• Bei der Rentenversicherung macht die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze wenig Sinn.
  • Bei der Krankenversicherung plädiert die Linkspartei für eine Abschaffung der Bemessungsgrenze. Die Koalition ist sich nicht einig.
  • Das Verfassungsrecht lässt eine Erhöhung der Grenze teilweise zu. Eine komplette Abschaffung ist kaum wahrscheinlich.

Wer als Angestellter im Monat 8.000 Euro brutto verdient, der zahlt etwa 750 Euro in die Rentenkasse ein. Mehr geht nicht, denn das ist aktuell die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch wenn man 20.000 Euro im Monat verdient, gehen also maximal 750 Euro in die Rentenkasse.

Abschaffung der Bemessungsgrenze wäre Nullsummenspiel

Würde man nun die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen, würde zwar erstmal mehr Geld in die Kasse fließen, finanziell würde es trotzdem nicht viel bringen, sagt Martin Werding, der Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Uni Bochum ist und zu den fünf Wirtschaftsweisen gehört: "Wir würden nur einen sehr, sehr kleinen Teil der Versicherten mit zusätzlichen Beiträgen belegen, müssten dafür später aber auch höhere Renten gewähren."

Einfach ausgedrückt wäre es also ein Nullsummenspiel, denn bei der Rente gilt das Äquivalenzprinzip. Heißt: Je mehr man einzahlt, desto mehr bekommt man am Ende heraus.

Krankenversicherung: Linke fordert Aufhebung, Koalition wägt ab

Anders verhält es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort ist es egal, ob man im Monat 300 oder 500 Euro zahlt – abgesehen von wenigen Ausnahmen sind die Leistungen in der Regel dieselben. Und gerade deshalb wird über die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung deutlich kontroverser diskutiert.

So fordert Die Linke etwa, die Grenze gänzlich aufzuheben, erklärt deren gesundheitspolitischer Sprecher Ates Gürpinar: "In der Gesundheitsversicherung ist es ja so, dass durch die Beitragsbemessungsgrenze Reichere prozentual weniger zahlen müssen als Ärmere und das halten wir für zutiefst ungerecht."

Die SPD ist etwas vorsichtiger, setzt sich aber zumindest dafür ein, die Grenze von 5.500 Euro im Monat auf 8.000 Euro zu erhöhen. Die Union ist dagegen. Man wolle zusätzliche Belastungen für die Beitragszahler vermeiden. Das sei so auch im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbart worden.

Verfassungsrecht lässt Erhöhung in Grenzen zu

Gegner einer solchen Erhöhung oder Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze argumentieren oft auch mit verfassungsrechtlichen Bedenken.

Der Wirtschaftsweise Martin Werding teilt diese nur bedingt: "In der Vergangenheit hat es aber durchaus auch schon überproportionale Anhebungen gerade im Bereich der Krankenversicherung gegeben. Das heißt, der Staat ist an diese Grenze schonmal herangegangen. Machbar ist das möglicherweise. Damals wurde das nicht zum verfassungsrechtlichen Problem erklärt. Aber wenn man das zu weit treiben würde, stellt sich diese Frage in der Tat."

Komplette Aufhebung der Bemessungsgrenze unwahrscheinlich

Werding hält eine deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung rechtlich also durchaus für möglich, eine gänzliche Aufhebung aber eher nicht.

Aktuell ist es so, dass die Beitragsbemessungsgrenzen jährlich angepasst werden, sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei der Krankenversicherung. In der Regel steigen sie etwa in der Höhe, in der auch das durchschnittliche Einkommen der Beitragszahler steigt.

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