Sachsen führt Handyverbot in Grundschulen ein
- In Sachsen ist die Nutzung von Handys und Smartwatches an Grundschulen ab Februar verboten.
- In Thüringen gibt es in allen Schulformen ein Handyverbot.
- Sachsen-Anhalt lehnt ein generelles Verbot ab.
Zum Thema Handys in ihrer Schule kommt der Leipziger Schulleiterin Solveig Haegeler spontan diese Geschichte in den Kopf: Plötzlich habe es in einem Ranzen geklingelt. "Das Kind war ganz aufgeregt und kramte das Handy raus und hielt es mir auch gleich hin. Es hat die Mama oder der Papa angerufen, ich bin ans Telefon gegangen und habe gesagt: Wir haben gerade Unterricht, es wäre schön, wenn Sie später wieder anrufen." Dann habe sie aufgelegt.
In ihrer Grundschule, der Fanny-Hensel-Schule, sind eingeschaltete Handys inzwischen per Hausordnung verboten. Jetzt zieht der Freistaat mit einem landesweiten Verbot nach. Sachsen untersagt die Nutzung ab Februar in den Klassen eins bis vier.
Verbot gilt für Handys und Smartwatches
Das Verbot soll dem Kultusministerium auch für Smartwatches oder Ähnliches gelten. Benutzt werden dürfen Handys nur, wenn die Lehrkraft es erlaubt, in Notfällen oder wenn sie eine Rolle im Unterricht spielen. Wie vor Ort konkret mit dem Verbot umgegangen wird – ob die Geräte ausgeschaltet im Ranzen bleiben oder eingesammelt werden – sollen die Schulen selbst entscheiden und entsprechend ihre Hausordnung ändern.
Aus Sicht von Solveig Haegeler ist das Kultusministerium damit reichlich spät dran: "Wir haben das schon seit einigen Jahren beobachtet, dass es natürlich zunimmt, (…) deswegen haben wir vor knapp drei Jahren in unserer Hausordnung Anpassungen vorgenommen, und zwar indem Mobiltelefone im Schulmodus in den Ruhemodus geschaltet oder ausgeschaltet werden."
Eltern kein Vorbild bei der Handynutzung
Und nicht nur für zu spät, sondern noch dazu für unzureichend hält sie die landesweite Verordnung: "Denn das Auffälligste ist, dass Eltern im Schulhaus diese Mobiltelefone ständig nutzen, damit also keine Vorbildwirkung haben." Damit werde der Kinderschutz ein Stück weit ausgehebelt.
Eltern würde sie die Handynutzung auf dem Schulgelände am liebsten gleich mitverbieten. Möglich wäre das. Entsprechende Regeln können nach Auskunft eines Ministeriumssprechers in der Hausordnung der Schule aufgenommen werden.
Thüringen verbietet Handynutzung in allen Schulformen
Thüringen hatte die Handynutzung bereits im Sommer 2024 per Gesetz verboten – mit ähnlichen Ausnahmen wie in Sachsen.
Trotzdem sah sich das Bildungsministerium in Erfurt im Sommer veranlasst, die Schulen nochmal darauf hinzuweisen, "dass der bestehende rechtliche Rahmen durch klare, schulindividuelle Regelungen in den Hausordnungen der Grundschulen zu konkretisieren und deren Einhaltung auch durch die Schulen sicherzustellen ist". Ende März soll ausgewertet werden, wie es mit dem Handyverbot läuft.
Sachsen-Anhalt überlässt Entscheidung den Schulen
Gegen ein landesweites Verbot ausgesprochen hat sich Sachsen-Anhalts Bildungsminister Jan Riedel. Handys gehörten "ein Stück weit auch zur Lebenswelt unserer Schülerinnen und Schüler dazu. Wir wollen es nicht verbieten, wir wollen ein verantwortungsvollen, einen bewussten Umgang damit schulen." Das sei eigentlich auch eine Fähigkeit, die die Schülerinnen und Schüler für die Zukunft, für ein selbstbestimmtes und gesundes Leben bräuchten. Er glaube, ein absolutes Verbot sei nicht der richtige Weg, sondern es müsse ein Weg mit diesen Geräten gefunden werden, sagt Jan Riedel.
Sachsen-Anhalts Schulen entscheiden völlig autonom, wie sie mit sogenannten digitalen Endgeräten umgehen wollen und verankern das in ihrem Hausrecht. Nach der letzten Erhebung galt in etwa einem Drittel der Schulen, die sich an der landesweiten Umfrage beteiligt hatten, ein absolutes Verbot von Handys und ähnlichen Geräten.
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