Inhalt des Artikels:

  • Überweisungen bei der Bank werden sicherer
  • Echtzeit-Überweisungen in der EU auch versenden
  • Dachdecker bekommen mehr Geld
  • Frist für Spotify-Bestandskunden endet
  • Support-Ende für Windows 10
  • Zeitumstellung: Es wird wieder an der Uhr gedreht
  • EU führt digitales Grenzystem ein
  • Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken ab 1. Oktober wieder erlaubt
  • Nutzung der elektronischen Patientenakte für Ärzte Pflicht
  • Verbrauchsabhängige Erfassung auch bei Wärmepumpen Pflicht

Überweisungen bei der Bank werden sicherer

Banken und Sparkassen müssen ab 9. Oktober vor Ausführung einer Überweisung den Namen und die IBAN eines Zielkontos abgleichen. Damit wird eine EU-weit geltende Regelung umgesetzt.

Das soll fehlerhafte Überweisungen verhindern. Aber auch Betrugsversuche, bei denen Kriminelle eine andere IBAN als die des Kontobesitzers angeben, damit das Geld für eine Rechnung unbemerkt auf ein fremdes Konto überwiesen wird, sollen so abgewehrt werden.

"Dieses Verfahren gilt für Überweisungen in Euro – egal ob sie per Online-Banking, in der Filiale oder als Echtzeitüberweisung ausgeführt werden. Der Empfänger-Check wird auch "Verification of Payee" (VoP) genannt", erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage.

Echtzeit-Überweisungen in der EU auch versenden

Geldinstitute im Euro-Raum dürfen für Echtzeit-Überweisungen keine gesonderten Gebühren mehr verlangen - solange es um Euro-Beträge und keine Fremdwährung wie schwedische Kronen oder ungarische Forint geht. Banken müssen Echtzeitüberweisungen seit 9. Januar bereits empfangen können. Ab 9. Oktober müssen Kunden diese auch ohne Aufpreis versenden können. "Kostenfrei müssen solche schnellen Überweisungen nicht sein. Sie dürfen aber nicht teurer sein als normale Überweisungen", so die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen.

Technische Voraussetzung ist die Überweisung im SEPA-Standard. Echtzeit-Überweisungen werden in Sekundenschnelle durchgeführt. Bei "normalen" Überweisungen können Feiertage oder Wochenenden zu tagelangen Verzögerungen führen. Bislang wurden teilweise Zusatzgebühren von etwa 25 Cent bis 1,50 Euro pro Transaktion erhoben.

Dachdecker bekommen mehr Geld

Ab 1. Oktober wird der Gesellenlohn für tariflich Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk um 2,7 % angehoben. Er beträgt dann 22,51 Euro pro Stunde (statt 21,92 Euro).

Mehr gibt es auch für Auszubildende: im ersten und zweiten Ausbildungsjahr jeweils 50 Euro pro Monat und im dritten 30 Euro.

Frist für Spotify-Bestandskunden endet

Spotify hat die Preise für Premium-Abos zum 14. August für Neukunden angehoben. Bestandskunden wurde eine Übergangsfrist von drei Monaten gewährt. "Um Dein Premium Abo weiter nutzen zu können, stimme bitte dem aktualisierten Preis bis zum 14. Oktober 2025 zu", wurden sie per Mail vom Sreaminganbieter aufgefordert. "Da wir Dich als Premium Abonnenten schätzen, erhältst Du weitere drei Monate zum bisherigen Preis", hieß es weiter in der Mitteilung.

Wer nicht reagiert, soll automatisch gekündigt werden, hat jedoch weiterhin Zugang zur Plattform mit dem kostenlosen Spotify-Free-Version, allerdings mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten und begleitet von Werbeunterbrechungen.

Support-Ende für Windows 10

Wer Windows 10 benutzt, bekommt ab dem 14. Oktober keine kostenlosen Software-Updates über Windows Update mehr. Der Support endet dann. "Ihr PC funktioniert weiterhin, wir empfehlen aber, dass Sie auf Windows 11 umsteigen", erklärt das Unternehmen auf seiner Homepage.

Wie das Unternehmen vor Kurzem bekannt gab, können Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum mit einem Microsoft-Konto den Support in eingeschränkter Variante jedoch noch ein weiteres Jahr über das "Erweiterte Sicherheitsupdates (ESU)-Programm" kostenlos nutzen. "Wer sich mit seinem Microsoft-Konto (MSA) anmeldet und angemeldet bleibt, erhält ein Jahr lang bis zum 13. Oktober 2026 Sicherheitsupdates ohne zusätzliche Kosten", erklärt Microsoft dazu auf seiner Homepage. Bereitgestellt würden dann jedoch "nur kritische und wichtige Sicherheitsupdates". Was es dann nicht mehr geben soll: Funktions-Updates, Designanpassungen und Fehlerbehebungen. "Der technische Support wird eingestellt", betont Microsoft zudem.

Zeitumstellung: Es wird wieder an der Uhr gedreht

In der Nacht vom 25. auf den 26. Oktober endet die diesjährige Sommerzeit und es gilt wieder die "normale" Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Am Sonntag 3:00 Uhr morgens werden deswegen die Uhren wieder eine Stunde zurückgestellt – diese Nacht ist dann eine Stunde länger. Das Ende der Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert – ist aber weiter nicht in Sicht.

EU führt digitales Grenzystem ein

Ab 12. Oktober wird ein neues System zur Erfassung von Ein- und Ausreisen von Drittstaatenangehörigen in die EU eingeführt. Anstelle des Stempels im Pass soll die Dokumentation nun digital über biometrische Daten wie Fingerabdruck und Gesichtserkennung erfolgen. Nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist soll die Einführung des Systems vollständig vollzogen sein.

Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken ab 1. Oktober wieder erlaubt

Ab 1. Oktober ist es wieder erlaubt, Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.

Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: Nie bei Frost verschneiden! Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.

Nutzung der elektronischen Patientenakte für Ärzte Pflicht

Für alle gesetzlich Versicherten wurde bis Mitte Februar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePa) von den Krankenkassen eingerichtet, wenn kein Widerspruch dazu vorlag. Ärzte und andere Leistungserbringer sind ab 1. Oktober verpflichtet, diese zu nutzen. Sie müssen Diagnosen, Behandlungen und Medikationen dann in der ePa hinterlegen und somit zentral zugänglich machen.

Für Patienten und Patientinnen bleibt die Nutzung weiterhin freiwillig. Widerspricht der oder die Versicherte der ePa, nachdem sie bereits angelegt wurde, wird diese gelöscht. Übrigens: Welche Daten von Ärzten eingesehen werden können, entscheidet der Patient. "Niemand außer den Zugriffsberechtigten hat Zugriff auf die ePA – auch nicht Ihre Krankenkasse. Erst wenn man die elektronische Gesundheitskarte in der Arztpraxis einsteckt, erteilt man den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eine Zugriffsberechtigung. Diese kann man in der ePA-App aber zeitlich und inhaltlich begrenzen", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage dazu.

Gibt man ein Dokument frei, sehen es allerdings dann auch alle Zugriffsberechtigten. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt dazu auf MDR-Anfrage: "Eine Zugriffsbeschränkung für einzelne Behandlungsdokumente je Leistungserbringer ist nicht vorgesehen. Für die ePA ist die Verfügbarkeit aller für die konkrete Behandlung relevanter Informationen maßgeblich und zwar genau dann, wann diese benötigt werden."

Verbrauchsabhängige Erfassung auch bei Wärmepumpen Pflicht

Die Heizkosten von Mietern werden in der Regel verbrauchsabhängig ermittelt und abgerechnet. Bei Wärmepumpen gab es bisher eine Ausnahmeregelung für zentrale Anlagen in Mehrfamilienhäusern. Hier sprach man vom sogenannten "Wärmepumpenprivileg": Eine verbrauchsabhängige Abrechnung war hier bis 1. Oktober 2024 nicht verpflichtend.

Für nötige Umrüstungen zur Erfassung des Verbrauchs von Heizenergie und Warmwasser wurde noch eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt. Diese endet nun. Daher müssen alle Anlagen nun mit den geeigneten Zählern ausgestattet sein, um eine verbrauchsabhängige Erfassung ab 1. Oktober zu ermöglichen. Bisher konnten hier eigene Regeln bei der Umlage auf die Mieter getroffen werden, ob pauschal oder nach Wohnfläche. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist gerechter und soll auch mehr Anreiz zum Energiesparen bieten.

MDR (cbr)

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