Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des "Compact"-Magazins auf
- Das rechtsextreme "Compact"-Magazin darf weiter erscheinen.
- Begründung: Meinungsfreiheit auch für "Feinde der Verfassung"
- Jürgen Elsässer sieht im Urteil auch Position der AfD gestärkt.
Das rechtsextreme Magazin "Compact" kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte. Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte.
"Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit", begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen, die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.
Mündliche Verhandlung mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen
Anfang Juni war zwei Tage lang über die Zukunft des Magazins verhandelt worden. Prozessbeteiligte hatten sich 10. und 11. Juni einen Schlagabtausch zur Frage geliefert, ob das Verbot des Magazins gerechtfertigt ist. Die mündliche Verhandlung fand unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen sowie großem Zuschauer- und Medienandrang statt.
Bundesinnenministerium wollte Verbot für "Compact"-Magazin
Das Bundesinnenministerium hatte die "Compact-Magazin GmbH" und die "Conspect Film GmbH" als deren Teilorganisation vor etwa einem Jahr nach dem Vereinsrecht verboten und aufgelöst. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verbot im August 2024 jedoch zunächst außer Vollzug.

Drei der fünf Richter entschieden zugunsten des Magazins. Grund waren vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit seien die Beiträge des Magazins in weiten Teilen nicht zu beanstanden, hieß es damals. Damit konnten "Compact"-Gründer Jürgen Elsässer und seine Leute ihre Aktivitäten bis jetzt fortsetzen. Das Uternehmen hat seinen Sitz in Stößen in Sachsen-Anhalt.
Ministerium: "Compact" agitiert gegen Verfassung
Das Innenministerium hatte das Verbot damit begründet, dass sich "Compact" gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Es verbreite "antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte" und agitiere "gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht".
Das Ministerium verwies auch darauf, dass die "Compact"-Magazin GmbH vom Bundesamt für Verfassungsschutz schon Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet worden sei.
Gegen das Verbot hatten die betroffenen Unternehmen und Einzelpersonen geklagt. Sie hatten auch argumentiert, dass ein Presse- und Medienunternehmen nicht auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten werden dürfe.
Elsässer sieht auch AfD gestärkt
"Compact"-Chef Jürgen Elsässer wertete seinen juristischen nun als doppelten Erfolg: "Auch die AfD wird davon profitieren", sagte er nach der Entscheidung. Wenn es nicht möglich sei, "Compact" zu verbieten, sei es auch unmöglich die AfD zu verbieten. Am Mittwoch will Elsässer auf Einladung der AfD im Potsdamer Landtag ausführlicher darüber sprechen.
dpa/epd/AFP (ys,smk)
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke