Inhalt des Artikels:

  • Gibt es den "Eierkontrollgriff" noch, oder kann der weg?
  • Ist der "Eierkontrollgriff" Pflicht?
  • Wozu aber eigentlich überhaupt die Musterung?
  • Wer wird gemustert?
  • Wen wird es zuerst treffen?
  • Wer muss die Bereitschaftserklärung beantworten?
  • Wer wird folgen?
  • Wo wird gemustert?
  • Wie läuft eine Musterung ab? Was machen die Ärzte?
  • Was passiert bei der körperlichen Untersuchung?
  • Kann denn jeder, der fit ist, an eine Waffe?
  • Was bedeutet Ausmusterung?
  • Wie wird die körperliche Verfasstheit bemessen?

Allen anderen Fragen vorweg die wohl wichtigste zu einem der wohl umstrittensten Untersuchungen bei einer Musterung:

Gibt es den "Eierkontrollgriff" noch, oder kann der weg?

Kann er nicht, sagte zuletzt eine Sprecherin Verteidigungsministeriums dem "Spiegel". Dem MDR erklärte ebenfalls eine Sprecherin, warum: die Abtastung des Intimbereichs erfolge unter anderem zu Früherkennung von Veränderungen, die später schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben könnten.

Ist der "Eierkontrollgriff" Pflicht?

Wenn man der Sprecherin der Bundeswehr folgt, dann nein: Demnach handelt es sich bei der Hodenkontrolle um a) einen kurzen Eingriff und b) im Einverständnis des zu Musternden.

Wozu aber eigentlich überhaupt die Musterung?

Bei der Musterung wird der "Tauglichkeitsgrad" der jungen Männer erfasst. Laut Bundeswehr dient die Musterung dazu, ein umfassendes Lagebild zu erhalten. Sie prüft, wie viele Personen für den Dienst geeignet sind, wo sie am sinnvollsten eingesetzt werden können und ob sie zum Bedarf der Streitkräfte passen.

Wer wird gemustert?

Mit dem neuen Wehrdienst werden primär alle Männer ab Jahrgang 2008 gemustert.

Wen wird es zuerst treffen?

Diejenigen, die in der sogenannten Bereitschaftserklärung ihre grundsätzliche Bereitschaft für einen freiwilligen Wehrdienst bekunden.

Wer muss die Bereitschaftserklärung beantworten?

Verpflichtet zur Antwort sind alle 18-jährigen Männer, auch mit doppelter Staatsbürgerschaft, sofern die deutsche mit vorhanden ist. Frauen können antworten, müssen aber nicht – für eine Pflicht wäre eine Grundgesetzänderung nötig. Wenn eine Transperson das männliche Geschlecht angenommen und behördlich hinterlegt hat, ist sie laut Bundeswehr verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen. 

Wer wird folgen?

Schrittweise werden alle Teile des Jahrgangs 2008 gemustert, danach der Jahrgang 2009. Derzeit geht die Bundeswehr davon aus, dass ab Juli 2027 eine flächendeckende Musterung möglich ist.

Wo wird gemustert?

Künftig in 24 Musterungszentren; bis diese aufgebaut sind, wird wie gehabt in den 15 Karrierecentern der Bundeswehr oder für Offiziersbewerber beim Assessmentcenter für Führungskräfte gemustert.

Wie läuft eine Musterung ab? Was machen die Ärzte?

Nach einer sogenannten Verfahrensanweisung – und daran soll sich grundsätzlich auch in den kommenden Monaten nichts ändern.

Zunächst muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Hier müssen Angaben zu Erkrankungen, Traumata, Befindlichkeiten und zur weiteren medizinischen Vorgeschichte gemacht werden – so wie das auch beim regulären Arzttermin üblich sei, erklärt eine Sprecherin der Bundeswehr. Derzeit müssen alle, die gemustert werden, unter anderem ärztliche Befunde, Krankenhaus- und OP-Berichte und eine Liste ärztlich verordneter Medikamente mitbringen. Bewerberinnen Ü30 benötigen außerdem ein gynäkologisches Attest.

Was passiert bei der körperlichen Untersuchung?

Die Sehkraft wird getestet und der Brillen- bzw. Kontaktlinsenpass werden ausgewertet, Urin und wohl auch das Blut der potenziellen Wehrdienstleistenden werden analysiert – es findet eine Vielzahl an Untersuchungen statt. Die jungen Männer werden vermessen und gewogen, die "Beschaffenheit des Bewegungsapparates" wird laut Bundeswehr geprüft.

Kann denn jeder, der fit ist, an eine Waffe?

Tatsächlich werden im Musterungsprozess neben Fitness, Psyche und Intellekt auch die persönliche und charakterliche Eignung geprüft.

Was bedeutet Ausmusterung?

Wer als nicht wehrdienstfähig gilt, wird ausgemustert. Wer ausgemustert wurde, kann auch nicht freiwillig zum Wehrdienst. Wann und welche Erkrankungen zum Ausschluss führen, will die Sprecherin der Bundeswehr aber nicht pauschal beantworten – wegen der "Vielzahl möglicher Erkrankungen und Normvarianten mit wehrmedizinischer Bedeutung". Einige aber – nicht abschließend – führt sie auf: Blindheit oder starke Sehbeeinträchtigung, fehlende Gliedmaßen, chronische schwere Erkrankungen oder anerkannte Schwerbehinderung.

Wie wird die körperliche Verfasstheit bemessen?

Es gibt unterschiedliche Tauglichkeitsgrade zur Wehrdienstfähigkeit, aufgeteilt in Verwendungsgrade. Bestimmte gesundheitliche Einschränkungen können so zum Ausschluss bestimmter Verwendungen führen. Genauer gelistet ist das laut Bundeswehrsprecherin in einem bundeswehrinternen Katalog. Nachlesen kann man alles in der Dienstvorschrift A1-831/0-4000 zur wehrmedizinischen Begutachtung, die jeweils bei "Frag den Staat" abgerufen werden kann.

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