• Steuererklärungen können künftig leichter auf Ungereimtheiten geprüft werden. Ein System filtert vor, die Beamten haken bei auffälligen Angaben nach.
  • Auch gesetzlich gibt es Änderungen: Große Plattformen wie Ebay und AirBnB müssen künftig mit den Finanzbehörden kooperieren.
  • Auch Gewinne aus Kryptowährungen stehen künftig im Fokus.

Es werde nicht zwingend häufiger geprüft, sagt Robert Kühnel, Präsident der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt. Die Finanzämter prüften jetzt aber anders: "Die Finanzverwaltung arbeitet mit einem Risikomanagementsystem. Das heißt, ein relativ großer Teil der Veranlagungen läuft automatisch und wird also gefiltert."

Technik trifft die Vorauswahl, Beamte haken nach

Die Technik trifft also eine Vorauswahl, wo die Finanzbeamten nachhaken sollten. Und das bekommt Kühnel dann auf den Tisch seiner Magdeburger Kanzlei: "Das ist tatsächlich bei Rentnern so, dass wir hier, zum Teil auch rückwirkend für Vorjahre, die Aufforderung bekommen, für die Mandanten dann Steuererklärungen abzugeben oder sogar die Erben. Das liegt daran, dass man auch zum Beispiel Rentenbezugsmitteilungen auswertet oder auch Arbeitnehmer, die nebenher noch Eigentum vermieten."

Auch bei einigen Werbungskosten, die Arbeitnehmer absetzen, schlage der Risikofilter an. Kühnel beobachtet das schon länger, sagt er, die Finanzverwaltung setze es aber immer intensiver um. Das bestätigt auch Florian Köbler. Köbler ist Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, die die Interessen des Personals in der Steuerverwaltung vertritt: "Es ist so, dass natürlich das Thema künstliche Intelligenz und bessere risikoorientierte Fallauswahl auch in der Steuerverwaltung zunimmt."

Es geht also darum, Fälle besser auszuwählen und den Einzelfall dann auch besser zu prüfen, sagt Köbler. Das betreffe Betriebe genauso wie Arbeitnehmer, Rentner oder Selbstständige.

Online-Plattformen müssen künftig Daten an Finanzbehörden liefern

Die Finanzbeamten können jetzt aber auch in anderen Bereichen genauer hinschauen. Möglich machen das zwei neue Gesetze. Eines verpflichtet Online-Plattformen wie Ebay oder AirBnB, Daten an die Finanzbehörden zu liefern. Florian Köbler stellt aber klar: "Es geht nicht darum, die Secondhand-Artikel der Kinder in die Steuerbranche reinzuholen, sondern es geht wirklich um professionelle Händler. Da gibt es einige schwarze Schafe, die dort Geschäfte treiben und die können wir jetzt in die Steuerpflicht holen."

Krypto-Gewinne: Nur ein Bruchteil in Steuererklärungen vermerkt

Ähnlich funktioniert das zweite Gesetz, das sich um Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen dreht. Krypto-Dienstleister müssen seit Jahresbeginn Nutzerdaten und Transaktionen melden, erklärt Steuergewerkschafter Köbler: "Im Jahr 2024 gab es eine Studie, dass wir 47 Milliarden Euro Gewinne im Kryptobereich hatten. Steuerlich erklärt scheinen unter zehn Prozent zu sein. Also das heißt, hier gab es eine gewisse Unehrlichkeit."

Einige der Krypto-Profiteure, so Köbler, werden deshalb bald Post vom Finanzamt bekommen.

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