• Auch Einsatzfahrzeuge werden geblitzt, allerdings werden die Verfahren bei nachgewiesener Einsatzfahrt eingestellt.
  • Bei Feuerwehren und Rettungswachen fällt viel Verwaltungsaufwand an, um die Blitzerfotos zu überprüfen.
  • Nicht alle Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgen im Einsatz – außerhalb des Einsatzes gibt es Bußgelder.

Die Kollegen von Mike Alsleben werden öfter mal geblitzt. Kein Wunder, er leitet eine Rettungswache der Malteser in Leipzig – und wer Rettungswagen fährt, den erwischt die Radarfalle eben regelmäßig. Und dann?

Alsleben erklärt: "Die Ordnungswidrigkeiten, die Blitzerfotos – nicht nur zu schnell, auch über rote Ampeln fahren – gehen beim Ordnungsamt ein, werden von denen bearbeitet und das landet dann bei mir als Rettungswachenleiter auf dem Tisch."

Alsleben prüft dann, ob das Fahrzeug, als der Blitzer ausgelöst hat, im Einsatz war oder nicht. Kann die Einsatzfahrt nachgewiesen werden, wird das Verfahren eingestellt.

Die Straßenverkehrsordnung sieht ein sogenanntes Sonderrecht für Einsatzfahrzeuge im Notfall vor. Bußgelder fürs zu schnelles Fahren werden also nicht fällig.

Hoher Aufwand zur Überprüfung der Blitzer

Bei den Feuerwehren und Rettungswachen aber fällt Papierkram an: "Wir müssen jeden einzelnen Einsatz anfassen. Zum Teil liegen die Einsätze zwei bis drei Monate zurück, wenn die Blitzerfotos kommen. Das muss dann recherchiert werden. Man muss in verschiedene Computersysteme oder Datenbanken reingehen", erklärt Alsleben.

Deswegen war er heilfroh, als die Blitzerfotoflut vor etwa einem Jahr plötzlich nachgelassen hat. Aber warum? Mike Alsleben kann da nur spekulieren: "Ich denke, es sind nicht weniger Blitzerfotos geworden. Aber vielleicht hat man erkannt, dass die Einsatzfahrten dann doch zu 99 Prozent gerechtfertigt sind und damit auch die Geschwindigkeitsübertretung."

Etwa zehn Ordnungswidrigkeiten in der Woche habe er früher abarbeiten müssen. Bis zu zwei Stunden habe das gedauert. Warum bei den Maltesern plötzlich weniger Blitzerfotos ankommen, kann sich das Ordnungsamt der Stadt Leipzig nicht erklären: "Möglicherweise wird im Ordnungsamt besser vorsortiert – so wie in Chemnitz. Dort leitet die Stadt ausdrücklich nur ein Verfahren ein, wenn die Einsatzfahrt auf dem Foto nicht eindeutig erkennbar ist, zum Beispiel mit Blick auf die Signalleuchten."

Verstöße auch außerhalb von Einsätzen

Dass sich auch Einsatzkräfte erklären müssen, wenn sie geblitzt wurden, findet Dirk Weigand, Referent Einsatzdienste der Johanniter in Sachsen grundsätzlich richtig: "Manchmal erkennt man auf den Blitzerfotos nicht, ob das Blaulicht an oder aus ist. Dann ist es wichtig nachzufragen, weil sich auch die Kollegen außerhalb ihrer Sonderfahrten an die StVO halten müssen. Das müssen wir alle als Verkehrsteilnehmer".

Auch die Polizei wird geblitzt – oder bekommt Knöllchen wegen Falschparkens. In Dresden verfolgt das Amt durchschnittlich rund 80 Verstöße im Monat gegen die Polizei, in Chemnitz 24.

Bemerkenswert: Längst nicht alle Verstöße wurden im eiligen Einsatz begangen. In Görlitz etwa betrifft das zwei Drittel der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Für die Beamtinnen und Beamten gebe es dann also tatsächlich ein Knöllchen, teilte das sächsische Innenministerium MDR AKTUELL mit.

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