Betrunken aufs Rad: Tüv und Verkehrswacht fordern strengere Regeln
- Die Unfallgefahr beim Radfahren unter Alkoholeinfluss ist enorm. Die Verkehrswacht will, dass ab 0,5 Promille ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.
- Auch der Tüv-Verband ist in Sachen Alkoholgrenze für eine Gleichbehandlung von PKW und Fahrrädern.
- Eine Studie zeigt, dass eine große Mehrheit strengere Regeln befürwortet.
Wenn es unter Alkoholeinfluss geknallt hat, dann waren im vergangenen Jahr in fast jedem zweiten Fall Radfahrer beteiligt. Der Anteil der betrunkenen Radfahrer hat sich in den vergangenen 20 Jahren fast verdoppelt.
Nach Auffassung der deutschen Verkehrswacht muss sich also dringend etwas tun. "Wir möchten gerne einen Warnschuss bei Alkohol auf dem Fahrrad einführen", sagt die Präsidentin der Verkehrswacht, Kirsten Lühmann.
Forderung: Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille beim Fahrrad
Sie wünscht sich einen Strafenkatalog, der sich an den Regeln für Autofahrer orientiert. "Beim Auto ist es ja so, dass es ab 0,5 Promille ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gibt, einen kleinen Warnschuss. Den gibt es auf dem Fahrrad nicht und wir möchten, dass der dringend eingeführt wird", sagt Lühmann. Sie höre immer wieder: "'Ich darf ja betrunken Fahrradfahren, es darf halt nur nicht über 1,6 sein'. Diese Einstellung ist grundfalsch."
Auch wenn es in der Sache erst mal korrekt ist. Denn anders als mit dem Auto, wo der Lappen schon ab 1,1 Promille weg ist, begeht man auf dem Fahrrad erst mit 1,6 Promille eine Straftat. Nur bei Ausfallerscheinungen ist das auch bei einem geringeren Wert schon möglich.
Tüv-Verband: Fahrrad gleich wie PKW behandeln
Nicht nur die Verkehrswacht, auch der Tüv-Verband fordert, dass der Gesetzgeber hier aktiv wird.
Die Referentin für Fahreignung und Verkehrssicherheit, Fani Zaneta, plädiert dafür, dass das Fahrrad genauso behandelt wird wie der PKW: "Dass wir auch hier die gleichen Kontrollen und die gleiche Strenge an den Tag legen. Wenn man einen Unfall mit dem Fahrrad hat, ist das im Prinzip genauso gefährlich wie mit dem PKW", sagt Zaneta. "Man bringt sich selber in Gefahr, man bringt andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr."
Heißt: Auch bei Radfahrern sollte schon ab 1,1 Promille durchgegriffen werden. Ein Grenzwert, mit dem sich übrigens auch der ADFC, also der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club, anfreunden kann.
Tüv: 80 Prozent der Befragten für strengere Regeln
Wenn sich also alle einig sind: Woran hängt es dann? Dazu sagt Fani Zaneta vom Tüv-Verband: "Gute Frage. Wir haben auch eine Tüv-Studie. In der Studie wurden Leute befragt und ich glaube, es waren 80 Prozent, die eigentlich befürwortet haben, dass es da auch strengere Vorgaben gibt, was den Alkohol angeht im Straßenverkehr. Trotzdem passiert irgendwie nichts."
Die politischen Entscheidungsträger hätten womöglich Sorge, dass verschärfte Regeln auf große Gegenwehr stoßen, vermutet Zaneta. Ein Straßenverkehr ohne Alkohol müsse aber das Ziel sein, sagt sie: "Ich glaube, da gehört noch viel Aufklärungsarbeit dazu. Und dann müssen alle an einem Strang ziehen, die jetzt schon der Meinung sind, dass es so ist."
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke