Schäden durch Stromausfall lassen sich versichern
Die Folgen eines Stromausfalls können nur über eine Wohngebäude- oder Hausratsversicherung abgesichert werden. Darauf hat der Gesamtverband der Versicherer hingewiesen.
Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sagte MDR AKTUELL, grundsätzlich gelte, dass nicht der Stromausfall selber versichert sei, sondern nur die Folgen; und dabei auch nicht alle. Versicherungen griffen etwa bei frostbedingtem Rohrbruch und daraus folgenden Leitungswasserschäden oder auch bei Einbruchsdiebstahl.
Den Schaden dokumentieren und klein halten
Der Versicherungsfachmann verwies darauf, dass der Versicherte verpflichtet ist, den Schaden so klein wie möglich zu halten. Wenn zum Beispiel ein Fenster kaputt gegangen sei, müsse man es so gut es gehe abdichten. Zudem rät er, den Schaden bestmöglich zu dokumentieren. Am wichtigsten sei, den Schaden erst der Versicherung zu melden, ehe man einen Handwerker beauftrage.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke