• AfD-Co-Landeschef Höcke hat nach eigenen Worten den Anspruch, den Landesverband "gemäß preußischen Tugenden zu führen".
  • Die Fraktion der Linken beschäftigt eine Ehepartnerin eines Abgeordneten
  • Das BSW lehnt die Einstellung von Familienangehören grundsätzlich ab.

Die Fraktionen im Thüringer Landtag haben nach eigenen Angaben keine Familienangehörigen angestellt. Der Umgang mit dem Thema wird in den Fraktionen allerdings unterschiedlich eingeschätzt und gehandhabt. Von CDU, Linke und SPD etwa heißt es, freie Stellen würden ausgeschrieben und nach der Bestenauslese besetzt.

CDU wendet sich gegen "Kreuzanstellungen"

Die CDU kann nach eigenen Angaben nicht ausschließen, dass bis in die untersten Ebenen der Partei nicht doch auch Familienangehörige "irgendwo mithelfen". Fraktionschef Andreas Bühl betont aber gegenüber MDR THÜRINGEN: "Einstellungskreisläufe und Kreuzanstellungen, wie sie jetzt in der AfD zutage treten, weisen wir als CDU-Fraktion strikt zurück. Das politische Geschäft darf kein familiärer Selbstbedienungsladen werden."

Höcke schließt Überkreuzbeschäftigungen aus

AfD-Fraktions- und Landeschef Björn Höcke hat nach eigenen Worten den Anspruch, den Landesverband mit Co-Landeschef Stefan Möller "gemäß preußischen Tugenden zu führen". Diese Kultur sei Teil des Verbandes und der Fraktion geworden.

"In dieser Sphäre der AfD-Abgeordneten kann ich mir keine Überkreuzbeschäftigungen vorstellen", sagte Höcke MDR THÜRINGEN. "Allerdings habe ich auch keinen Überblick über die Angestelltenverhältnisse von über 40 [Landtags- und Bundestags-, d. Red.] Abgeordneten. Für die Landtagsfraktion kann ich es jedenfalls ausschließen."

Linke-Mitarbeiterin mit Abgeordnetem verheiratet

Die Linke beschäftigt nach eigenen Angaben eine Mitarbeiterin, die mit einem Abgeordneten verheiratet ist. Allerdings trifft ein Vorwurf der Vetternwirtschaft hier nicht zu: Die beiden Partner haben sich vor vielen Jahren in der Fraktion als Angestellte kennengelernt und später geheiratet.

Linke-Fraktionschef Christian Schaft versicherte, Gespräche mit Bewerbern würden mindestens im 4-Augen-Prinzip geführt und der Betriebsrat beteiligt. Personalentscheidungen würden letztlich durch die Fraktion getroffen. Laut Schaft geht die Linke davon aus, dass die Abgeordneten auch in den Wahlkreisbüros keine Verwandten oder nahestehenden Personen einstellen.

Bei der SPD gilt eine Anzeigepflicht

Ähnlich verfährt die SPD. Bei ihr müssen die Fraktion oder der Fraktionsvorstand die Einstellung von Familienangehörigen beziehungsweise die Vergabe von Aufträgen an verwandte Personen genehmigen.

Es besteht eine Anzeigepflicht für die, die diese Einstellung oder die Auftragsvergabe initiiert haben. Eine Verletzung dieser Pflicht kann bei der SPD zum Ausschluss aus der Fraktion führen. 

BSW lehnt die Einstellung von Familienangehörigen ab

Das BSW lehnt die Einstellung von Familienangehören nach eigenen Angaben grundsätzlich ab. Diese Verfahrensweise sei bei der Gründung der Fraktion besprochen worden und werde auch von allen unterstützt, so BSW-Fraktionschef Frank Augsten. BSW und SPD wären zudem bereit, die aktuellen Regeln zur Beschäftigung von Verwandten etwa in parlamentarischen Büros zu verschärfen.

MDR (wh/jn)

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