Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Airlines bei Flugausfällen auch die Vermittlungsgebühren erstatten müssen – selbst dann, wenn sie die genaue Höhe nicht kannten. Damit stärken die Richterinnen und Richter in Luxemburg den Schutz von Reisenden, die über Buchungsportale buchen.

Im konkreten Fall hatten Reisende auf dem Portal des Reisebüros Opodo Flugtickets von Wien nach Lima mit der niederländischen Fluggesellschaft KLM gekauft. Weil der Flug gestrichen wurde, erstattete KLM ihnen zwar den Ticketpreis, behielt jedoch rund 95 Euro ein, die Opodo als Vermittlungsgebühr berechnet hatte.

Streit um Erstattung von Vermittlungsgebühren

Das höchste Gericht in der EU hatte bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2018 entschieden, dass Fluggesellschaften ihren Kunden neben dem Ticketpreis auch Vermittlungsgebühren von Dritten erstatten müssen aber nur, wenn sie von dieser Provision wussten. KLM argumentierte nun, ihr sei weder Existenz noch Höhe der Provision bekannt gewesen.

Der EuGH stellte jedoch klar, dass Airlines zahlen müssen, sobald sie akzeptieren, dass Vermittler in ihrem Namen Tickets verkaufen. Dann gelte die Provision als Teil des Ticketpreises. Wie der Fall abschließend ausgeht, müssen nun die österreichischen Gerichte entscheiden.

dpa (jst)

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