Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren müssen sich Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, von der Bundeswehr genehmigen lassen. Das sieht das neue Wehrpflichtgesetz vor, wie auch das Bundesverteidigungsministerium auf dpa-Anfrage bestätigte.

Das Gesetz war zum 1. Januar in Kraft getreten und sieht unter anderem eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008 vor. Die Auslandsregelung geriet erst jetzt durch einen Bericht der "Frankfurter Rundschau" in die öffentliche Diskussion.

Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums erklärte der dpa, die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhalte. "Es wurde hier also eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Bedarf verpflichtende Elemente des neuen Wehrdienstes – wie zum Beispiel die seit 1. Januar 2026 verpflichtende Musterung – in der praktischen Umsetzung zu stützen." Dem Gesetz zufolge gilt die Genehmigungspflicht auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls.

Praktische Auswirkungen des Gesetzes bisher offen

Die Frage, wie oft solche Genehmigungen seit Jahresbeginn erbeten wurden, ließ der Sprecher offen. Auf die Frage, wie Verstöße gegen diese Auflage entdeckt oder bestraft werden sollen, verwies er auf die Zeiten des Kalten Krieges. Auch damals habe die Regelung gegolten, jedoch hatte sie "keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert".

Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.

Sprecher des Bundesverteidigungsministerium

Zugleich kündigte der Sprecher an, man werde "durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist." Auch würden aktuell konkretisierende Regelungen erarbeitet, wann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zuzulassen sind. So solle auch überflüssige Bürokratie vermieden werden.

Eine Genehmigung von Auslandsaufenthalten sei aber immer dann zu erteilen, wenn für den Zeitraum keine konkrete Dienstleistung als Soldatin oder Soldat zu erwarten sei, erklärte der Sprecher.

dpa, MDR (rnm)

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke