Mehr Rente, höhere Pfändungsfreigrenzen, Steuererklärung abgeben
Inhalt des Artikels:
- Renten steigen um 3,74 Prozent
- Pflegebeitragssatz bei der Rente steigt
- Steuererklärung für das Jahr 2024 abgeben
- Gebühren bei der Steuerberatung steigen
- In der Altenpflege gibt es mehr Geld
- Flexibleres Entlastungsbudget für Pflegebedürftige
- Pfändungsfreigrenzen werden erhöht
- Gasspeicherumlage beim Gaspreis wird günstiger
- Neue Energielabel für Wäschetrockner Pflicht
- SED-Opferrente steigt
Renten steigen um 3,74 Prozent
Zum 1. Juli steht, wie in jedem Jahr, eine Rentenanpassung an. Sie orientiert sich an der zurückliegenden Lohnentwicklung. Die Renten steigen jetzt das zweite Mal in Folge in Ost und West gleichermaßen, diesmal um 3,74 Prozent. "Die Anhebung liegt wieder über der derzeitigen Inflationsrate", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage.
Seit 1. Juli 2024 gibt es einen bundesweit einheitlichen Rentenwert. Der Rentenwert, also was ein Rentenpunkt wert ist, wird dieses Jahr von zuvor 39,32 Euro auf 40,79 Euro erhöht. "Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat", rechnet die Bundesregierung vor.
Bei Hinterbliebenenrenten gibt es durch die allgemeine Rentenanpassung ab Juli auch einen höheren Freibetrag für eigenes Einkommen. Dieser steigt laut Deutscher Rentenversicherung von rund 1.038 Euro netto auf rund 1.076 Euro netto. "Übersteigt das Einkommen den jährlich neu festgelegten Freibetrag, wird der zu hohe Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt", so die Deutsche Rentenversicherung. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöhe sich der Freibetrag zudem um rund 228 Euro. Bei den Waisenrenten der Kinder gibt es keine Hinzuverdienstgrenze.
Pflegebeitragssatz bei der Rente steigt
Bereits seit 1. Januar dieses Jahres gilt ein um 0,2 Prozent erhöhter Pflegebeitragssatz für gesetzlich Versicherte. Er stieg damit von 3,4 auf 3,6 Prozent.
Bei den gesetzlichen Renten wurde dies bislang noch nicht berücksichtigt. Dies wird nun aber nachgeholt. "Der neue Pflegebeitrag wird rückwirkend für die ersten sechs Monate des Jahres 2025 abgezogen", informiert die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Homepage. Das bedeutet einen Extra-Abzug von 1,2 Prozent für sechs Monate mal 0,2 Prozent. "Im Juli 2025 zahlen Rentner daher einmalig 4,8 Prozent", so die Deutsche Rentenversicherung. Bei einem Rentenzahlbetrag von 1.000 Euro seien das zwölf Euro, die für die Einmalzahlung fällig werden. Ab August werden dann die allgemein gültigen 3,6 Prozent für den Pflegebeitragssatz bei der Rente berechnet.
Die Verzögerung bei den Renten erklärt die Deutsche Rentenversicherung so: "Das liegt daran, dass die Deutsche Rentenversicherung für rund 22 Millionen Renten die Anpassung umsetzen muss. Da der Beitragssatz zur Pflegeversicherung sehr kurzfristig angehoben wurde, fehlte hier die notwendige Zeit zur Umsetzung des benötigten Automatisierungsverfahrens". Deshalb sei die "Pauschalregelung" getroffen worden.
An der gleichen Abzugspraxis für alle gibt es Kritik von Rentenberatern, weil dies auch Rentner und Rentnerinnen trifft, die erst seit Februar 2025 oder später Rente beziehen. Hier raten die Experten, Widerspruch einzulegen und eine Nebrechnung zu fordern, um nicht den erhöhten Pflegebeitragssatz zu zahlen für eine Zeit, in der die Rente noch gar nicht ausgezahlt wurde.
Steuererklärung für das Jahr 2024 abgeben
Wer seine Steuererklärung selber erstellt, muss die für das Kalenderjahr 2024 bis zum 31. Juli 2025 abgeben.
Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfe-Verein angefertigt, ist hier noch Zeit bis zum 30. April 2026.
Gebühren bei der Steuerberatung steigen
Eine Steuerberatung wird künftig wohl etwas teurer werden, denn einige Gebühren werden zum 1. Juli angehoben. Dann tritt eine neue Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Kraft, die das gesetzlich regelt. Änderungen sind unter anderem:
- Wertgebühr, welche Anhand des Gegenstandswertes der Augabe ermittelt wird: sechs Prozent mehr (Erstellen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen zum Beispiel)
- Gebühr für Lohnbuchhaltung: neun Prozent mehr (Meldungen an Ämter etwa)
- Zeitgebühr: statt Halbstundentakt nun Viertelstundentakt, Höchstgebühr steigt von 150 auf 164 Euro
Die letzte Gebührenanpassung war am 1. Juli 2020 und liegt damit fünf Jahre zurück.
In der Altenpflege gibt es mehr Geld
Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege steigt. Ab 1. Juli 2025 erhalten Pflegehilfskräfte 16,10 Euro (vorher 15,50 Euro) pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung 17,35 Euro (vorher 16,50 Euro) und Pflegefachkräfte 20,50 Euro (vorher 19,50 Euro). "Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen", so das Gesundheitsministerium.
Davon profitieren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Pflegebetrieben. Bei Beschäftigungen in Privathaushalten ist der ab 2025 angehobene gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro Grundlage.
Flexibleres Entlastungsbudget für Pflegebedürftige
Können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zeitweise nicht zuhause betreut werden, gibt es finanzielle Hilfen zur Absicherung der Ersatzbetreuung. Zum 1. Juli werden die Töpfe der Kurzzeitpflege (vorübergehender stationärer Aufenthalt) und der Verhinderungspflege (Ersatzperson etwa bei Urlaub oder Krankheit des Pflegenden) zusammengerechnet und zu einem Entlastungsbudget zusammengeführt. Damit kann dann über eine Antragsstelle ein Gesamtbetrag von bis zu 3.539 Euro im Jahr von Anspruchsberechtigten abgerufen und flexibler genutzt werden.
Pfändungsfreigrenzen werden erhöht
Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden wieder zum 1. Juli angepasst. Sie garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein Existenzminimum. Liegt das Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag, bleibt dem Schuldner ein gewisser Teil vom Mehrverdienst erhalten.
Bei Alleinstehenden beträgt die monatliche Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 1.555 Euro netto (zuvor 1.491,75 Euro). Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich zudem, wenn der Schuldner gesetzlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet ist. In der Vergangenheit wurden die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre angelehnt an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und zum Juli angepasst. Seit 2021 erfolgt dies jährlich.
Achtung: Die Freigrenzen werden gemäß einer Rundungsvorschrift für das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet, also bei Alleinstehenden ab 1. Juli 2025 auf 1.560 Euro.
Gasspeicherumlage beim Gaspreis wird günstiger
Die Gasspeicherumlage wird zum 1. Juli von zuvor 0,299 Cent/kWh auf 0,289 Cent/kWh gesenkt. Die Gasspeicherumlage war mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen zum 30. April 2022 eingeführt worden, um die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher auf die Gaskunden umzulegen und damit die Versorgungssicherheit in Deutschland abzusichern. Die nächste Anpassung der Gasspeicherumlage erfolgt im Januar 2026.
Neue Energielabel für Wäschetrockner Pflicht
Haushaltsgeräte sollen immer stromsparender und klimafreundlicher werden. Seit dem 1. März 2021 gibt es ein neues EU-Energielabel im Maßstab A-G, das schrittweise für immer mehr Produktreihen eingeführt wird. Zu den ersten gehörten damals Fernseher, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlschränke. Ab 1. Juli 2025 sind nun Wäschetrockner dran. Noch keine Pflicht festgelegt wurde etwa für Backöfen und Dunstabzugshauben.
Die alten Label sind durch die vielen Pluszeichen unübersichtlich geworden (A+++, A++, A+). Die neue Kennzeichnung soll bei Kunden für weniger Verwirrung bei einer energieeffizienten Kaufentscheidung sorgen. Dabei wurden auch die Kriterien verschärft, sodass ein bisheriges als sparsam deklariertes A+++-Gerät nicht mit der neuen A-Kategorie gleichgesetzt werden kann. "Allerdings werden im Handel Geräte aus der neuen A-Klasse (noch) nicht zu finden sein, weil die darin geforderte Energieeffizienz noch nicht erreicht werden kann. Der niedrige Grenzwert für Klasse A soll die Hersteller motivieren, den Stromverbrauch ihrer Geräte weiter zu senken", erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seiner Homepage.

SED-Opferrente steigt
Für in der DDR aus politischen Gründen Inhaftierte gibt es die SED-Opferrente als finanzielle Entschädigung. Sie beträgt ab 1. Juli 400 Euro (zuvor 330 Euro). Neu ist, dass sie nicht mehr an eine Bedürftigkeit gekoppelt ist.
Ab 2026 erfolgt die Anpassung dynamisiert, in Anlehnung an die allgemeine Rentenentwicklung. Gleiches gilt für in der DDR anerkannt beruflich Verfolgte. Hier steigt ab Juli 2025 die monatliche Entschädigungsleistung von 240 auf 291 Euro.
Beides ist neben weiteren Änderungen geregelt im "Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften".
MDR (cbr)
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