• Der klassische Check-in am Schalter kann bald durch automatische Verfahren mithilfe von biometrischen Daten ersetzt werden.
  • Der Chaos Computer Club befürchtet, dass diese sensiblen Informationen zweckentfremdet werden könnten.
  • Bitkom betont wiederum, dass die Daten ausschließlich zum Einchecken genutzt und anschließend wieder gelöscht werden.

Für einige wohl ein verlockender Gedanke: Von zu Hause aus alles vorbereiten und danach eigentlich direkt in den Flieger. So ähnlich beschreibt es Felix Hake, Mobilitätsexperte bei Bitkom, dem Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche: "Sie checken online ein, hinterlegen mit Ihrem Reisepass oder Ihrem Personalausweis digital Ihre Daten und können dann am Flughafen – wenn Sie kein Aufgabegepäck haben – entspannt ganz kontaktlos direkt bis zum Gate gehen."

Vollautomatischer Check-in statt Ausweiskontrolle

Der Gang zum Check-in-Schalter oder das Vorzeigen des Ausweisdokuments am Gate würde enttfallen. Denn das könne dann automatisch passieren. Dabei geht es aber nicht nur um klassische Angaben wie Name, Adresse oder Passnummer, sondern auch um biometrische Daten. Die dürfen private Airlines oder Flughäfen bislang nicht oder nur sehr beschränkt verarbeiten.

Dazu sagt Hake: "Das muss dann entsprechend verarbeitet und auch verschlüsselt werden, sodass das sozusagen nur noch ein biometrisches Muster ist." Das wiederum werde dann mit einem Lichtbild, das vor Ort gemacht wird, abgeglichen. Diesen Vorgang würde am Flughafen künftig zum Beispiel ein automatischer Gesichtsscanner übernehmen.

Datenschützer befürchten Zweckentfremdung sensibler Daten

Bei Datenschützern sorgt das für scharfe Kritik. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf erklärt etwa der Chaos Computer Club, kurz CCC: "Den Flugunternehmen das Auslesen sensibler biometrischer Daten aus dem Chip des Reisepasses zu erlauben, ist grundsätzlich abzulehnen. Es zweckentfremdet diese Daten, deren Existenz auf dem Chip im Pass nur dadurch entstanden ist, dass jeder bei der Reisepass-Beantragung gesetzlich verpflichtet wird, die eigenen biometrische Daten abzugeben."

Den Flugunternehmen das Auslesen sensibler biometrischer Daten aus dem Chip des Reisepasses zu erlauben, ist grundsätzlich abzulehnen.

Chaos Computer Club

Die Speicherung biometrischer Informationen auf Ausweisdokumenten sei ursprünglich aus Gründen der Terrorabwehr eingeführt worden – und nicht, um Abläufe bei der Abfertigung an Flughäfen zu beschleunigen, so der CCC.

Bitkom weist datenschutzrechtliche Bedenken zurück

Aus Sicht von Bitkom-Experte Felix Hake sind datenschutzrechtliche Bedenken aber unbegründet. Man könne schließlich weiter auch den altbekannten Check-in-Schalter nutzen. Die digitale Version sei freiwillig.

Und weiter: "Man muss sehen, dass die Datennutzung jetzt nur für die Zwecke zugelassen wird, wo sie auch sonst stattfinden muss, auch aufgrund rechtlicher Vorgaben. Deshalb gibt es jetzt hier keine Datennutzung für zusätzliche Services für andere digitale Angebote, wo diese Daten zweckentfremdet werden."

Die Datennutzung wird nur für die Zwecke zugelassen, wo sie auch sonst stattfinden muss.

Felix HakeBereichsleiter Mobility & Aviation bei Bitkom

Die Nutzung ist laut Hake limitiert auf den Check-in, die Gepäckausgabe, die Sicherheitskontrolle und das Boarding. Im Nachgang müssten die Daten direkt gelöscht werden.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder plant, dass die neue Regelung schon im Sommer greifen soll. Ob das klappt, hängt aber davon ab, wie schnell der Gesetzentwurf durch den Bundestag geht.

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