SPD will "Containern" legalisieren
Elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen jährlich im Müll. Das möchte die SPD ändern und fordert einen neuen Anlauf, das sogenannte Containern zu legalisieren. Die Bundesregierung äußert sich verhalten.
Die SPD möchte es Einzelhändlern leichter machen, noch genießbare Lebensmittel zu verschenken."Es darf für Supermärkte nicht länger günstiger sein, Lebensmittel wegzuwerfen, als sie zu spenden", sagte der für Agrarthemen zuständige SPD-Fraktionsvize im Bundestag, Esra Limbacher, der Rheinischen Post.
"Wir können nicht ständig über Versorgungssicherheit diskutieren und gleichzeitig dieser massiven Lebensmittelverschwendung tatenlos zusehen", begründete er seine Initiative. Nach jüngsten Angaben von CSU-Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer werden in Deutschland jedes Jahr fast elf Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen - dazu zählen neben übrig gebliebenen Speiseresten oder nicht verkauften Lebensmitteln aber auch nicht Essbares wie Kaffeesatz oder manche Obstschalen.
SPD: Kriminalisierung nicht mehr zeitgemäß
Nach Ansicht von Limbacher ist aber auch die Kriminalisierung des sogenannten Containerns nicht mehr zeitgemäß. Dabei nehmen Aktivisten oder bedürftige Personen noch verzehrbare Lebensmittel aus Abfallcontainern mit, die etwa von Supermärkten aus ökonomischen Gründen entsorgt werden. Juristisch wird es jedoch oft trotzdem als Diebstahl eingeschätzt.
Vor zwei Jahren gab es von der damaligen Bundesregierung einen Anlauf, um das "Containern" weitgehend zu legalisieren. Allerdings konnten sich die Bundesländer nicht auf eine einheitliche Linie verständigen.
Limbacher forderte nun einen neuen Anlauf, das "Containern" zu legalisieren. "Jedes gerettete Lebensmittel ist ein wertvoller Beitrag zur Ressourcenschonung und zur sozialen Gerechtigkeit", so der SPD-Politiker.
Bundesregierung plant keine Gesetzesänderungen
Die Bundesregierung hat jedoch keine Pläne das "Containern" zu entkriminalisieren. Das sei im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums auf Anfrage der Nachrichtenagentur dts. Da der Vorstoß in der vergangenen Legislaturperiode an der Uneinigkeit der Länder gescheitert sei, brauche es einen eigenen Vorstoß aus den Ländern.
Ein Sprecher des Justizministeriums deutete auf dts-Anfrage auf die bestehenden Möglichkeiten in der Strafprozessordnung hin, die Verfahren zu derartigen "Bagatellfälle" einzustellen. Bei "so niedrigen Beträgen" sei ohnehin vorgesehen, dass nur auf Antrag hin ermittelt werde, fügte er hinzu.
Lebensmittelhandel gegen derartige Initiativen
Auch der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) sprach sich gegen derartige Initiativen aus. Es gehe in der Debatte um das "Containern" um Haftungsfragen, betonte BVLH-Geschäftsführer Philipp Hennerkes. "Der Lebensmittelhandel darf am Ende nicht der Verantwortliche sein, wenn sich Menschen bei der Suche nach Lebensmitteln in den Containern auf dem Gelände des Unternehmens verletzen oder körperliche Schäden beim Verzehr der nicht mehr ordnungsgemäßen Waren erleiden."
Auch befänden sich die Container auf dem Gelände der Unternehmen - unbefugtes Betreten müsse weiterhin verboten bleiben, fuhr Hennerkes fort.
Der Vorstoß der SPD kam im Rahmen der Aktionswoche "Zu gut für die Tonne" des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie soll auf Lebensmittelverschwendung aufmerksam machen und zu nachhaltigem Verhalten motivieren.
Der BLVH verwies darauf, dass der Handel nur sieben Prozent des Gesamtaufkommens beitrage und seine Systeme mithilfe von Künstlicher Intelligenz weiter verbessern werde. "Gleichzeitig gilt es bei den Privathaushalten anzusetzen, hier wird die größte Masse an Lebensmitteln weggeschmissen", erklärte Hennerkes. Tatsächlich sind die privaten Haushalte laut offizieller Statistik für 58 Prozent der Abfälle verantwortlich.
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