• Bundestag ändert Recht zur Vaterschaftsanerkennung.
  • Mitspracherecht auch für Kinder ab 14 Jahren wird geregelt.
  • Missbrauch für Migration wird durch Gesetz erschwert.

Leibliche Väter haben künftig bessere Chancen, auch rechtlich anerkannt zu werden. Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, das ihre Rechte stärken soll, auch wenn sie nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind. Väter bekommen nun die Möglichkeit, die rechtliche Vaterschaft auch dann geltend zu machen, wenn ein anderer Mann bereits rechtlich als Vater anerkannt ist. Bisher war das nicht möglich.

Mit der Gesetzänderung werden die Rechte biologischer Väter gestärkt. (Symbolbild)Bildrechte: picture alliance / dpa | Lukas Schulze

Damit ist jetzt auch eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt worden. Es hatte vor rund zwei Jahren in einem Urteil eine generelle Stärkung der leiblichen Väter im Familienrecht gefordert.

Damals ging es um einen Fall aus Sachsen-Anhalt: Ein Mann hatte erfolglos versucht, die vom neuen Partner der Mutter anerkannte Vaterschaft anzufechten. Die Karlsruher Richter nahmen das zum Anlass, die alte Rechtslage für verfassungswidrig zu erklären.

Mitspracherecht für Kinder ab 14 Jahren

Kinder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sollen nun im Verfahren einer Vaterschaftsanerkennung ein Mitspracherecht bekommen. So soll ein Kind auch verhindern können, dass ihm die Mutter statt des leiblichen einen anderen Vaters aufzwingt.

Eine weitere Regelung soll zudem einen Wettlauf um die Vaterschaft verhindern: Wenn der leibliche Vater bei Gericht bereits ein Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft angestrengt hat, soll bis zur Entscheidung kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen können.

Missbrauch von Vaterschaft wird erschwert

Außerdem sollen missbräuchliche Anerkennungen von Vaterschaften erschwert werden. Dabei geht es vor allem um Fälle, bei denen das Ziel der Anerkennung einer Vaterschaft die Erschleichung eines Aufenthaltstitels oder von Sozialleistungen ist.

Künftig müssen die Ausländerbehörden der Anerkennung einer Vaterschaft zustimmen, wenn zumindest ein Missbrauchsverdacht vorliegt. Dies wäre laut dem neuen Gesetz zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Person die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein sicheres Aufenthaltsrecht hat, die andere jedoch nicht.

Außerdem soll ein eigener Straftatbestand geschaffen werden, um missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen strafrechtlich verfolgen zu können.

dpa/KNA, MDR (ans)

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