Gekündigte Lehrerin aus der Altmark hofft auf Entschädigung
- Eine Lehrerin aus der Altmark verlor ihren Job, weil sie die vom Land eingeführte wöchentliche Zusatzstunde nicht leisten wurde.
- Doch mittlerweile hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es diese Stundenregelung so nicht hätte geben dürfen.
- Die gekündigte 62-Jährige will nun eine Wiedergutmachung.
Die Lehrerin Birgit Pitschmann aus Dähre im Altmarkkreis Salzwedel hofft auf eine Entschädigung des Landes Sachsen-Anhalt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang September entschieden, dass die 2023 eingeführte wöchentliche verpflichtende Zusatzstunde unrechtmäßig war. Pitschmann hatte diese Stunde verweigert und war nach fast 40 Dienstjahren gekündigt worden.
So, wie mit mir umgegangen wurde, braucht es eine Wiedergutmachung.
Landesarbeitsgericht prüft Fall
Pitschmanns Stendaler Anwalt Marco Slotta bestätigte MDR SACHSEN-ANHALT, dass das Land derzeit vom Landesarbeitsgericht in Halle angehalten werde, die Kündigung wieder zurückzunehmen. Das Land habe eine Frist bis zum kommenden Montag, um auf das Schreiben des Gerichtes einzugehen. Beim Landesarbeitsgericht liegt derzeit noch ein Berufungsverfahren der Lehrerin vor. "Das Schreiben an das Land ist mehr als ein deutlicher Fingerzeig, wie das Gericht entscheiden wird, wenn vom Land nicht darauf eingegangen wird", erklärte Slotta.
"Ich möchte eine Entschädigung", sagt die heute 62-jährige Lehrerin. "So, wie mit mir umgegangen wurde, braucht es eine Wiedergutmachung." Birgit Pitschmann arbeitet seit fast einem Jahr in Niedersachsen als Lehrerin – allerdings nicht mehr im staatlichen Schuldienst, sondern an einer Freien Schule. "Mit wesentlich weniger Gehalt", betonte sie.
Grundschullehrerin verweigerte Zusatzstunde und flog raus
Die Grundschullehrerin aus dem Altmarkkreis Salzwedel, die in Henningen unterrichtete, hatte eine zusätzliche wöchentliche Stunde verweigert. Sie wurde abgemahnt und schließlich wurde ihr nach fast 40 Dienstjahren gekündigt – ordentlich und außerordentlich. Das Arbeitsgericht in Stendal erkannte im Juni 2024 die ordentliche Kündigung zum 31. März 2024 an, die fristlose Kündigung vom 2. September 2023 hingegen nicht.
Pitschmann war vor Ort, als das Bundesverwaltungsgericht Leipzig Anfang September dieses Jahres die verpflichtende Zusatzstunde für unwirksam erklärte. Das sei schon eine große Genugtuung gewesen, sagte sie. Sie sei dort auch auf die ehemalige Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) getroffen. "Die hat mich geradezu ignoriert."
Die Lehrerin hat bis zuletzt gegen ihre Kündigung gekämpft. Vor einem Jahr hatte das Arbeitsgericht in Stendal die reguläre Kündigung durch das Land als rechtens anerkannt. Hiergegen war Birgit Pitschmann beim Landesarbeitsgericht in Berufung gegangen. Dieses Verfahren läuft noch.
MDR (Bernd-Volker Brahms, Norma Düsekow, André Plaul)
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