Inhalt des Artikels:

  • Warum wünscht sich der Dehoga flexiblere Arbeitszeiten?
  • Welche Betriebe sollen von der Neuregelung profitieren?
  • Welche Arbeitszeit-Regelung gilt noch?
  • Was bemängeln Kritiker?

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat die Pläne für eine Flexibilisierung der Arbeitszeit begrüßt. Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke sagte MDR AKTUELL, es biete Beschäftigten und Arbeitgebern viel Freiheit, wenn nur noch auf das geschaut werde, was in der Woche gearbeitet werde. Sie verwies darauf, dass es sich um "ein Kann, nicht um ein Muss" handele. "Niemand soll gezwungen werden, niemand soll verpflichtet werden", betonte sie. Es gehe darum, die betrieblichen Realitäten anzuerkennen und auch die Wünsche der Arbeitnehmer. Viele von ihnen würden sich Umfragen zufolge dafür aussprechen.

Schimke sieht keine Gefahr, dass Beruf und Privatleben schlechter vereinbar würden. Es gebe im Land einen hohen Arbeitsschutz. Zudem werde in einem Gesetz sicherlich festgehalten werden, dass eine Arbeitszeit immer im Einvernehmen mit den Beschäftigten vereinbart werden müsse.

Warum wünscht sich der Dehoga flexiblere Arbeitszeiten?

Grundsätzlich habe jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf eine elfstündige Ruhezeit pro Tag. Diese sollte selbstverständlich eingehalten werden, erklärte Schimke auf die Frage, welche Obergrenze für die tägliche Arbeitszeit gelten sollte. Sie mahnte jedoch an, dass nicht jeder Einzelfall geregelt werden müsse. "Jeder Mensch ist anders, jeder Beschäftigte ist anders, jeder Beruf ist anders und die Wünsche sind hochgradig unterschiedlich." Das müsse besser in den Gesetzen abgebildet werden.

Welche Betriebe sollen von der Neuregelung profitieren?

Mit Blick auf die Stärkung des Tourismus spricht sich auch das Bundeswirtschaftsministerium für eine rasche Umsetzung der geplanten Neuregelung der Arbeitszeitvorgaben aus. Der Koordinator für Maritime Wirtschaft und Tourismus, Christoph Ploß (CDU), äußerte sich anlässlich der Vorstellung einer Strategie zur Entwicklung der Tourismuswirtschaft im Bundeskabinett entsprechend: "Die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, mit der in Zukunft eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit gilt, soll noch in diesem Jahr beschlossen werden." Diese Neuregelung der Arbeitszeit werde "vor allem den kleinen und mittelständischen Betrieben sehr helfen".

Christoph Ploß, Koordinator für Maritime Wirtschaft und TourismusBildrechte: picture alliance/dpa | Markus Lenhardt

In Tourismus- und Gastronomiebetrieben sind unregelmäßige Arbeitszeiten eher üblich. Branchenverbände fordern deshalb schon länger eine Lockerung der bisherigen gesetzlichen Regelung.

Welche Arbeitszeit-Regelung gilt noch?

Aktuell ist die Arbeitszeit für Beschäftigte in Deutschland auf acht Stunden pro Tag begrenzt. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden möglich, zum Beispiel, wenn dies später wieder ausgeglichen wird. Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Acht-Stunden-Tag-Regelung durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit abzulösen.

Länger Licht an? Kritiker bemängeln, die Arbeitszeitpläne würden sich zu Ungunsten der Beschäftigten auswirken. Bildrechte: IMAGO/Sven Simon

Zuständig für einen entsprechenden Gesetzentwurf ist das von der SPD-Politikerin Bärbel Bas geführte Bundesarbeitsministerium. Ein Ministeriumssprecher sagte am Mittwoch, ein Referentenentwurf werde vermutlich in der ersten Jahreshälfte vorgelegt. 

Was bemängeln Kritiker?

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erklärte, sie lehne die Strategie ab. Die Inhalte der Strategie seien ein "erneuter Angriff auf die Schutzrechte der Beschäftigten". "Eine Abkehr vom Acht-Stunden-Tag würde den Druck weiter erhöhen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben massiv verschlechtern", teilte die Gewerkschaft weiter mit.

Auch die Grünen kritisierten, das "Ende des Acht-Stunden-Tages macht die Branche noch unattraktiver für Beschäftigte". Tourismuspolitik-Sprecher Stefan Schmidt bezeichnete die Strategie als "oberflächliches Sammelsurium aus Zielen, Worthülsen und Maßnahmen, die die Bundesregierung längst angekündigt oder beschlossen hat". Schmidt verwies darauf, dass alle Vorhaben laut Strategie "unter Finanzierungsvorbehalt" stünden und daher "zum reinen Wünsch-Dir-Was" verkämen. 

MDR, AFP (lik)

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