• Sogenannte Raumordnungspläne regeln, wo Windräder grundsätzlich stehen dürfen. Diese Pläne werden alle zehn Jahre aktualisiert.
  • Ob und wie ein Windrad wirklich gebaut wird, hängt aber von weit mehr Faktoren ab.
  • Jedes Windrad braucht eine Einzelgenehmigung. Die Regeln sind Experten zufolge streng genug, um Anwohner zu schützen.

Das höchste Windrad der Welt entsteht gerade in Brandenburg – 365 Meter hoch soll es werden. Windräder wachsen – und mit ihnen auch ihre Schatten und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

Kommt da unsere Planung noch mit? Das wollte MDR-Hörer Detlev Dedering aus Sachsen wissen. Er fragt, ob die Raumordnungspläne angesichts der technischen Entwicklung noch korrekt sind und welche Anpassungen seitens der Behörden geplant werden.

Raumordnungspläne: Aktualisierung alle zehn Jahre

Raumordnungspläne – ein sperriges Wort. Das sind grobe Vorgaben der Länder und Regionen, die festlegen, wo Windräder überhaupt in Frage kommen. Halten sie mit den technischen Fortschritten noch Schritt?

Mit dem Grundproblem hat Hörer Dedering recht: Windräder werden immer größer. Doch die Pläne, in denen die möglichen Windflächen eingezeichnet sind, werden nur selten geändert, erklärt Patrick Halka vom Planungsverband Westsachsen: "Bei den Raumordnungsplänen ist es so, dass sie laut Gesetz alle zehn Jahre zu aktualisieren sind."

In dieser Zeit kann sich viel tun – neue, höhere Anlagen werfen längere Schatten und die könnten theoretisch stärker auf Wohngebiete einwirken.

Bau von Windkraftanlagen hängt von verschiedenen Faktoren ab

Doch der Reihe nach. Raumordnungspläne werden von den Bundesländern erstellt. Sie legen – wie schon erwähnt – großräumig fest, wo Windkraft grundsätzlich möglich ist – und wo nicht. Meist geht es um mehrere Quadratkilometer große Zonen, fern von Wohngebieten, Schutzgebieten oder Flughäfen. Eine Art grobes Raster.

Ob dort tatsächlich gebaut wird, das hängt von anderen Faktoren ab. Von den Grundstückseigentümern zum Beispiel, die ihr "Ja" geben müssen. Und von den Gemeinden, die in ihren Flächennutzungs- und Bebauungsplänen die Flächen ausweisen müssen.

Immissionsschutz: Jedes Windrad braucht einzelne Genehmigung

Und vom Immissionsschutz, erklärt der Leipziger Energierechtler Professor Martin Maslaton: "Da geht es dann um die Frage, wie hoch darf so eine Anlage sein, wo darf sie metergenau stehen, welche Geräusche darf sie entwickeln, welche Lichtfaktoren dürfen unterbrochen werden, welches Wasser wird beeinträchtigt, wird Luftverkehr beeinträchtigt und wo weiter und so fort."

Am Ende braucht jedes einzelne Windrad eine Genehmigung – nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Und dieses Gesetz ist dynamisch, sagt Martin Maslaton, es reagiert auf technische Entwicklungen wie größere Rotorblätter. Denn die können Anwohner, aber auch die Umwelt stören.

Schutz der Anwohner: Prüfungen sind streng genug

Schattenwurf, Windradgröße, Breite, Beleuchtung, Zuwege – all das wird im Genehmigungsverfahren geprüft, sagt Patrick Halka vom Planungsverband Westsachsen: "Das kann in Maßgaben münden. Stichwort Schattenwurf – wenn ich eine Anlage habe, die westlich, südlich einer Ortslage steht, dann kann festgelegt werden, dass die eben im Monat oder im Jahr nur so und so viel Tage Schatten produzieren darf. Ansonsten muss die Anlage stehen. Das sind alles Maßgaben aus dem Immissionsschutzgesetz."

Fazit: Ja, die Raumordnung hinkt manchmal hinterher. Aber die entscheidenden Prüfungen kommen später – und die sind nach Aussage aller Experten streng genug, um Anwohner zu schützen.

Übrigens: Größere Anlagen sind nicht automatisch lauter – im Gegenteil, erklärt der Energieexperte Martin Maslaton. Weil sich größere Anlagen langsamer drehen, sind sie oft sogar leiser.

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