• Der Fund von Waffen und Chemikalien in Weißenborn im Burgenlandkreis hat Sicherheitskreisen zufolge einen rechtsextremistischen Hintergrund.
  • Bei der Durchsuchung entdeckte Metallrohre könnten in Verbindung mit den Chemikalien auf einen Bombenbau hinweisen.
  • Was der Fall mit der rechtsextremistischen sogenannten "Artgemeinschaft" zu tun haben könnte.

Nach dem Fund von Waffen und sprengstofffähigen Chemikalien bei einem 25-Jährigen im Burgenlandkreis Ende Januar werden nun neue Details über die Hintergründe bekannt. Wie MDR Investigativ aus Sicherheitskreisen erfuhr, rechnen die Behörden den Beschuldigten der rechtsextremistischen Szene zu. Er soll bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten sein. Laut Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft Halle liegen keine Vorstrafen vor. Die Behörde verwies auf die laufenden Ermittlungen, insbesondere auf die Auswertung von sichergestellten Gegenständen.

Bei der Durchsuchung auf einem Gehöft in Weißenborn wurden nach Informationen von MDR Investigativ zahlreiche rechtsextreme Devotionalien gefunden, darunter Hakenkreuzflaggen sowie Bild- und Fotomaterial mit NS-Bezug. Auf dem Hof wurde laut Sicherheitskreisen ebenfalls eine laborähnliche Räumlichkeit entdeckt und durchsucht. Die Ermittler fanden neben Luftgewehren und Armbrüsten auch Schwarzpulver, Munitionsteile und eine Stopfmaschine. Dazu sprengfähiges Material im zweistelligen Kilobereich.

Bombenbau in Weißenborn?

Außerdem sollen zugesägte Metallrohre gefunden worden sein. Auf Nachfrage von MDR Investigativ bestätigte das die Staatsanwaltschaft. "Eine Eignung zum Bombenbau gilt es zu prüfen", so die Ermittlungsbehörde. Untersucht wird nach Informationen von MDR Investigativ auch, ob die sprengfähigen Stoffe bereits bei möglichen Taten eingesetzt wurden.

Die Ermittler waren offenbar durch Online-Käufe auf den Beschuldigten aufmerksam geworden. Gegen ihn wird wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz ermittelt. Der Beschuldigte habe sich bisher gegenüber den Ermittlern nicht dazu geäußert und ist auf freiem Fuß. Eine Kontaktaufnahme zum Beschuldigten war für den MDR bis Redaktionsschluss nicht möglich.

Verbindung zur verbotenen "Artgemeinschaft"

Der Fall steht offenbar im Zusammenhang mit der rechtsextremistischen sogenannten "Artgemeinschaft". Wie die taz zuerst berichtete, soll der Vater des Beschuldigten Mitglied dieses völkisch-rassistischen Vereins sein. Auch die Mutter soll zur rechtsextremen Szene gehören. Die Vereinigung war im September 2023 durch das Bundesinnnenministerium (BMI) verboten worden. Dagegen klagt der Verein zurzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Am 28. Januar fand parallel zur mündlichen Verhandlung die Hausdurchsuchung in Weißenborn statt. Kurz darauf hat das Gericht die Urteilsverkündung verschoben und einen weiteren mündlichen Verhandlungstermin angesetzt. Damit folgte das Gericht einem Antrag des Bundesinnenministeriums (BMI), das neue Erkenntnisse ins Verfahren einbringen will.

Neue Erkenntnisse zum Verbot der "Artgemeinschaft" – Urteil verschoben

Das BMI bezieht sich dabei nur allgemein auf eine Hausdurchsuchung in Sachsen-Anhalt. Die Angaben passen jedoch zur Durchsuchung in Weißenborn: So seien am 28. Januar 2026 "in erheblicher Menge Substanzen aufgefunden worden, die zur Sprengstoffherstellung geeignet seien". Auch zugesägte Metallrohre werden erwähnt, "die in Kombination mit den festgestellten Stoffen zu Rohrbomben zusammengesetzt werden könnten". Es seien außerdem "Waffen, Munition und Munitionsteile sowie zahlreiche Flaggen mit Hakenkreuzsymbolik" und Bildmaterial mit NS-Bezug entdeckt worden.

Das durchsuchte Haus sei die Wohnanschrift eines weiblichen Mitglieds der "Artgemeinschaft" und ihres volljährigen Sohnes. "Der nicht dort wohnhafte Vater des jungen Mannes sei ein Leitungsmitglied" der Vereinigung gewesen, heißt es weiter. Damit dürfte Marcel W. gemeint sein, der Vater des 25-jährigen Beschuldigten aus Weißenborn. Das BMI führt zudem an, dass der Sohn "in den Jahren 2022 und 2023 wiederholt an Veranstaltungen" der rechtsextremen Vereinigung teilgenommen habe.

Rechtsextreme Indoktrination von Kindern?

Offenbar bewerten die Richter am Bundesverwaltungsgericht die Ermittlungen gegen den Sohn von Marcel W. als so relevant, dass man deswegen die ursprünglich geplante Urteilsverkündung verschoben hat und stattdessen die mündliche Verhandlung fortsetzt. Ein möglicher Grund: Als eines der Argumente für das Verbot der "Artgemeinschaft" wurde vom BMI auch die Indoktrination von Kindern und Jugendlichen angeführt.

Die "Artgemeinschaft" argumentierte, sie sei eine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft. Laut Bundesinnenministerium handelt es sich hingegen um "eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung". Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht soll am 27. April fortgesetzt werden.

MDR

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