Der Bundesgerichtshof hat zwei Urteile gegen Björn Höcke bestätigt. Der thüringische AfD-Fraktionschef hatte mehrmals eine verbotene SA-Losung benutzt und war deshalb zu Geldstrafen verurteilt worden.

Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entsprechende Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt bestätigt.

Es ging um zwei Vorfälle bei Veranstaltungen, bei denen Höcke die verbotene Losung "Alles für Deutschland" der nationalsozialistischen SA ausgesprochen beziehungsweise seine Zuschauer dazu animiert hatte, sie zu vervollständigen.

Das Landgericht sprach ihn im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen der bewussten Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von von 13.000 Euro.

"Äußerungen nicht in Ausübung seines Mandats"

Höcke wandte sich an den BGH, der aber keine Rechtsfehler fand. Insbesondere stehe der strafrechtlichen Ahndung der Äußerungen nicht seine Stellung als Abgeordneter entgegen, weil er sie nicht in Ausübung seines Mandats gemacht habe. Die gegen die jeweiligen Verfahren gerichteten Beanstandungen der Revisionen seien insgesamt ohne Erfolg geblieben, so der BGH.

Auch auf die sachlich-rechtliche Nachprüfung hätten die angefochtenen Urteile Bestand. Das Landgericht habe in seinen Beweiswürdigungen tragfähig belegt, dass sich die SA die in Rede stehende Parole zu eigen gemacht hatte und der Angeklagte dies wusste.

"Für die rechtliche Einordnung als Kennzeichen kommt es nach der bereits in früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs entwickelten Rechtsprechung nicht darauf an, ob ein Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Organisation besitzt oder es auch in anderem Kontext genutzt wird", erklärte das Gericht.

Az. 3 StR 484/24 und 3 StR 519/249

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