• Fehlender Vaterschaftsurlaub in Deutschland wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof.
  • Ein Bundeswehr-Offizier klagt auf nachträglichen Vaterschaftsurlaub, nachdem ihm dieser zunächst verweigert wurde.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt und den EuGH eingeschaltet.

Der Streit um einen bezahlten Vaterschaftsurlaub in Deutschland beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch Fragen vorgelegt, ob neben Elternzeit und Elterngeld ein zusätzlicher bezahlter Vaterschaftsurlaub verpflichtend eingeführt werden muss. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie von 2019, die für Väter mindestens zehn Tage Urlaub rund um die Geburt vorsieht (Az. 1 WB 27.25), die Deutschland aber nicht in nationales Recht überführt hat.

Bundeswehr-Offizier klagt auf Vaterschaftsurlaub

Konkret geht es um den Fall von Julius Schneider-Marquard. Als Oberstleutnant im operativen Führungskommando der Bundeswehr Schwielowsee wollte er 2024 zehn Tage Vaterschaftsurlaub beantragen, bekam aber zunächst keinen. Stattdessen musste er seinen normalen Erholungsurlaub einsetzen. Später wurde ihm nachträglich ein Tag Sonderurlaub gewährt. Vor Gericht will er erreichen, dass er nachträglich weitere neun Tage Sonderurlaub bekommt.

Schneider-Marquard sagte MDR AKTUELL im Vorfeld der Gerichtsentscheidung, die Zeit kurz nach der Geburt sei besonders wichtig für die Eltern-Kind-Bindung. "Und auch das Familienzusammenleben hat sehr davon profitiert, dass ich mir die Auszeit genommen und gesagt habe, der Dienst und alles muss jetzt mal zurückstehen", erzählt er. "Damit wir uns auch auf die Umstellung konzentrieren können und wir gucken können, wie organisieren wir uns."

Er könne zwar Elternzeit nehmen, doch das sei nicht das gleiche wie Vaterschaftsurlaub. "Bei unter zwei Monaten müsste ich auf das Einkommen komplett verzichten. Und das ist nicht tragbar."

Viele Stimmen für einen Vaterschaftsurlaub

Auch die Leserinnen und Leser von MDR AKTUELL sprechen sich in einer Whatsapp-Umfrage vielfältig für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub aus. Nutzerinnen schreiben, dass sie die Unterstützung ihrer Partner im Wochenbett benötigt haben oder benötigt hätten. So schreibt eine Nutzerin: "Bei jedem unserer Kinder musste mein Mann sich 4-7 Wochen um uns kümmern und uns unterstützen. Schon aufgrund der Wundheilungsstörungen war ein alleiniger Alltag nicht möglich."

Ein anderer Nutzer merkt an: "Angesichts der erschreckend niedrigen Geburtenrate in Deutschland sollte noch viel mehr getan werden, damit wieder mehr Kinder geboren werden." Deswegen, so schreibt eine andere Nutzerin, sollte ein Vaterschaftsurlaub auch für alle gelten, "nicht nur für Bundesbeamte".

Die Gegenstimmen kritisieren dagegen, dass es bereits ausreichend soziale Hilfen für Familien geben, man könne sich für die Geburt des Kindes ja auch Urlaub freihalten, andere plädieren dafür, dass das eine Entscheidung des Arbeitgebers sein sollte.

Kläger Julius Schneider-Marquard sagte MDR AKTUELL, er glaube, dass seine Klage, je nach Ausgang, einen Präzedenzfall schaffen könne, der Vätern helfen kann. "Ich kann aber auch verstehen, wenn auf der anderen Seite so eine Klage bei kleineren Unternehmen auch immer zu betrieblichen Konflikten führen kann, dass man da immer noch versuchen muss, eigene Lösungen zu suchen und zu finden. Deswegen würde ich sagen, [die Klage] kann auf jeden Fall eine gute Wirkung haben, aber nicht unbedingt für jeden Einzelfall."

Bundesverwaltungsgericht wartet auf EuGH

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt und den EuGH um Klärung mehrerer Rechtsfragen gebeten. Erst nach dessen Entscheidung soll der Fall in Leipzig weiterverhandelt werden.

Bereits im September 2025 hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass Bundesbeamte Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub haben könnten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Bundesregierung sieht keine Lücke bei Elternzeit-Regelungen

Die EU-Kommission hatte 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, dieses jedoch 2023 wieder beendet. Nach Einschätzung des Bundesfamilienministeriums sind die bestehenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld ausreichend, ein zusätzlicher Vaterschaftsurlaub sei nicht erforderlich.

Die frühere Bundesregierung hatte zwar eine sogenannte "Familienstartzeit" geplant – eine zweiwöchige bezahlte Freistellung nach der Geburt –, diese Pläne wurden jedoch nicht umgesetzt.

MDR, AFP (smk,mbe)

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