Kein Grund für Panikkäufe trotz steigender Heizölpreise
- Die Heizölhändlerin Jeannette Kohoutek erklärt, dass Preise im Handel meist tagesaktuell berechnet werden und starke Schwankungen normal sind.
- Branchenvertreter sehen trotz geopolitischer Spannungen keine Versorgungsprobleme und raten Kunden von Panikkäufen ab.
- Verbraucherschützer betonen, dass vereinbarte Festpreisverträge für Heizöl grundsätzlich eingehalten werden müssen.
- Wenn Händler nicht liefern, können Verbraucher Fristen setzen und unter Umständen Schadenersatz verlangen.
Im sächsischen Königsbrück betreibt Jeannette Kohoutek einen Brennstoffhandel, dort verkauft sie seit Jahren auch Heizöl. Die Unternehmerin beliefert zusammen mit neun Mitarbeitern über 3.000 Kunden im Großraum Dresden. Außerdem ist Kohoutek Schatzmeisterin im Sächsischen Brennstoff- und Mineralöl-Handelsverband. Dass Liefer-Verträge wegen massiv gestiegener Preise gekündigt werden, sei bei ihr nicht üblich: "Es wird im Vertrag vereinbart, dass zum tagesaktuellen Preis abgerechnet wird. Ich kann den Preis von morgen ja nicht vorhersagen. Die Preise ändern sich immer. Auch ohne Krieg ändern sich die Preise an der Börse ständig. Das ist ein ständiges Auf und Ab, ich kann den Preis ja nicht festmachen für das nächste halbe Jahr."
Händler warnen vor Panikkäufen
Die Unternehmerin empfiehlt ihren Kunden, jetzt, wo der Winter vorbei ist, nur so viel Heizöl einzukaufen, wie benötigt wird. Sie warnt vor Panikmache mit Blick auf den Preis und den Iran-Krieg.
Auch Alexander Vorbau vom Bundesverband "EnergieMittelstand" sieht für Heizöl-Kunden keinen Anlass zur Sorge, denn: "Die internationale Rohölversorgung ist breit diversifiziert, Importstrukturen sind vorhanden und funktionsfähig und auch die logistischen Prozesse im Binnenmarkt laufen regulär und man kann auch grundsätzlich sagen, dass der Hauptteil des Rohöls, was nach Deutschland geliefert wird, auch nicht aus der Region des Persischen Golfs stammt, sondern vielmehr von anderen Märkten wie vor allem Norwegen oder auch den Vereinigten Staaten."
Festpreisverträge sind bindend
Die Nachfrage am Markt sei moderat, so Vorbau. Das hänge auch mit dem Ende der Heizperiode zusammen. Wer als Privatkunde nun trotzdem von seinem Heizöl-Lieferanten eine Kündigung von langfristigen Verträgen bekomme, der habe das Recht in den meisten Fällen auf seiner Seite. Das stellt Anna Rothgang von der Verbraucherzentrale Thüringen klar: "Wenn der Vertrag schon geschlossen wurde, also eine Auftragsbestätigung vorliegt, in der ein Festpreis vereinbart war, ist dieser Vertrag auch grundsätzlich so einzuhalten." Der Verkäufer trage das Beschaffungs- und Kalkulationsrisiko. "Möglicherweise wird sich der Händler auf Störung der Geschäftsgrundlage berufen. Das ist aber nur in ganz wenigen Ausnahmefällen der Fall."
Verbraucher können Schadenersatz verlangen
Zum Beispiel bei Naturkatastrophen. Ein massiver Preisanstieg allein jedoch sei juristisch kein Grund für die Störung der Geschäftsgrundlage, so Rothgang. Betroffene Verbraucher sollten sich in jedem Fall gegen eine Kündigung wehren: "Wenn der Verkäufer nicht liefert, wäre der erste Schritt, dass die Verbraucher eine Frist zur Erfüllung des Vertrages setzen sollen. Wenn die Frist verstreicht oder der Händler die Lieferung endgültig verweigert, würde daraus für die Verbraucher ein Schadenersatz-Anspruch entstehen, wenn sie gehalten sind, einen Deckungskauf bei einem anderen Händler evtl. zu einem höheren Preis zu tätigen."
Die Schadenersatz-Summe sei dann so hoch wie die Mehrkosten, die der Kunde durch den Kauf woanders habe. Verbraucherschützerin Rothgang empfiehlt, betroffene Verbraucher sollten zunächst außergerichtlich versuchen, mit dem Händler eine Einigung zu finden. Dafür bekommen sie jederzeit auch Unterstützung bei der Verbraucherzentrale.
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