Welche Rechte haben Mieter, wenn Strom und Heizung ausfallen?
- Bei Strom- und Heizungsausfall haben Mieter ein Recht auf Mietminderung.
- Es gibt keine Regelungen für Ereignisse höherer Gewalt, wie die Sabotage.
- René Hobusch vom Landesverband sächsischer Eigentümer fordert Mieter in Krisen dazu auf, mit Vermietern zusammenzuarbeiten.
Die Wohnung ist kalt und unbewohnbar wegen eines Stromausfalls. Darf dann ein Mieter die Miete reduzieren? René Hobusch ist Präsident des Landesverbandes Sächsischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Er sagt, dass dem Mieter im Falle eines völligen Strom- und Heizungsausfall ein Minderungsrecht zustehe – jedenfalls für die Tage, an denen die Nutzung der Wohnung eingeschränkt oder unmöglich gewesen sei.
Hobusch weist aber darauf hin, dass Mieter ihre Miete nicht einfach für die betroffenen Tage kürzen sollten: "Sondern ihren Vermieter informieren, Strom- und Heizungsausfall anzeigen und ihn so in die Lage versetzen, eigene Schadenersatzansprüche gegen die Versorger zu prüfen." Wenn bei einem Stromausfall jemand seine Miete mindert, sei aber auch klar, "dass der Vermieter prüfen wird, ob nicht der eine oder andere die katastrophale Situation für sich ausnutzen will".
Mietminderung bis zu 100 Prozent
Das Recht auf Mietminderung bestätigt auch der deutsche Vermieterschutzbund. Er teilte auf eine Anfrage von MDR AKTUELL schriftlich mit, dass der Gesetzgeber die Minderung eingeräumt habe, wenn die "Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch" eingeschränkt ist. Weiter heißt es: "Ohne Strom und Heizung ist eine Wohnung unbewohnbar, sodass der Mieter insbesondere im Winter häufig zu einer Mietminderung bis zu 100 Prozent berechtigt ist. Nach der maßgeblichen Vorschrift kommt es dabei nicht auf ein Verschulden des Vermieters an."
Der Vermieterschutzbund gibt allerdings zu bedenken, dass es keine Regelung gebe für Ereignisse bei höherer Gewalt beziehungsweise außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen: "Dabei wäre es durchaus sinnvoll, wenn die Folgen von Sabotageakten oder Naturereignissen nicht allein vom Vermieter getragen werden müssten, sondern solidarisch verteilt würden."
Schäden auch für Vermieter
René Hobusch vom Landesverband der sächsischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, wünscht sich bei Krisen ein Mit- und kein Gegeneinander: "Tritt eine Krisen- oder Katastrophensituation ein, bitten wir unsere Mieter, mit uns gemeinsam das Notwendige zu unternehmen und gemeinsam an einem Strang zu ziehen."
Denn häufig werde vergessen, dass Vermieter die Situation genauso triffe, so Hobusch. Und dass die Schäden an Heizungsanlagen und anderer Haustechnik viel größer sein können, als die Umstände, wenige Tage ohne Strom und Heizung zu verbringen.
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