Leipzig, Connewitz, Mitte Januar. Die Stadt rüstet sich für Eskalation. Tausende Polizeibeamte sind im Einsatz. Straßen sind gesperrt. Es kommt zu Übergriffen auf Journalisten, die Stimmung ist aggressiv. Unter dem Motto "Antifa means: Free Palestine" hat maßgeblich die Gruppierung "Handala" zum Protest aufgerufen – gegen jene Teile innerhalb der Linken, die eine pro-israelische Haltung einnehmen. Die pro-palästinensische Handala-Gruppe wird vom sächsischen Verfassungsschutz als "gesichert extremistisch" eingestuft.

Versammlungsleiterin seit 16 Jahren Referentin in der Landesdirektion

MDR-Recherchen zeigen nun: Einer der führenden Köpfe hinter der Bewegung ist offenbar eine Beamtin der Landesdirektion Sachsen. Anne Lewerenz arbeitet laut eigenen Angaben auf ihrem LinkedIn-Profil seit 16 Jahren als Referentin für die Landesdirektion Sachsen. Sie trat am vergangenen Wochenende als Versammlungsleiterin auf. Zudem wurde unter ihrem Namen ein Crowdfunding für die Demonstration gestartet.

Die Landesdirektion antwortete ausweichend auf Fragen des MDR. Eine zunächst übersandte Antwort zog die Behörde später wieder zurück. Nun heißt es lediglich, der Sachverhalt werde "ermittelt und geprüft". Auch die Beamtin selbst ließ Fragen von MDR INVESTIGATIV unbeantwortet.

Einem ZDF-Team hatte Lewerenz zuvor in einem Interview gesagt, sie wolle nicht in der Presse erscheinen. Auf die Frage, ob sie den Terrorangriff der Hamas verurteile, erklärte Lewerenz: Dazu wolle sie nichts sagen.

Schon Spendenaufruf wäre Verstoß gegen Verfassungstreue

Damit steht auch die Frage im Raum, ob es sich bei dem Auftreten der Beamtin um ein Dienstvergehen handelt. Für Prof. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Jena ist die Sache klar: "In diesem Fall dürfte es sich ganz klar um ein Dienstvergehen handeln. Schon eine Spendensammlung bzw. der Aufruf, für eine extremistische Gruppe zu spenden, wäre ein Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue, die für Beamte gilt. Für die Demonstration einer als 'erwiesen extremistisch' eingestuften Organisation als Versammlungsleiterin aufzutreten, ist das definitiv."

Verwaltungsexperte: Dienstvergehen könnte vorliegen

Prof. Boris Hoffmann von der Hochschule für Polizei und Öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen erklärt im Gespräch mit dem MDR ebenso, dass die politische Treuepflicht mehr als nur "eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung" fordere. "Sie fordert vom Beamten insbesondere, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Hier dürfte der hinreichende Verdacht für ein Dienstvergehen wohl vorliegen", erklärt der Rechtswissenschaftler.

In Connewitz prallten am Wochenende unterschiedliche Lager aufeinander, die sich selbst als "links" ansehen. Bildrechte: Grit Grimmer

Beamte unterliegen besonderen Pflichten

Auch weitere Experten für Beamtenrecht, die der MDR zu dem Fall befragen konnte, weisen darauf hin, dass Beamte besonderen Vorschriften unterliegen. Dazu zählt auch die Pflicht zur Verfassungstreue: Beamte sind verpflichtet, aktiv für die freiheitlich-demokratische einzutreten; keinesfalls dürfen sie Beiträge leisten, die diese untergraben.

Im Fall des Existenzrechts Israels, des Angriffs der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober 2023 und Äußerungen, die antisemitisch sein könnten, ist klar: Das berührt die deutsche Staatsräson. Die Bundesrepublik sieht diese Punkte als grundlegendes, nicht verhandelbares staatliches Interesse, zu dessen Schutz Deutschland eine besondere Verantwortung trägt.

Einleitung eines Disziplinarverfahrens scheint sicher

Fraglich wird auch sein, ob der einmalige Aufruf, für eine bislang nicht verbotene Organisation zu spenden – auch wenn der Handala e.V. durch Selbstauflösung einem Verbot womöglich nur vorauskam – schon reicht, um ein Dienstvergehen zu bejahen. Erschwerend könnte hier wiederum gegen wirken, dass der Spendenaufruf sich über einen längeren Zeitraum zieht, und offensichtlich auch Erfolg hat.

Dass sich der Dienstherr mit all dem auseinandersetzen wird, gilt laut Prof. Hoffmann als sicher. Erst kürzlich hatte das Oberverwaltungsgericht NRW festgestellt: Schon das Setzen eines "bösen Scheins" - also ein Verhalten eines Beamten, das nach außen den Eindruck mangelnder Verfassungstreue erweckt – kann genügen, um als schweres Dienstvergehen zu gelten, selbst dann, wenn keine verfassungsfeindliche Gesinnung nachgewiesen ist.

Verfassungsschutz warnt vor Nähe von Palästinasolidarität zur Hamas

Zahlreiche Teilnehmer der Demonstration vom vergangenen Samstag wollten sich auch auf mehrfache Nachfrage nicht von den Verbrechen der terroristischen Hamas distanzieren, viele verhielten sich aggressiv und behindernd gegenüber Journalisten.

Aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz heißt es auf MDR-Anfrage: Die Zusammenarbeit der verschiedenen extremistischen Spektren im Kontext der "Palästina-Solidarität" habe sich nach dem 7. Oktober 2023 insgesamt intensiviert und deutlich verfestigt. Propalästinensische Einzelpersonen und Gruppierungen fungierten dabei in Deutschland als Bindeglied zwischen den verschiedenen extremistischen Spektren, würden ideologische Anknüpfungspunkte zwischen linksextremistischen und islamistischen Akteuren schaffen.

Feindschaft gegenüber Israel verbindet verschiedene Gruppen

Die Feindschaft gegenüber Israel und ein teilweise offen gezeigter Antisemitismus würden die verschiedenen Organisationen, Gruppierungen, Bewegungen und Netzwerke, des propalästinensischen Extremismus vereinen. Insbesondere im Rahmen des propalästinensischen Protestgeschehens habe die Behörde im vergangenen Jahr immer wieder eine abnehmende Distanz zu terroristischen Gruppierungen wie der Hamas feststellen können. Mittlerweile bestünden diverse Kontakte zwischen Personen dieses Spektrums und Akteuren der Hamas.

Verfassungsschutz-Präsident Christian: Aus Israel-Kritik wird Israel-Feindlichkeit

Sachsens Verfassungsschutzpräsident Dirk-Martin Christian warnt vor der Anschlussfähigkeit anti-israelischer Haltungen ins extremistische Lager.Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Dirk-Martin Christian, Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes im Gespräch mit dem MDR: "Die Anschlussfähigkeit dieser anti-israelischen Haltung, die reicht ja bis ins nicht-extremistische, auch teilweise links-bürgerliche Lager. Und hier zeichnet sich wieder etwas ab: Dass aus einer Israelkritik, die ja durchaus berechtigt sein mag, eine Israelfeindlichkeit wird." Für Christian sei es daher nicht verwunderlich, dass sich Handala auch mit anderen Gruppierungen zu ganz neuen Allianzen zusammenschließe.

Auch vor dem Hintergrund zahlreicher Übergriffe auf Journalisten aus der pro-palästinensischen Demonstration heraus wird diese Entwicklung genau zu beobachten sein.

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