Nach der Amokfahrt in Leipzig: Wer wusste wann was? Eine Rekonstruktion
Inhalt des Artikels:
- Jeffrey K. – Was über den Tatverdächtigen bekannt ist
- 16. April: Anzeige wegen Bedrohung – aber kein "Hochrisiko"-Fall
- 17. April: Der Mann meldet sich selbst
- 21. April: Polizeibesuch in der Klinik
- 29. April: Entlassung und erneuter Polizeieinsatz
- Vorwarnungen – doch wann erfuhr die Polizei davon?
- 4. Mai, 16:45 Uhr: Die Tat und ein lehrbuchartiger Einsatz
- 4. Mai, 18:15 Uhr: Einsatzphase zwei beginnt
- Polizei stellt Abschiedsbrief und Tagebuch sicher
- Die Aufarbeitung danach – und die Leerstelle davor
Der Einsatz unmittelbar nach der Amokfahrt in der Leipziger Innenstadt am 4. Mai wurde sehr gelobt, gilt als professionell. Doch je genauer man sich mit den Tagen vor der Tat beschäftigt, desto mehr Fragen stellen sich. MDR INVESTIGATIV hat mit Sicherheitsbehörden, Innenpolitikern, Experten und Augenzeugen gesprochen – auf der Suche nach Antworten auf eine Frage: Liefen zentrale Informationen zu lange nicht zusammen?
Jeffrey K. – Was über den Tatverdächtigen bekannt ist
Der 33‑Jährige lebte in Trennung, mit seiner Ehefrau hat er ein gemeinsames Kind. Zwischen beiden gab es Streit um das Sorgerecht. Vorbestraft war K. nicht. Er galt als ruhig und zuverlässig, engagierte sich als Box-Amateurtrainer.
Den Behörden fiel er einmal auf, vor weit mehr als zehn Jahren: Vermummung im Fußball-Kontext, hieß es im Innenausschuss des Sächsischen Landtages – so lange her, dass dazu nichts mehr gespeichert ist.
Ende 2025 soll sich sein Verhalten verändert haben: Er soll aggressiver geworden sein, sein Umfeld unter Druck gesetzt haben. Im Frühjahr 2026 wurde er polizeibekannt – nicht wegen körperlicher Gewalt, aber wegen Bedrohung im familiären Umfeld.
16. April: Anzeige wegen Bedrohung – aber kein "Hochrisiko"-Fall
Am 16. April 2026 erstattet die Ehefrau Anzeige. Sie schildert bedrohliche Situationen, auch gegenüber Angehörigen ihrer Familie – und übergab Screenshots von Nachrichten. Die Behörden sprechen intern von "hochmanipulativem Verhalten" bei ihm.
Die Beamten informieren das Jugendamt: Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Und sie wenden nach MDR-Informationen ein Instrument an, das bei häuslicher Gewalt Standard ist: das ODARA‑Verfahren.
Mit dem ODARA-Fragebogen wird mit 13 Fragen eingeschätzt, wie hoch das Risiko schwerer Gewalt gegen nahestehende Personen ist. In der Regel gilt man ab 5 Punkten als "Hochrisikofall".
Jeffrey K. wird kein solcher.
Obwohl sie an dieser Stelle nicht müssten, versuchen die Beamten, mit ihm Kontakt aufzunehmen, auch in seiner Wohnung. Ohne Erfolg.
17. April: Der Mann meldet sich selbst
Einen Tag später ruft der 33‑Jährige selbst bei der Polizei an. Im Innenausschuss heißt es, er habe von Stimmen berichtet, die ihn aufgefordert hätten, seine Schwiegereltern zu töten.
Erneut schickt die Polizei eine Streife. Bei denen bittet Jeffrey K. offenbar um Hilfe, wünscht sich eine psychiatrische Behandlung. Mit seinem Einverständnis wird er noch am selben Tag in die Psychiatrie gebracht und aufgenommen.
21. April: Polizeibesuch in der Klinik
Wohl als Folge der Anzeige vom 16. April und der dabei vorgelegten Screenshots entscheidet die Polizei, nochmals zu Jeffrey K. zu fahren: In der Klinik holen sie das versuchte Interventionsgespräch nach.
Sie konfrontieren ihn mit den Bedrohungen, mit den Nachrichten an seine Frau, fordern ihn auf, sie und ihre Familie nicht weiter zu bedrohen. Ob da schon mehr möglich gewesen wäre, ein Kontaktverbot oder gar Präventivhaft? Nach Einschätzung der Beamten war es das wohl nicht.
Am Tag zuvor wurde jedoch das Gesundheitsamt einbezogen. Das informiert noch am gleichen Tag den Sozialpsychiatrischen Dienst. Der meldet umgehend zurück, dass er die Klinik kontaktieren und sich um Unterstützung bemühen wolle. Wann das geschah und wie es aussah, dazu schweigen die Behörden: "Weitere Informationen liegen dem Amtsärztlichen Dienst nicht vor", so das Gesundheitsamt auf MDR-Anfrage.
29. April: Entlassung und erneuter Polizeieinsatz
Nach fast zwei Wochen in der Klinik wird Jeffrey K. am 29. April entlassen – auf eigenen Wunsch, wie man dort betont. Auf MDR-Anfrage schreibt das Sozialministerium: "Während der Zeit dieses Aufenthalts in der Klinik bestand keine Eigen- oder Fremdgefährdung."
Im Innenausschuss wollte sich die Klinik mit Verweis auf die ärztliche Schweigepflicht dazu nicht äußern – auch nicht zur Frage, ob Jeffrey K. dort womöglich aggressiv auffiel. Nur soviel: Dass er in der Klinik irgendetwas in Richtung einer Amokfahrt angedeutet habe, sei nicht der Fall gewesen.
Was im Innenausschuss jedoch auch bekannt wird: Wann Jeffrey K. aus der Klinik entlassen wird, erfährt die Polizei nicht.
Mehrere Quellen berichten übereinstimmend: Noch am Nachmittag steht er überraschend vor der Wohnung seiner Frau. Offenbar muss er dabei so bedrohlich auftreten, dass diese erneut die Polizei ruft. Doch beim Eintreffen der Beamten zeigt er sich einsichtig, verlässt ruhig das Haus.
Wieder wird das Jugendamt informiert. Wieder werden Screenshots gesichert. Wieder stellt die Frau eine Anzeige: Erst einen Tag vor seiner Entlassung soll er erneut bedrohliche Nachrichten geschickt haben.
Vorwarnungen – doch wann erfuhr die Polizei davon?
Nicht das erste Mal. Schon bevor er in die Klinik kam, soll Jeffrey K. seiner Frau jene Nachricht geschickt haben, die heute so klingt, als habe er die Tat angekündigt. "Ist lange kein Auto mehr in eine Menschenmenge gefahren", soll darin stehen.
Die Polizei betont, diese Nachricht sei ihr erst nach der Tat bekannt geworden. Auch die anderen Nachrichten hätten keine Hinweise auf die spätere Tat ergeben: "Da bin ich mir sicher", so der Leipziger Polizeipräsident im Innenausschuss.
4. Mai, 16:45 Uhr: Die Tat und ein lehrbuchartiger Einsatz
Am 4. Mai um 16:45 Uhr fährt der graue VW durch die Grimmaische Straße in der Leipziger Innenstadt. Zwei Menschen sterben, mehrere werden schwer verletzt.
Um 16:46 Uhr geht ein Notruf ein – der erste von rund 160. Eine Alarmierung unter dem Schlagwort "Massenanfall von Verletzten" wird ausgelöst.
Die Nachricht von dem Ereignis verbreitet sich schnell. Der MDR fragt 16:47 Uhr bei der Polizei nach.
Gegen 16:50 Uhr wird der Fahrer mit der Hilfe von Passanten aus dem Auto gezogen. Im Innenausschuss heißt es: Die Türen seien verschlossen gewesen, Passanten hätten den Fahrer zum Öffnen bewegt. Die Polizei nimmt ihn widerstandslos fest.
Um 17 Uhr wird das Geschehen als Amoklage eingestuft.
Zufällig ist auch die Chefin der Leipziger Staatsanwaltschaft in der Nähe: Claudia Laube. Gegen 17:25 Uhr versetzt sich Laube in den Dienst und übernimmt die Ermittlungsleitung.
Ungefähr um 17:30 Uhr meldet das LKA die Bereitschaft von Spezialkräften. Gegen 17:45 Uhr wird Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) zur Einsatzstelle gebracht. Als gegen 18 Uhr der Rettungs-Führungsstab der Feuerwehr das erste Mal zusammenkommt, endet für die Behörden die akute, erste Einsatzphase.
4. Mai, 18:15 Uhr: Einsatzphase zwei beginnt
Gegen 18.15 Uhr steht die "Besondere Aufbauorganisation": Eine vorübergehende Organisationseinheit, in der sich bei komplexen Lagen unterschiedliche Behörden zusammenschließen und organisieren. Rund 330 Einsatzkräfte sind zu diesem Zeitpunkt im Einsatz.
Gegen halb neun wird die Ehefrau von Jeffrey K. vernommen. Erst jetzt wird der Polizei offenbar jene WhatsApp-Nachricht bekannt, die man heute so lesen kann, als habe der 33-jährige die Tat angekündigt.
Kurz nach neun wird Jeffrey K. von einem Arzt untersucht. Gegen halb zehn wird eine Wohnungsdurchsuchung vorbereitet – nur wenig später ist klar: Allen Familienangehörigen geht es gut.
22:45 Uhr löst sich der Rettungs-Führungsstab auf, kurz nach elf entscheiden die Behörden: Jeffrey K. kann nicht in Gewahrsam bleiben, ein Facharzt muss ihn begutachten. Also wird der 33-Jährige erneut ins Psychiatrische Krankenhaus nach Altscherbitz gebracht.
Am Ende dieses Tages werden Seelsorger rund 100 Menschen betreut haben, davon 16 Einsatzkräfte.
Polizei stellt Abschiedsbrief und Tagebuch sicher
Mitternacht beginnt für die Einsatzkräfte Phase drei – jetzt übernimmt die Kripo. Spurensicherung, Beweise sammeln, das ist jetzt der Fokus.
Im Innenausschuss nennen die Behörden ein Detail, zu dem bislang weder die Ermittlungsbehörden noch Jeffrey K.'s Rechtsanwalt auf MDR-Anfrage etwas sagen, das in den kommenden Tagen und Wochen aber eine zentrale Rolle spielen dürfte: Gegen 0:11 Uhr wird die Wohnungsdurchsuchung für beendet erklärt. Und dabei sollen auch ein Tagebuch und ein Abschiedsbrief sichergestellt worden sein.
Im Laufe des Tages erlässt dann der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leipzig den Unterbringungsbefehl. Nach bisher unbestätigten MDR-Informationen nimmt das Gericht dabei auch Bezug auf jene Nachricht, die Jeffrey noch vor seinem Klinikaufenthalt an seine Frau geschickt haben soll.
Die Aufarbeitung danach – und die Leerstelle davor
Nun beginnt nun die Aufarbeitung – zwei Dinge zeichnen nun ab.
Zum einen: Die Frage nach der Schuldfähigkeit von Jeffrey K. Die Staatsanwaltschaft selbst hat da offenbar Fragen, wenn nicht sogar Zweifel. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird sie ein forensisches Gutachten beauftragen.
Jeffrey K.'s Anwalt Malte Heise erklärte auf MDR-Anfrage, sein Mandant werde mitwirken: "Es gibt in der Sache deutliche Anzeichen dafür, dass die Tat in einem Zustand begangen wurde, die einer Geisteskrankheit gleichkommt", so Heise. Alle anderen Fragen könne er momentan nicht beantworten.
Und dann gibt es da noch den Informationsaustausch unter den Behörden. Während unserer Recherchen wiesen mehrere Behördenvertreter darauf hin, sie würden von Informationen in anderen Behörden häufig nichts erfahren: Datenschutz – sowohl nach außen als auch nach innen. Teils prüfen Ämter und Behörden selbst jetzt noch, welche Informationen sie austauschen dürfen, so ein Insider.
Was dem Datenschutz Tatverdächtiger dient, kann in Gefahrenlagen dazu führen, dass Warnsignale fragmentiert bleiben – wie Puzzleteile, die niemand zusammensetzt. Die Statistik ist klar: Rund 5.200 Personalstunden kommen für den Einsatz rund um die Leipziger Amokfahrt zusammen. Die Frage aber, wer wann was wusste, wird noch lange nicht beantwortet werden können.
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