Staat haftet für Behandlungsfehler bei Corona-Impfschäden
Es ist ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs: Wenn Ärzte Fehler bei der Corona-Impfung gemacht haben, haftet dafür der Staat. Betroffene müssen ihre Ansprüche künftig direkt gegen diesen richten.
Björn Wetter aus Hamm hat um sein Leben gekämpft. Vor vier Jahren trat bei ihm eine akute Herzschwäche auf. So schlimm, dass er kurzfristig mit dem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik nach Berlin geflogen werden musste. Unter den Folgen leidet er bis heute: Er kann nicht mehr arbeiten, muss täglich viele Tabletten nehmen. "Mein Alltag ist sehr belastend", sagt der 36-Jährige.
Die Herzschwäche sei durch seine dritte Corona-Impfung ausgelöst worden, sagt Wetter. Unter anderem, weil seine Hausärztin bei der Impfung Fehler gemacht habe. Sie habe ihn vor der Booster-Impfung nicht richtig aufgeklärt und der Zeitabstand zur zweiten Impfung sei zu kurz gewesen.Ob die Ärztin wirklich Fehler gemacht hat, ist noch nicht geklärt. Wetter will Schmerzensgeld und hat gegen sie geklagt.
Zuständigkeit beim Staat
Allerdings ohne Erfolg. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Denn Björn Wetter hätte nicht gegen seine Hausärztin, sondern gegen den Staat klagen müssen. Hausärzte hätten in der Corona-Pandemie bis Frühjahr 2023 "in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes" geimpft, so der BGH. Schließlich habe der Staat jedem Einzelnen einen Anspruch auf eine Corona-Impfung verschafft.
"Die Schutzimpfungen waren ein zentrales Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie", so der III. Zivilsenat am Bundesgerichtshof in der mündlichen Urteilsbegründung. Ziel der Impfungen sei auch gewesen, dass zentrale staatliche Funktionen weiterlaufen. Weil das Impfen also eine Aufgabe des Staates war, die die Ärzte erfüllt haben, muss auch der Staat für mögliche Fehler haften - und nicht die Ärzte.
Niederlage für Kläger ein Meilenstein
Wetter muss nun erneut klagen, diesmal gegen den Staat. Ob am Ende das Land Nordrhein-Westfalen oder der Bund für mögliche Impffehler haften würde, sei noch offen, deutete der Vorsitzende Richter des III. Zivilsenats am Bundesgerichtshof, Ulrich Herrmann, in der Verhandlung an.
Für Björn Wetter ist die Niederlage dennoch ein Meilenstein. Er weiß nun, gegen wen er klagen muss - und er will weitermachen. Doch vor ihm liegt noch ein langer Weg: Ob es in seinem Fall Arztfehler gab, muss nämlich in dem neuen Prozess gegen den Staat geklärt werden.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil nicht darüber entschieden, was mit möglichen Ansprüchen gegen die Impfhersteller ist. Diese Frage ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. In einigen Monaten könnte dazu erstmals am Bundesgerichtshof verhandelt werden.
Az. III ZR 180/24
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke