Rente, Kfz-Versicherung, Rabatte beim Einkaufen – Das ändert sich im November
Inhalt des Artikels:
- Neue EU-Richtlinie: Mehr Schutz bei Verbraucherkrediten soll kommen
- Kfz-Versicherung: Stichtag für Wechsel nicht verpassen
- Alle Jahre wieder: Rabatt-Tage im Handel
- Neue Berechnung: Viele EU-Erwerbsminderungsrenten werden umgestellt
- Prämie für Elektro-Autos: THG-Prämie für 2025 noch sichern
- Teurere Abonnements: Streamingdienst Spotify hebt Preise jetzt auch für Bestandskunden an
- Geld nicht verschenken: Kulturpass-Budget noch nutzen
- SD-Ausstrahlung offline: Öffentlich-Rechtliche Sender nur noch in HD
- Bording digital: Ryanair schafft Papier-Boardingpässe ab
Neue EU-Richtlinie: Mehr Schutz bei Verbraucherkrediten soll kommen
Eine neue EU-Richtlinie soll Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Schutz bei Kreditgeschäften bieten. Bis 20. November 2025 soll dazu ein Gesetz verabschiedet werden. Danach gibt es dann aber noch eine Übergangsfrist von einem Jahr, bevor die neuen Vorgaben auch gelten müssen. "Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20. November 2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden", erklärt das Bundesjustizministerium auf seiner Homepage dazu.
Dann soll etwa auch vor der Ausgabe von unentgeltlichen Klein- und Kurzzeitkrediten bis 200 Euro eine Bonitätsprüfung erfolgen. Übrigens: Auch Geschäfte mit Zahlungsaufschüben nach dem Modell "Buy now pay later" ("Jetzt kaufen, später bezahlen") zählen dann als Kurzzeitkredit. Damit sollen Menschen davor bewahrt werden, in die Schuldenfalle zu tappen, weil sie derartige Kleinkredite nicht mehr problemlos anhäufen können.
Mehr Rechte sollen Verbrauchern und Verbraucherinnen beim Dispo eingeräumt werden. Ein Dispo soll dann unter anderem nicht mehr von einer Bank mit sofortiger Wirkung gekündigt werden können, sondern hier eine Frist von zwei Monaten gelten.
Kfz-Versicherung: Stichtag für Wechsel nicht verpassen
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, muss seinen Vertrag bis zum 30. November – fristgerecht einen Monat vor Ablauf des Vertrages – kündigen. Das gilt zumindest für die meisten Versicherten, denn oft werden die Verträge zum Jahresbeginn abgeschlossen. Weil der 30. November jedoch ein Sonntag ist, fällt der Stichtag auf den nächsten Werktag und somit 2025 auf den 1. Dezember.
Doch wie bei jeder Regel, gibt es auch hier eine Ausnahme. Erhalten Sie von Ihrem Versicherer erst nach dem Stichtag Post, in der eine Beitragserhöhung angekündigt wird, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie haben dann wieder einen Monat Zeit, ihrem Versicherer zu kündigen.
Alle Jahre wieder: Rabatt-Tage im Handel
Echte Rabatte gab es früher nur zweimal im Jahr: im Sommer- und Winterschlussverkauf. Jahrzehntelang räumten Händler an zwei festgelegten Terminen im Jahr ihre Lager leer, um Platz für neue Ware zu schaffen. Seit 2004 sind Rabatte das ganze Jahr über erlaubt – und klassische Schlussverkäufe keine so großen Spar-Highlights mehr. Dafür haben sich viele andere Rabatt-Tage etabliert: jetzt im November vor allem der Black Friday (28.11.) und der Singles Day (11.11.). Der Cyber Monday ist auch oft im November, dieses Jahr fällt er aber auf den 1.12.
Verbraucherschützer raten Schnäppchenjägern, bereits im Vorfeld zu schauen, wie viel die Produkte bei den Anbietern kosten und ob der Preis dann wirklich günstiger ist. Vorsicht geboten ist auch vor Fake-Shops. Geprüft werden sollte daher das Impressum des Händlers. Hier ist auch der Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen eine gute Adresse.
Neue Berechnung: Viele EU-Erwerbsminderungsrenten werden umgestellt
Wer erstmalig zwischen 2001 und 2018 Erwerbsminderungsrente bekommen hat, bekommt aufgrund des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz seit Juli 2024 dazu noch einen Zuschlag. Noch bis November wird der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente anhand des Rentenbetrages berechnet und als Extraposten ausgewiesen. Ab Dezember sind dann die jeweils gesammelten Renten-Entgeltpunkte Grundlage für die Berechnung des Zuschlages. Darüber werden Betroffene per Bescheid informiert. Neu: Der Zuschlag wird dann auch nicht mehr gesondert aufgeführt. Die Deutsche Rentenversicherung weist auf ihrer Homepage darauf hin: "Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zu Ihrer eigenen Versichertenrente als Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente berücksichtigt und kann diese danach auch mindern."
Prämie für Elektro-Autos: THG-Prämie für 2025 noch sichern
Strom als "Treibstoff" statt CO2-Ausstoß: Das wird seit 2022 auch von der Bundesregierung unterstützt mit einer finanziellen Belohnung für Treibhausgaseinsparungen, die es auch für E-Autos gibt. Genauer gesagt können die Halter diesen "Klima-Vorteil" an Kraftstoffproduzenten, also Mineralölkonzerne, verkaufen – welche damit wiederum ihre Treibhausgasminderungsquote reduzieren können. Hier ist von der THG-Prämie die Rede. Wer sie für 2025 bekommen will, sollte sie schnell bei einem Dienstleister beantragen, der sich dann um die Abwicklung beim Bundesumweltamt kümmert. Die Frist für Einreichungen beim Bundesumweltamt ist der 15. November. Die Dienstleister benötigen aber selber noch einige Tage für die Bearbeitung und geben daher oft etwas kürzere Fristen an.
Tipp: Förderfähig sind auch zulassungspflichtige E-Motorräder. Die beliebten 45 km/h schnellen E-Roller gehen seit Juli 2023 leer aus.
Teurere Abonnements: Streamingdienst Spotify hebt Preise jetzt auch für Bestandskunden an
Spotify hat die Preise für Premium-Abos zum 14. August für Neukunden angehoben. Bestandskunden wurde aber noch eine Übergangsfrist gewährt. "Um Dein Premium Abo weiter nutzen zu können, stimme bitte dem aktualisierten Preis bis zum 14. Oktober 2025 zu", wurden sie per Mail vom Streaminganbieter aufgefordert. "Da wir Dich als Premium Abonnenten schätzen, erhältst Du weitere drei Monate zum bisherigen Preis", hieß es weiter in der Mitteilung. Die Übergangsfrist endet nun im November.
Wer nicht reagiert hat, soll automatisch gekündigt werden, hat jedoch weiterhin Zugang zur Plattform mit dem kostenlosen Spotify-Free-Version, allerdings mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten und begleitet von Werbeunterbrechungen.
Geld nicht verschenken: Kulturpass-Budget noch nutzen
Der Kulturpass wird eingestellt. Das Programm läuft zum Jahresende aus. Der Kulturpass war ein Geschenk an 18-Jährige mit zuletzt einem Budget über 100 Euro, das für verschiedene Konzerte, Kinobesuche, aber auch für den Kauf von Büchern und Schallplatten, eingesetzt werden konnte. Bereits durch eine Registrierung freigeschaltete Budgets können noch bis zum 30. November 2025 genutzt werden. "Bis zu diesem Tag könnt ihr noch Reservierungen durchführen", heißt es auf der Kulturpass-Homepage. "Die Abholung bzw. Einlösung eurer Reservierungen ist noch bis zum 15. Dezember 2025 möglich", wird weiter erklärt.
SD-Ausstrahlung offline: Öffentlich-Rechtliche Sender nur noch in HD
"Die Programme ZDF, ZDFneo, ZDFinfo, 3sat und KiKA werden ab 18. November 2025 ausschließlich in HD-Qualität ausgestrahlt", informiert das ZDF auf seiner Homepage. Die SD-Ausstrahlung der Programme über Satellit, also über eine eigene Satellitenschüssel oder eine Gemeinschaftsanlage, wird dann eingestellt. "Der Empfang in der niedrigen SD-Qualität wird kaum noch genutzt", erklärt das ZDF. "Durch das Ende der doppelten Ausstrahlung in SD und in HD nach nunmehr fast 15 Jahren senkt das ZDF die Kosten für seine Programmverbreitung und kommt damit auch der berechtigten Erwartung an einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den Rundfunkbeiträgen nach", heißt es auch. Die ARD hatte die Verbreitung von Das Erste sowie allen Dritten Fernsehprogrammen per Satellit in SD-Qualität bereits zum 7. Januar 2025 eingestellt. Damit sind alle Öffentlich-Rechtlichen Sender jetzt nur noch in HD empfangbar, egal ob über Satellit, Streamingportale oder Kabelfernsehen. Wer noch keinen HD-fähigen Fernseher oder Receiver nutzt, muss aufrüsten, wenn er die Programme dann in HD sehen will.
Bording digital: Ryanair schafft Papier-Boardingpässe ab
Ab 12. November geht der Boarding-Check bei Ryanair in der Regel nur noch digital über die "Ryanair"-App am Smartphone oder Tablet. Der Boardingpass in Papierform wird nicht mehr ausgestellt. Der digitale Boardingpass wird während des Check-ins in der App generiert. Wer kein Smartphone hat, kann sich aber weiter ein Papier-Boardingpass auf Nachfrage ausstellen lassen. "Fluggäste ohne Smartphone oder Tablet erhalten, sofern sie bereits vor ihrer Ankunft am Flughafen online eingecheckt haben, am Flughafen eine kostenlose Bordkarte", erklärt die Fluggesellschaft auf ihrer Homepage.
Auch wenn der Akku alle ist, gibt es Hilfe: "Wenn Sie bereits online eingecheckt haben und Ihr Smartphone oder Tablet verlieren (oder es einen Akku mehr hat), sind Ihre Daten bereits in unserem System gespeichert und Sie erhalten entsprechende Unterstützung am Flugsteig", so Ryanair. Rund 80 Prozent der Flugreisenden nutzen nach Unternehmensangaben bereits das digitale Bording.
MDR (cbr)
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