• Grundsätzlich sind Eigentümer dafür zuständig, dass die Gehwege gestreut und von Schnee befreit sind.
  • Die Gehwege müssen tagsüber geräumt werden – in der Woche ab 7 Uhr, am Wochenende ab 8 Uhr.
  • Ein Verein der sich für Fußgänger einsetzt, spricht sich für ein anderes Modell für die Räumdienstpflicht aus.

Eisige Temperaturen derzeit in Deutschland. Auch die Altstadt von Altenburg liegt am Morgen unter einer Schneedecke. Die Gehwege, teils rutschiges Kopfsteinpflaster – nur zum Teil trittsicher, was vor allem ältere Menschen hier Angst macht.

"Weil es ziemlich glatt ist. Und ich bin ja auch nicht mehr die Jüngste, da muss man schon langsam laufen", erzählt eine Frau erzählt in der Fußgängerzone. Eine andere Person berichtet, dass sie schon mal gestürzt ist. "Es ist zwar gesplittet jetzt, aber es gibt immer Stellen, die glatt sind. Aber die Stadt ist ja nun nicht für die Hauseingänge verantwortlich. Da sind ja die Eigentümer verantwortlich."

Eigentümer sind verantwortlich für Gehwege

Ortswechsel nach Leipzig. Auch in der Messestadt ist es winterlich und die Kollegen von Claudia Ballhause von der Stadtreinigung Leipzig haben enorm viel zu tun. Sie erklärt nochmal ganz grundsätzlich, wer für die Sicherung welcher Wege zuständig ist. Auf den Gehwegen seien die Eigentümer und Eigentümerinnen verantwortlich, diese begehbar zu machen. "Bei den Brachen ist es so, dass es nichts anderes ist, als ein bewohntes Gebäude, weil eine Brache hat auch eine Eigentümerin oder einen Eigentümer und die Räum- und Streupflichten obliegen dann diesen", betont Ballhause.

Bei städtischen Grundstücken oder Gehwegen, die direkt an städtische Liegenschaften grenzen sei natürlich die Stadt selbst dafür verantwortlich. Ballhause erklärt: "Ein Teil erledigen wir, ein Teil Fremdfirmen."

Feste Räumzeiten für Gehwege

Begehbar sein müssten die Wege werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr – unabhängig davon, wer verantwortlich ist. In den frühen Morgenstunden starteten parallel zwei Teams: Die Kräfte, die sich mit Räumfahrzeugen um die Straßen kümmern und jene, die sich händisch um die Gehwege kümmern. Roland Stimpel findet das sei eine falsche Prioritätensetzung. Er ist Fußgängerlobbyist. Sein bundesweit agierende Verein Fuss e.V. setzt sich dafür ein, dass Menschen gut und sicher zu Fuß ankommen.

Stürzen ältere Menschen, führt das dazu, dass sie bis zu ihrem Lebensende gepflegt werden müssen.

Roland StimpelVerein Fuss e.V.

"Auf Fußwege sind besonders die Leute angewiesen, die kein Auto haben, die zur Straßenbahn oder zum Bus gehen, die zur Schule müssen und ganz besonders alte Menschen", erklärt Stimpel. Alte Menschen seien besonders empfindlich. Sie könnten sich, wenn sie ausrutschen, schnell mal verletzen – und das auch schwer. "Das führt dann dazu, dass sie bis zu ihrem Lebensende gepflegt werden müssen. (…) Das ist sehr schlimm und eine schreckliche Lebenseinschränkungen für diese Menschen selbst." Darum sollten Gehwege zuerst und mit der größten Sorgfalt geräumt werden, betont der Fußgängerlobbyist. "Ein Schaden am Körper ist viel schlimmer als ein Blechschaden."

Fußgängerverein für feste Kehrbezirke

Damit alle Fußwege schnell und gründlich frei von Eis und Schnee sind, wünscht sich sein Verein festgelegte Kehrbezirke – ähnlich wie bei Schornsteinfegern. "Ein Großteil von dem Chaos kommt ja daher, dass viele Leute nicht mehr selber schippen oder ihre Pflicht da vernachlässigen", erklärt Stumpel. In einem Gebiet mit vielen Mietshäusern beauftrage die Verwaltung einen Schneeräumdienst. "Und jeder Schneeräumdienst hat in einem Stadtteil ein paar Grundstücke, und dann fahren diese Schneeräumer den größten Teil ihrer Zeit hin und her."

Viel besser wäre es laut Stimpel, wenn sich ein Schneeräumdienst auf einen Stadtteil konzentrieren könnte. "Dass man sagt: In einem bestimmten Gebiet zu einem bestimmten Tarif müssen alle Hauseigentümer, die nicht ganz fest zu sichern können, dass sie das selber machen, den Schnee von diesen Leuten räumen lassen." Ein Modell für Leipzig? Aus Sicht von Claudia Ballhause müsste das der Stadtrat entscheiden.

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