Psychotherapie ist kein Hindernis bei Verbeamtung – immer Entscheidung im Einzelfall
- Wirkt sich eine Psychotherapie negativ bei der Verbeamtung aus? Darüber herrscht Unsicherheit.
- Die drei angefragten Ministerien aus Mitteldeutschland schreiben, es seien immer Einzelfallentscheidungen.
- Die GEW-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt rät, eine Therapie nicht zu verschweigen. Es gibt eine Mitteilungspflicht.
"Mir wurde gesagt, dass es Probleme bei der Verbeamtung geben kann, wenn ich eine Psychotherapie mache. Wenn es eine Diagnose gibt. Dass das dann nicht mehr weg geht aus der Krankenakte", sagt Tanja (Name geändert). Sie ist Lehrerin, unterrichtet Englisch und Ethik an einer Oberschule im Landkreis Leipzig. Im Gespräch mit MDR AKTUELL sagt sie: "Das hält sich hartnäckig in Lehramtskreisen."
Depression ist eine der häufigsten Krankheiten in Deutschland. Bildrechte: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte
Mir wurde gesagt, dass es Probleme bei der Verbeamtung geben kann, wenn ich eine Psychotherapie mache.
Tanja hat sich ihrer Hausärztin anvertraut und sie darum gebeten, dass ihre Schilderungen nicht dokumentiert werden. Daraufhin hat sie eine Therapie gemacht, die sie selbst bezahlt hat: "Einfach um sicherzugehen, dass ich mich später nicht zwischen meiner psychischen Gesundheit und einer Verbeamtung entscheiden muss", sagt die 30-Jährige.
Tanja bekam die Diagnose Depression, "ganz klassisch", wie sie sagt. Mit diesem Krankheitsbild ist sie nicht allein. Auf die Lebensspanne betrachtet ist "etwa jeder fünfte bis sechste Erwachsene mindestens einmal von einer Depression betroffen", schreibt die Deutsche Depressionshilfe. Was die Sorge angeht, ob eine Psychotherapie ein K.O.-Kriterium bei der ärztlichen Eignungsfeststellung ist – auch hiermit ist Tanja nicht alleine. Rategeber, FAQs oder Posts, Nachfragen und Erfahrungsberichte bei Instagram greifen das Thema auf.
Lebensentwurf Beamtentum: als Lehrer, im Finanz- oder Gesundheitsamt
In Deutschland arbeiten aktuell etwa 1,9 Millionen Menschen in einem Beamtenverhältnis, 1,3 Millionen davon sind Landesbeamte. Die meisten davon sind Lehrkräfte oder bei der Polizei. In Sachsen sind es 44.100 Beamte, in Sachsen-Anhalt 26.100 und in Thüringen 30.800. Vor allem in Sachsen ist die Zahl in den vergangenen zehn Jahren stark angestiegen. 2015 waren es hier 29.540 Beamtinnen und Beamte. Ein Grund dafür ist, dass erst seit 2019 Lehrkräfte in Sachsen wieder verbeamtet werden.
Die Besoldung, also die Bezahlung, erfolgt bei Beamtinnen und Beamten aus Steuergeld. Ein Gehalt gibt es nicht. Sie stehen nämlich in keinem Arbeitsverhältnis, sondern in einem Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Am Ende einer Beamtenlaufbahn gibt es außerdem eine Pension statt Rente; krankenversichert sind Beamte auch "extra": in einem Zweifach-System aus der sogenannten Beihilfe und (meistens) einer privaten Krankenversicherung.
Ob eine Beamtenlaufbahn der gewünschte, ersehnte berufliche Lebensentwurf ist, ist eine individuelle Entscheidung. Ob Anwärter, zum Beispiel Lehrkräfte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Finanz- oder Gesundheitsämtern, verbeamtet werden, ist von einer amtsärztlichen Gesundheitsprüfung abhängig. Hintergrund ist, dass die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt. Geeignet sind deshalb nur diejenigen, die der Aufgabe in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen sind.
Ministerien: Immer Einzelfallentscheidungen
Die Frage ist, ob eine vergangene oder laufende Therapie auf eben jene gesundheitliche Eignungsprüfung Einfluss hat. Die angefragten drei mitteldeutschen Ministerien schreiben hierzu:
"(...) Die Tatsache, dass eine Psychotherapie durchlaufen wird, ist wie bei allen anderen medizinisch indizierten Therapien ein Hinweis auf eine Erkrankung, ist also im Rahmen der Feststellung der gesundheitlichen Eignung bei der Übernahme in ein Beamtenverhältnis zu überprüfen." (Innenministerium Thüringen)
" (...) Allein der Tatbestand einer psychotherapeutischen Behandlung reicht aber für sich genommen nicht bereits zur Feststellung einer gesundheitlichen Nichteignung für die Verbeamtung aus. Oder mit anderen Worten: Es handelt sich immer um Einzelfallprüfungen." (Bildungsministerium Sachsen-Anhalt)
"Verbeamtungen sind immer eine Frage des Einzelfalls. Gutachten in diesem Kontext sind immer individuell. (...) Bei den Angaben der Bewerberin oder des Bewerbers zur Vorgeschichte gegenüber dem Amtsarzt [wird] u. a. ausdrücklich nach einer "psychischen Erkrankung" gefragt." (Innenministerium Sachsen)
Eine Regelung, die eine Verbeamtung wegen einer Psychotherapie per se ausschließt, gibt es nicht. Alle drei Ministerien betonen, dass es Einzelfallentscheidungen sind, die zum Ergebnis der gesundheitlichen Eignung führen.
Das bestätigt die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt, Eva Gerth, auf Anfrage von MDR AKTUELL. Und fügt an: "Wichtig ist, dass es die Mitteilungspflicht gibt, man sollte also eine Therapie nicht verschweigen." Ihr Kollege Paul Menger von der GEW aus Thüringen sagt, dass wer sich Unterstützung suche und Probleme aktiv angehe, später bei der Verbeamtung nicht dafür bestraft werden dürfe.
Erfahrungen aus der Praxis
Carmen (Name geändert) ist ebenfalls Lehrerin in Sachsen. Sie hatte keine Probleme Beamtin zu werden, sagt sie. "Ich habe vorher eine Therapie gemacht und es drauf ankommen lassen. Ich bin der Überzeugung: Geht zur Therapie, wenn ihr pädagogisch arbeitet." Sie bezeichnet es als "urban legend", dass Therapie ein Ausschlusskritierium bei der Verbeamtung sei. "Alle sagen es und dann bekommt man Angst."
Ich bin der Überzeugung: Geht zur Therapie, wenn ihr pädagogisch arbeitet.
Es lohne sich immer, in die mentale Gesundheit zu investieren, sagt Carmen. Vor allem wenn man vorhabe als Lehrerin oder Lehrer mit Kindern zu arbeiten. Denn der Job als Lehrkraft sei anspruchsvoll und kräftezehrend. Die größte Belastung sei "immer an zu sein", erzählt sie. Eigene Grenzen und Bedürfnisse würden im stressigen Schulalltag schnell in den Hintergrund rücken. Die eigenen psychischen Themen bereits behandelt zu haben, sei genau deshalb sehr wichtig.
Fest steht: Eine Psychotherapie schließt eine Verbeamtung zwar nicht aus – aber die Verunsicherung darüber bleibt groß.
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