Das sind die wichtigsten Punkte des geplanten Heizungsgesetzes
Inhalt des Artikels:
- Mieterschutz
- Ende der 65-Prozent-Regelung
- "Bio-Treppe" für Heizungen
- "Grüngasquote"
- Förderung für Heizungsaustausch
Die vom früheren Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes soll grundlegend reformiert werden. Ende Februar hatten Union und SPD bereits Eckpunkte für ein neues Heizgesetz vorgelegt, die nun konkretisiert wurden. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz könnte Mitte Mai vom Kabinett beschlossen werden. Dann wird es im Bundestag beraten.
Mieterschutz
Die schwarz-rote Koalition hat sich darauf geeinigt, die Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen. Vermieter sollen beim Einbau einer neuen Heizung eine Wahlfreiheit haben. Entscheiden sie sich für eine neue Öl- oder Gasheizung, müssen sie sich aber an den laufenden Heizkosten beteiligen. Dem Entwurf zufolge müssen sie dann zukünftig die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen.
"Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen", sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit besonders niedrigen Mieten soll zusätzlich dafür sorgen, dass Vermieter nicht unverhältnismäßig belastet werden und sich das Vermieten weiterhin lohnt.
Ende der 65-Prozent-Regelung
Die zentrale Vorgabe des bisherigen Heizungsgesetzes – die sogenannte 65-Prozent-Regelung – soll gekippt werden. Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das sollte zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet gelten. Für bestehende Gebäude waren im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen geplant. Funktionierende Heizungen sollten weiter betrieben werden.
Am Mittwoch hatte das Kabinett beschlossen, als Übergangslösung den für Juli 2026 festgelegten Start der Vorgabe zunächst um vier Monate auf den November zu verschieben.
"Bio-Treppe" für Heizungen
Wenn in bestehenden Wohngebäuden eine Öl- oder Gasheizung eingebaut wird, soll ab Anfang 2029 eine vierstufige "Biotreppe" gelten. Dann ist eine mit der Zeit ansteigende Beimischung von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff vorgeschrieben. Dem ersten Entwurf zufolge soll mit einem Anteil von zehn Prozent begonnen werden.
Bei den ersten drei der bis 2040 geplanten vier Stufen der "Bio-Treppe" sollen sich Mieter und Vermieter die anfallenden Kosten für die biogenen Brennstoffe teilen.
"Grüngasquote"
Zusätzlich soll eine "Grüngasquote" eingeführt werden. Damit sollen Energieversorger ab 2028 verpflichtet werden, dem fossilen Brennstoff einen steigenden Anteil an "grünen Gasen" wie Biomethan, synthetisches Methan oder Grünen Wasserstoff beizumischen.
Förderung für Heizungsaustausch
Die Förderung für den Heizungstausch in Milliardenhöhe soll erhalten bleiben. Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.
dpa,rtr (smk)
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