Medikamente bestellen: Online-Apotheke ist nicht gleich Online-Apotheke!
Inhalt des Artikels:
- Auf EU-Sicherheitslogo achten und Achtung auch beim prüfen!
- Nur die behördlich registrierte Webadresse des Händlers beim Kauf verwenden
- Eintrag im Versandhandelsregister auch Schutz vor Fake-Medikamenten
- Wann Preisunterschiede bei Medikamenten möglich sind
Auf EU-Sicherheitslogo achten und Achtung auch beim prüfen!
Bevor Sie das Angebot einer Online-Apotheke durchstöbern, vergewissern Sie sich, dass die Webseite mit dem EU-Sicherheitslogo in der jeweiligen Landessprache gekennzeichnet ist. Das ist seit 2015 Pflicht.
Bevor Sie das Logo anklicken, schauen Sie noch, ob Sie auf einer sicheren Seite surfen. Das erkennen Sie immer an der Adresse in der Browserzeile in der URL, wenn ein Schlosssymbol am Anfang zu sehen ist. Die URL beginnt dann mit "https://".
Das EU-Sicherheitslogo hat den Hinweis "Zur Überprüfung der Legalität dieser Webseite hier klicken" in der jeweiligen Landessprache. Im Fall dieses Bildes ist es Tschechisch.Bildrechte: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte"Wenn Sie auf das Logo klicken, müssen Sie auf ein Verzeichnis mit allen zugelassenen Versandapotheken des jeweiligen Landes weitergeleitet werden. Oder Sie werden auf eine offizielle Ministeriumsseite weitergeleitet, die die Zulassung der Online-Apotheke bestätigt", erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
Im Falle einer nach deutschem Recht geführten Online-Apotheke ist das eine Seite, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medzinprodukte (BfArM) angeboten wird.
Nur die behördlich registrierte Webadresse des Händlers beim Kauf verwenden
Wenn die Seriösität der Online-Apotheke mit dem EU-Sicherheitslogo-Check bestätigt wurde, öffnen Sie wieder die Webseite des Internethändlers. Nutzen Sie dafür den im Versandhandelsregister angegebenen Link. "Verzichten Sie auf die "Zurück"-Funktion Ihres Browsers und gehen Sie auch nicht zurück in ein eventuell noch geöffnetes Fenster", warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Homepage.
Übrigens: Eine Online-Versandapotheke darf laut Arzneimittelgesetz nur führen, wer auch eine Präsenz-Apotheke betreibt und vor Ort Patienten berät und betreut. Das wiederum dürfen in Deutschland nur approbierte Apotheker.
Eintrag im Versandhandelsregister auch Schutz vor Fake-Medikamenten
Allein der Versandhandel mit rezeptfreien aber apothekenpflichtigen Medikamenten in Deutschland ist ein zweistelliges Milliardengeschäft, ein Viertel davon inzwischen über den Online-Versand. Daran wollen auch Kriminelle mitverdienen. Also, Vorsicht auch vor Fake-Medikamenten!
Haben Sie den Händler Ihrer auserwählten Online-Apotheke über das EU-Sicherheitslogo im Versandhandelsgeister gefunden, sind Sie aber auch hier auf der sicheren Seite. "Mit den darin geführten Internethändlern erhöhen Sie die Sicherheit: Das Risiko an Fälschungen zu geraten ist bei ihnen genauso gering wie in der Apotheke", so das BVL.
Gefälschte Medikamente sind gefährlich. Stimmt die Dosierungsmenge? Ist der Beipackzettel korrekt? Welche Inhaltsstoffe sind enthalten? Gibt es klinische Tests und Reinheitsgebote? "Die Einnahme gefälschter Medikamente kann fatale gesundheitliche Folgen haben", so die Gewerkschaft der Polizei (GdP). "Im schlimmsten Fall kann eine Einnahme sogar tödlich enden", warnt sie. Schätzungen zufolge werde mit illegalen Fälschungen weltweit ein jährlicher Umsatz von 75 Milliarden US-Dollar erzielt. Außerdem: Wer gefälschte Medikamente kauft, macht sich selbst strafbar. Dies gilt "vor allem, wenn es sich um Mittel handelt, die in Deutschland nur auf Rezept verkauft werden dürfen" so die GdP.
Wann Preisunterschiede bei Medikamenten möglich sind
Bei nicht rezept- aber apothekenpflichtigen Medikamenten gibt es keine Preisbindung. Hier entscheidet der Händler, für welchen Preis er sie den Kunden anbieten will. Online-Apotheken in anderen Ländern orientieren sich dabei natürlich auch an der Kaufkraft ihrer Bevölkerung.
Rezeptpflichtige Medikamente können von gesetzlich versicherten Patienten auch in der Online-Apotheke erworben werden: über das Auslesen des Rezepts in der Krankenkassenkarte, das Scannen des QR-Codes eines E-Rezept-Ausdrucks oder gegebenenfalls per Zusendung des Ausdrucks per Post. Privatversicherte haben keine elektronische Krankenkassenkarte, sie können inzwischen aber auch eine E-Rezept-App nutzen.
Rezeptpflichtige Medikamente unterliegen in Deutschland jedoch laut Arzneimittelgesetz einer Preisbindung. Seit 2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur Stärkung von Vor-Ort-Apotheken - und geht noch ein Stück weiter. Denn es regelt auch, dass der Preis für ein verschreibungspflichtiges Medikament gleich ist, "unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden", so das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage.
MDR (cbr)
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