Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der verbotenen Reichsbürgervereinigung "Geeinte deutsche Völker und Stämme" (GdVuSt) erhoben. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, handelt es sich dabei um eine 63-jährige Frau und einen 59-jährigen Mann. Die beiden sollen sich nach dem Verbot der Vereinigung im April 2020 weiterhin aktiv beteiligt haben. Der Frau wird den Angaben zufolge eine führende Rolle innerhalb der Gruppe vorgeworfen.

Zwei Mitglieder einer verbotenen Gruppe aus der Reichsbürgerszene müssen sich bald in Dresden vor Gericht verantworten. (Symbolbild)Bildrechte: picture alliance/dpa | Heiko Rebsch

Angeklagte sind vorbestraft

Die Angeklagten sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits vorbestraft. Sie hätten sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert. Die beiden befinden sich laut Behörde nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe vorlägen. Das Landgericht Dresden muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Vor mehr als fünf Jahren verboten

Die "GdVuSt" war am 14. Februar 2020 vom Bundesinnenministerium aufgelöst worden. Es war nach Angaben des Innenministers das erste bundesweite Verbot einer Reichsbürgergruppe. Die Vereinigung habe ein eigenes staatliches System mit eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit angestrebt und die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt, hieß es damals.

Ihre Mitglieder hätten rassistische und antisemitische Inhalte verbreitet und Amtsträger und deren Familien teils massiv bedroht. Bei den Durchsuchungen im Zuge des Verbots wurden laut Ministerium unter anderem auch Waffen sichergestellt.

MDR (ben)

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