• Ein Rechtsanwalt kritisiert am Prinzip "Ja heißt Ja", dass die grundlegende Beweisproblematik von Aussage gegen Aussage bestehen bleibt.
  • Pro Familia begrüßt die klarere Regel, da fehlender Widerstand kein Einverständnis bedeutet.
  • Das Bundesjustizministerium begründet "Ja heißt Ja" mit dem besseren Schutz von Jugendlichen.

"Ja heißt Ja" bedeutet: Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren müssten sich vor sexuellen Handlungen die Zustimmung ihres Partners einholen beziehungsweise sie geben. Das kann verbal oder nonverbal passieren. Fehlt diese Zustimmung, könnte eine Anzeige folgen.

Neu wäre auch, dass sich die Lage für Beschuldigte verändert, sagt Johannes von Rüden, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt auf Sexualstrafrecht. So müsse nicht nur ein Nein widerlegt, sondern ein Ja nachgewiesen werden. "Problematisch daran ist, dass man sich darüber streiten kann, wozu genau Ja gesagt wurde. Ein Kuss kann okay sein, aber der Griff an die Brust oder den Po dann nicht mehr."

Gleichzeitig bleibe die Beweisproblematik, die es oft bei Sexualdelikten gebe, bestehen, sagt von Rüden: "Da geht es oft um Aussage gegen Aussage - und die bleibt. Ich finde es nicht sinnvoll."

Konsens muss eindeutig sein

Wie sexueller Konsens aussieht, darüber klären Vereine schon lange auf – etwa in Schulen oder online. Gerade Jugendliche müssten dabei stärker unterstützt werden, weil Sexualität oft mit Unsicherheit verbunden sei, meint Katja Wollmer vom ProFamilia Bundesverband.

Wollmer begrüßt ein "Ja heißt Ja": "Ich denke, das ist eindeutiger und für alle besser verständlich. Sexualität ist auch viel Kommunikation und Fragen stellen: Wovon fantasierst du? Ist es in Ordnung, dich da anzufassen oder etwas Bestimmtes zu machen?" Ein Nein hingegen könne auch ein Stillhalten sein – ohne dass eine Person das Nein verbalisiert.

Wie im Fall von Gisele Pelicot, die in Frankreich von ihrem Ehemann betäubt und von 50 weiteren Männern vergewaltigt worden war. Diese hatten später argumentiert, sie hätten gedacht, es sei einvernehmlich gewesen.

Besserer Schutz von Jugendlichen

Im Fall von Kindern und Jugendlichen begründet das Bundesjustizministerium unter Ministerin Stefanie Hubig den Vorstoß mit einem besseren Schutz. Auf Anfrage von MDR AKTUELL zitiert das Ministerium Hubig schriftlich so: "Wer im jungen Alter einen sexuellen Übergriff erfährt, leidet darunter oft ein Leben lang. Deshalb ist klar: Der Staat muss die sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen bestmöglich schützen. Das heißt für mich auch: 'Ja heißt Ja' ist der richtige Grundsatz."

Bei der Union zeigt man sich offen, will aber genau hinschauen – betont die rechtspolitische Sprecherin, Susanne Hierl: "Darum lehnen wir den Vorstoß, den Frau Hubig macht, nicht generell ab. Wir brauchen aber auch im Strafrecht klare, praxistaugliche und rechtssichere Regeln und nicht bloß Schlagworte."

Auf europäischer Ebene wird derzeit eine Richtlinie zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen neu verhandelt – was die Debatte um das Prinzip "Ja heißt Ja" wieder entfacht hatte. Ein Versuch, die Regel EU-weit einzuführen, war schon 2024 gescheitert. Auch Deutschland stimmte damals dagegen.

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