"Sächsische Separatisten" vor Gericht in Dresden: Verteidiger Kohlmann spricht von "Terrorismus gegen Beschuldigte"
- Mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe "Sächsische Separatisten" stehen in Dresden vor Gericht.
- Ein Antrag der Verteidiger zum Ausschluss der Öffentlichkeit wurde abgelehnt.
- Verteidiger Martin Kohlmann spricht von "Terrorismus gegen die Beschudigten."
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am Freitag der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe "Sächsische Separatisten" begonnen. Bis Dezember sind nach Angaben des Gerichts knapp 70 Verhandlungstage angesetzt. Den acht Angeklagten wird unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen. Laut Anklage sollen sie die "Liquidierung von Amtsträgern" geplant haben.
Rassistische und apokalyptische Ideologie
Die militante Gruppe soll sich 2020 gegründet haben und wurde im November 2024 bei einer Razzia zerschlagen. Drei Beschuldigte waren früher lokalpolitisch bei der AfD aktiv. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe schloss die Partei sie aus. Die acht Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft.
Die zuletzt etwa 20 Mitglieder lehnen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik ab. Ihre Ideologie war laut Bundesanwaltschaft von "rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen" geprägt gewesen. Sie seien überzeugt gewesen, dass der Zusammenbruch der Bundesrepublik bevorstehe. Auf diesen "Tag X" sollen sie sich mit paramilitärischen Übungen vorbereitet haben.
Zudem hätten sie mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen erobern wollen, um dort einen eigenen, an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten. Gewalt gegen Einzelne und gegen Gruppen und "ethnische Säuberungen" waren den Vorwürfen zufolge Teil des Plans. Die militante Gruppe soll sich Messer und Macheten, Munition, Gefechtshelme und andere Ausrüstung beschafft haben.
Ein Angeklagter (rechts), der mutmaßlich Mitglied der "Sächsischen Separatisten" sein soll.Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian KahnertAntrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt
Am ersten Prozesstag vergingen bis zur Verlesung der Anklageschrift mehrere Stunden. Ein Verteidiger hatte einen Antrag gestellt, die Öffentlichkeit für das gesamte Verfahren auszuschließen. Hintergrund ist der Umstand, dass die meisten Beschuldigten zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche oder Heranwachsende waren.
Das Gericht lehnte den Antrag ab. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger kündigte aber an, bei Bedarf über einen partiellen Ausschluss gesondert zu entscheiden.
Am ersten Prozesstag hatte die Verteidigung einen Antrag gestellt, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen. Dieser wurde abgelehnt. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian KahnertVerteidiger Martin Kohlmann spricht von "Terrorismus gegen die Beschuldigten"
Rechtsanwalt Martin Kohlmann - Chef der rechtsextremen Kleinpartei "Freie Sachsen" und Verteidiger des mutmaßlichen Rädelsführers der "Separatisten" - griff die Bundesanwälte direkt an. Er warf ihnen "Terrorismus gegen die Beschuldigten" vor. Von denen sei zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr ausgegangen.
Mit dem Verfahren solle nur eine "Propagandamaschine" geölt werden, befand Kohlmann. Er brachte es mit der Debatte um ein AfD-Verbot in Verbindung. Zugleich sprach Kohlmann von einer öffentlichen Vorverurteilung und forderte eine sofortige Einstellung des Verfahrens.
Beschuldigter solle Gewehr auf Polizisten gerichtet haben
Neben den Beschuldigten nahmen insgesamt 19 Verteidiger Platz. Ein Beschuldigter lässt sich von fünf Juristen verteidigen, alle anderen von zwei. Der Freiburger Anwalt Dubravko Mandic, der mit vier Kollegen einen Grimmaer Kommunalpolitiker vertritt, verlangte per Pressemitteilung einen Freispruch für seinen Mandanten. "Wir weisen die Vorwürfe des Generalbundesanwalts vollumfassend zurück. Der Prozess sowie die Untersuchungshaft sind unverhältnismäßig", hieß es.
Eine Organisation "Sächsische Separtisten" habe es nie gegeben. Man könne seinem Mandanten auch keinen Tötungsvorsatz unterstellen, erklärte Mandic. Der heute 26-Jährige Beschuldigte soll bei seiner Festnahme ein Gewehr auf einen Polizisten gerichtet haben. Bevor er selbst abdrücken konnte, wurde er aber durch eine Kugel aus der Waffe des Beamten am Hals und an der Schulter verletzt.
MDR (dkö/phb)/AFP/dpa
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