Sachsens Polizei soll ab dem kommenden Jahr Elektroschocker - sogenannte Taser - einsetzen dürfen. Das sieht das neue Polizeigesetz vor, auf das sich das die Minderheitsregierung aus CDU und SPD geeinigt hat. Der Sächsische Landtag muss dem Gesetz noch zustimmen. Bislang sind die Taser auf Spezialeinheiten beschränkt.

Neue Regeln für Drohneneinsätze

Darüber hinaus wird die Abwehr und der Einsatz von Drohnen geregelt - etwa bei der Aufklärung von Gefahrensituation und der Suche nach Vermissten. Das Gesetz gibt der Polizei außerdem die Befugnis zur automatisierten Kennzeichen-Erkennung. Ziel ist, gestohlene Fahrzeuge schneller finden zu können. An Kriminalitäts-Schwerpunkten soll es zudem eine intelligente Video-Überwachung geben. Auch die KI-basierte Analyse von Personendaten im Internet soll dann möglich sein.

Grüne: "Angriff auf Bürgerrechte"

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte MDR SACHSEN: "Wir haben jetzt - wenn es so käme im Landtag - ein sehr schlagkräftiges Gesetz, das die Polizei Sachsen modern hält. Wir sind damit nicht der Zeit voraus, aber wir sind auf der Höhe der Zeit."

Scharfe Kritik kommt hingegen von der Opposition. Die Grünen sprechen von schwerwiegenden Überwachungsmethoden und einem Angriff auf die Bürgerrechte. Eine Zustimmung zum Gesetz schließen Grüne und Linke aus. Die AfD ist in Teilen für die neuen Regelungen. Am Ende werden wohl Stimmen des BSW nötig sein, um das Gesetz verabschieden zu können.

Landtag muss noch zustimmen

Ende März will sich der Innenausschuss in einer Sachverständigenanhörung mit dem neuen Polizeigesetz befassen. Danach soll es zur Abstimmung in den Landtag gehen. Der Verfassungsgerichtshof hat eine Frist bis 30. Juni gesetzt.

MDR (kav,igr,aka)

Weiterführende Links

  • AV Maier rechnet mit langen Beratungen zu PolizeigesetzAudio
  • 08. Oktober 2025Drohnenabwehr-Einheit: Bundespolizei soll künftig Drohnen abschießen dürfenmit Video
  • 07. Oktober 2025Sachsen: Linke und Grüne kritisieren Entwurf des Polizeigesetzesmit Audio
  • 08. Februar 2019Neues Polizeigesetz: Beamte in Sachsen bekommen nun doch Bodycams

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke