Die AfD ist vor dem Landgericht Berlin mit einem Antrag gegen die Zeitung "Handelsblatt" gescheitert. Das bestätigte das Gericht am Mittwoch MDR THÜRINGEN.

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, der Landesverband sowie zwei Abgeordnete wollten laut Gericht der Wirtschaftszeitung bestimmte Formulierungen in einem Bericht untersagen. Das Landgericht Berlin wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück.

Vorwürfe gegen Innenminister Georg Maier

Die Antragsteller hatten dem "Handelsblatt" vorgeworfen, unzulässige Verdachtsberichterstattung betrieben zu haben. Anlass war ein Artikel über den Vorwurf von Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) an die Adresse der AfD, Abgeordnete der Rechtsaußen-Partei könnten ihr parlamentarisches Fragerecht nutzen, um kritische Infrastruktur auszuleuchten - möglicherweise im Interesse Russlands.

Die AfD beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung und machte geltend, der Bericht verletze Persönlichkeitsrechte und stütze sich auf unbelegte Tatsachen.

Richter betonten Schutz der Pressefreiheit

Die Richter betonten in ihrer Begründung den hohen Schutz der Pressefreiheit und verwiesen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Medien seien grundsätzlich befugt, Äußerungen von Politikern vollständig oder auszugsweise wiederzugeben, ohne die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung einzuhalten. Die Überschrift im Handelsblatt-Artikel "Spionage im Auftrag des Kremls?" sei eine zulässige Wertung.

Die Antragsteller müssen die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden. Zuerst berichtete das Handelsblatt.

Zum Aufklappen: Was ist ein vorläufig vollstreckbares Urteil?

Vorläufig vollstreckbar bedeutet, dass ein Urteil sofort umgesetzt werden kann, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Die unterlegene Partei kann zwar Rechtsmittel einlegen, muss aber die Entscheidung zunächst hinnehmen.

AfD will Klage gegen Minister prüfen

Nun will die AfD im Thüringer Landtag eine Klage gegen Innenminister Maier prüfen. Das sagte Fraktionschef Björn Höcke am Mittwoch. Trotz des Urteils sieht sich die AfD von Aussagen des Landgerichts Berlin gestärkt. Maier habe sich spekulativ geäußert, zitiert Höcke aus der Urteilsbegründung. Das Gericht habe der AfD die Möglichkeit aufgezeigt, wegen der Äußerungen Maiers entweder gegen ihn als Amtsträger zu klagen - wegen Verletzung des Sachlichkeits- und Neutralitätsgebots, oder aber gegen die Privatperson Maier wegen unzulässiger Verdachtsbehauptung.

Die AfD werde Minister Maier aus dieser Sache nicht "einfach entlassen", sagte Höcke. Bereits Ende Oktober hatte Höcke in dieser Sache Strafanzeige gegen Maier gestellt und die Entlassung des Innenministers gefordert.

Zum Aufklappen: Was ist der Unterschied zwischen einer Anzeige und einer Klage?

Eine Anzeige ist ein formeller Akt, mit dem die Behörden über eine mögliche Straftat informiert werden. Mit einer Klage äußert der Betroffene den Willen, dass strafrechtlich gegen jemanden vorgegangen wird.

MDR (jhi/jn)

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