Das Amtsgericht Riesa hat am Mittwoch einen 17-Jährigen wegen der Herstellung und des Besitzes einer biologischen Waffe verurteilt. Eine Haftstrafe wurde nicht verhängt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gilt der Jugendliche nicht als gefährlich, sagte der Sprecher des Amtsgerichts Riesa Dietmar Bluhm.

Der 17-Jährige aus Zeithain (Kreis Meißen) muss auf Weisung des Gerichts einen sozialen Trainingskurs belegen, um die Ursachen für sein Verhalten zu ergründen. "Ziel ist es, künftig ein straffreies Leben führen zu können", sagte Bluhm weiter. Der Angeklagte hatte demnach auch alles vor Gericht zugegeben.

Experimente und Explosionen im Garten der Eltern

Der damals 16-Jährige hatte in seinem Elternhaus ein Gemisch aus hochgefährlichem Rizin und Aconitin hergestellt und aufbewahrt, was als biologische Waffe eingestuft wurde. Der Teenager hatte angegeben, dass er in einem Labor unter dem Dach damit herumexperimentiert habe. Außerdem hatte er 13 Mal aus online bestellten Chemikalien Böller gebastelt, die er im Garten und in der Nähe des Elternhauses explodieren ließ.

Das Gericht ist in seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die sah keine Hinweise, dass der junge Mann jemanden habe schädigen oder verletzen wollen. Stattdessen trieb ihn ein wissenschaftliches und experimentelles Interesse an, so die Ermittler. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Biowaffe im Kühlschrank gelagert

Bei einer Razzia im Frühjahr 2025 hatten Ermittler, unterstützt von Experten des Robert-Koch-Institutes, im Wohnhaus der Familie die chemischen Substanzen und Geräte beschlagnahmt. Die Rizin-Ampullen lagen im Kühlschrank.

Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

MDR (kk/iad)/dpa

Weiterführende Links

  • 29. Juli 2025Giftlabor unterm Dach? Jugendlicher aus Zeithain im Visier der Ermittler
  • 17. April 2025Hochgiftiges Rizin hergestellt: Razzia bei 16-Jährigem in Zeithain

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