Welche Voraussetzungen für Arzt-Behandlungen von Ukraine-Geflüchteten gelten
Geflüchtete aus der Ukraine genießen einen Sonderstatus in Deutschland aufgrund der sogenannte EU-Massenzustromrichtlinie. Ihnen wird dadurch bislang ein befristeter humanitärer Aufenthaltstitel erteilt. Und das hat Folgen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV erklärt auf Anfrage von MDR AKTUELL: "Seit dem 1. Juni 2022 haben hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bürgergeld […] oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts […]. Der Bezug von Bürgergeld führt regelmäßig zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit zum vollen Leistungsanspruch."
Aufenthaltstitel oder Wohnsitz notwendig
Die Leistungen erhalte man aber nicht einfach so, erklärt Dave Schmidtke vom sächsischen Flüchtlingsrat. "Auch ukrainische Geflüchtete müssen hier wohnhaft gemeldet sein, um sich bei einer Krankenversicherung anzumelden. Um über den Freistaat Sachsen Leistungen zu erhalten, müssen sie sich regelmäßig in einer Massenunterkunft aufhalten und dort auch anmelden."
Also: Ohne Aufenthaltstitel oder Wohnsitz in Deutschland kommt man auch nicht in die gesetzliche Krankenversicherung. Wer die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt, für den gilt nach Angaben der gesetzlichen Krankenversicherer zunächst sogar das Asylbewerberleistungsgesetz. "Es ist so, dass es den Menschen aus der Ukraine sogar noch schwerer gemacht wird. Wenn sie sich beispielsweise in einer Erstaufnahmeeinrichtungen befinden, dann sind sie immer noch davon abhängig, ob die Landesdirektion die jeweilige medizinische Behandlung dann auch bewilligt", so Schmidtke.
Union und SPD wollen Leistungen kürzen
Damit sind sie in der gleichen Situation wie viele Geflüchtete aus anderen Ländern, die sich noch im Asylverfahren befinden. Die seien davon abhängig, dass bestimmte Mitarbeiter im Sozialamt die jeweiligen medizinischen Leistungen auch bewilligten, sagt Schmidtke: "Das heißt, da besteht überhaupt kein Anspruch und hier wird auch nur das Lebensnotwendigste an Versorgungsleistungen bewilligt." Häufig sei es so, dass sich die Menschen mit dem Sozialamt eher noch länger streiten, ob eine Finanzierung überhaupt stattfindet.
Und das wird künftig wohl für alle Geflüchteten aus der Ukraine gelten. Geht es nach Plänen von Union und SPD, sollen Menschen aus der Ukraine, die nach dem 1. April eingereist sind, keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben und nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Im März des kommenden Jahres läuft dann auch der EU-Schutzstatus für Ukrainer aus.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke