Polizei sieht Freiheitsentzug als letztes Mittel, Jugendamt strikt dagegen
- Weil bisher nichts etwas verändert hat, sieht die Leipziger Polizei in freiheitsentziehenden Maßnahmen als einzige verbleibende Lösung gegen eine Kinderbande.
- In Sachsen gibt es aber bislang keine Möglichkeiten für eine geschlossene Unterbringung von Kindern.
- Kinder unter 14 brauchen laut dem kommissarischen Leiter des Leipziger Jugendamts vor allem psychologische Unterstützung statt Freiheitsentzug.
Auf Handys, Klamotten und Geldsummen – auch ganz kleine – haben es die Kinder und Jugendlichen der Gruppe abgesehen, berichtet Polizeisprecher Moritz Peters. Und die Fälle häufen sich. Die Polizeidirektion Leipzig hat extra eine Ermittlungsgruppe für diese Fälle gegründet, weil sie so besonders sind: "Wir reden hier von etwa 150 Fällen, die diese Ermittlungsgruppe mittlerweile betreut. Und, sagen wir mal, von den Anführern der Gruppe haben wir vier Kinder. Also wir reden hier von zehn- und elfjährigen Kindern, die jeweils schon mehr als 100 Straftaten begangen haben."
Zwei der Taten ereigneten sich im direkten Umfeld der Montessorischule im Leipziger Westen, die Sebastian Heider leitet. "Natürlich sind das Vorfälle, die einen komplett erschrecken – alle Beteiligten, die Kinder, die Eltern, die Schulgemeinde, keine Frage."
Polizei sieht Freiheitsentzug als letzte verbleibende Möglichkeit
Rund um die Montessorischule zeigt die Polizei jetzt mehr Präsenz. Schulleiter Heider lobt die Besonnenheit aller Beteiligten und die konstruktiven Gespräche. Genauso wie Polizeisprecher Peters: "Wir sind hier wirklich im großen Austausch mit der Stadt, mit den Kindernotdiensten. Die Stadt Leipzig ist ja als Player wirklich vorne mit dabei und hat hier bisher wirklich sehr gut agiert."
Es sei zwar schon viel versucht wurden. "Wir sehen jetzt aber nur noch freiheitsentziehende Maßnahmen als Möglichkeit, um die Tatverdächtigen unterzubringen und dass sie auch eine gewisse Art der Resozialisierung erfahren."
Auch sächsische Justizministerin für geschlossene Unterbringung
Eine solche Unterbringungsmöglichkeit mit Freiheitsentzug gibt es in Sachsen aber nicht, wie das sächsische Sozialministerium mitteilt. Theoretisch können Kinder dafür auch in andere Bundesländer gebracht werden. Stand 2025 war das in sieben Ländern möglich, so die Auskunft aus dem Ministerium.
Jetzt fordert nicht nur die Polizei Leipzig, solche Unterbringungsmöglichkeiten im Land zu schaffen. Auch die sächsische Justizministerin Constanze Geiert sieht diesen Bedarf, sagte sie im Interview mit der LVZ.
Einer, der das anstoßen könnte, ist Silko Kamphausen, kommissarischer Leiter des Jugendamts Leipzig. Denn die Jugendämter müssen sich eine Genehmigung holen, um Kinder mit Freiheitsentzug unterzubringen.
Jugendamtsleitung: "Keine Erziehungsanstalten wie im Kaiserreich"
Doch Kamphausen sieht darin den falschen Weg: "Mit mir als Amtsleiter wird es keine Erziehungsanstalten wie im Kaiserreich geben." Es brauche stattdessen andere Angebote.
"Statt sich quasi solche Erziehungsanstalten zu wünschen oder eine Herabsenkung des strafmündigen Alters zu fordern, würden wir uns als Jugendhilfe deutlich mehr wünschen, dass zwischen Straftaten bei Jugendlichen ab 14 Jahren bis zur Verurteilung auch ein angemessener zeitlicher Rahmen besteht, sodass erzieherische Maßnahmen im Fall einer Verurteilung wirken."
Zwischen Straftat und Verurteilung vergingen bis zu anderthalb Jahre. Die Kinder unter 14, um die es in Leipzig derzeit geht, bräuchten dagegen vor allem eine Anbindung an die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung. Da gebe es allerdings große Lücken – in Leipzig und auch im Rest Sachsens.
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