Rückkehr der Gewissensfrage
Inhalt des Artikels:
- Warum die Kriegsdienstverweigerung eine Frage des Gewissens ist
- Der neue Wehrdienst beruht auf Freiwilligkeit – muss man trotzdem verweigern?
- Deutsche Friedensgesellschaft baut Beratungsangebot aus
Lange schien die Kriegsdienstverweigerung ein Relikt. Inzwischen aber erlebt die Beratung eine Renaissance, ist die Nachfrage nach dieser Beratung bundesweit sprunghaft gestiegen. "Es hat enorm zugenommen", sagt Ralf Buchterkirchen von der Deutschen Friedensgesellschaft MDR AKTUELL. Fast täglich meldeten sich Ratsuchende: Reservisten, die nicht zurück zur Bundeswehr wollen, Eltern, die sich sorgen, und zunehmend Schülerinnen, Schüler und Studierende.
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 spürt auch Jens Lattke, der Friedensbeauftragte der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, verstärkt Unruhe. Das Beratungsaufkommen bei ihm habe sich vervielfacht, sagt er. Seien es zuvor vor allem Reservisten gewesen, suchten jetzt vor allem Eltern und junge Menschen Rat.
Warum die Kriegsdienstverweigerung eine Frage des Gewissens ist
Zwar ist die Rechtslage eindeutig: die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist durch das Grundgesetz geschützt. Aber die Praxis ist komplex. Ein Antrag muss persönlich sein, plausibel, sollte nicht aus Textbausteinen bestehen. Kriegsdienst kann nur aus "Gewissensgründen" verweigert werden. Ein sperriger Begriff, meint Lattke. Er gehe mit seinen Ratsuchenden daher auf "Erforschungsreise" um zu ergründen, was Gewissen heute bedeute.
Auch für Buchterkirchen ist die Antwort auf die Gewissensfrage zentral: "Es reicht nicht zu sagen: Ich bin gegen Krieg XY. Es geht darum, ob jemand es mit seinem ureigensten Gewissen vereinbaren kann, auf Menschen zu schießen." Wer das glaubwürdig darlege und die Musterung nicht verweigert, hat Buchterkirchen zufolge gute Chancen – die Anerkennungsquote liege bei rund 90 Prozent.
Der neue Wehrdienst beruht auf Freiwilligkeit – muss man trotzdem verweigern?
Stellt sich noch die Frage, ob derzeit überhaupt ein Kriegsdienstverweigerungsantrag nötig ist – zumal derzeit keine Wehrpflicht besteht. Hier gehen die Ansichten von Lattke und Buchterkirchen auseinander. Derzeit handle es sich bei dem Antrag eher um einen symbolischen Akt, meint Lattke, auch weil es keinen Ersatzdienst gebe. Ausgenommen die Reservisten – sie könnten jederzeit einberufen werden.
Buchterkirchen jedoch betont, dass im Spannungsfall auch alle anderen gezogen werden könnten, denn: Werde der Verteidigungsfall ausgerufen, "gilt sofort eine allgemeine Wehrpflicht und es gilt eine sofortige Einberufungsmöglichkeit" für alle gemusterten und für kriegstauglich befundenen Personen, die keinen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt hätten.
Die Bundeswehr jedenfalls bereitet sich vor: Seit diesem Jahr werden Fragebögen verschickt, ab 2027 soll die Musterung des Jahrgangs 2008 erfolgen sowie die Wehrerfassung wieder eingeführt werden. Den Fragebogen zu Motivation und Eignung erhalten alle 18-Jährigen – Männer müssen ihn ausfüllen.
Deutsche Friedensgesellschaft baut Beratungsangebot aus
Auch die Musterung kehrt damit für viele wieder zurück. Dabei werden Tricks, um sich zu entziehen – so wie früher – Buchterkirchen zufolge wohl nicht mehr funktionieren: die Einstufungen zur Wehrtauglichkeit änderten sich ständig, Kiffen sei inzwischen legal und kein Ausmusterungsgrund mehr. Hinzu komme: die Bundeswehr könne auch mehrfach zu einer neuen Musterung einberufen.
Die Deutsche Friedensgesellschaft reagiert: Sie baut ihr Beratungsangebot aus. Im April lädt sie zum Bundeskongress nach Kassel – um sich zu vernetzen und für den Ernstfall gewappnet zu sein.
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