Die Kosten für Schul- und Lehrbücher seien binnen eines Jahres um 3,8 Prozent gestiegen, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele in Berlin. Für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten verschärfe sich dadurch ein strukturelles Problem. Ihre Teilhabe an Bildung werde zunehmend erschwert. Die Regelsätze in der Grundsicherung und die ergänzenden Bedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket reichten vielfach nicht aus. "Sie sind realitätsfern, veraltet und nicht an die Lebensrealität der Menschen angepasst. Besonders hart trifft es wieder einmal Alleinerziehende und arme Familien mit mehreren Kindern", erklärte der Sozialverband.

Eine weitere Nullrunde bei den Regelsätzen und damit auch beim Schulbedarf würde die Benachteiligung von Kindern aus einkommensschwachen Familien verstärken, so Bentele. Zudem treffe es sie doppelt: durch sinkende Kaufkraft und eingeschränkte Teilhabechancen.

Lernmittelfreiheit unterschiedlich geregelt

In Deutschland werden Eltern unterschiedlich stark zur Kasse gebeten. Wieviel Eltern für Schulbücher und Arbeitshefte aufbringen müssen, regelt die Lernmittelfreiheit in den einzelnen 16 Bundesländern. Die klassische Lernmittelfreiheit gibt es demnach aktuell in Mitteldeutschland noch in Sachsen. Hier werden Schulbücher kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Lernmittelfreiheit umfasst nach der Sächsischen Lehr- und Lernmittelverordnung auch Wörterbücher, Formelsammlungen und Arbeitshefte, die Schulbücher begleiten. Auch Fotokopien und spezielle Taschenrechner zählen dazu.

Auch in Thüringen können Schulbücher und spezifische Lernmittel nach Angaben des Thüringer Bildungsministeriums entweder selbst beschafft oder bei der Schule kostenfrei ausgeliehen werden. Für Arbeitshefte muss selbst aufgekommen werden. Die Kosten für die Hefte und Kopiergeld sollen aber einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. In der Grundschule sind es 30 Euro, für die weiterführenden Schulen 40 Euro.

Keine Lernmittelfreiheit gibt es dagegen mehr in Sachsen-Anhalt. Hier müssen Eltern die Kosten für Schulbücher und andere Lernmaterialien selbst übernehmen. Es gibt aber die Möglichkeit, Schulbücher, Arbeitshefte, Lesekästen, Atlanten, Wörterbücher oder Lernsoftware gegen eine Gebühr auszuleihen. Die Leihgebühr beträgt in der Regel drei Euro pro Lernmittel und Schuljahr. Für Empfänger von Sozialleistungen oder Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern gibt es ermäßigte Gebühren von ein bis zwei Euro. Für alle drei Länder gilt, dass für Verbrauchsmaterialien wie Schulhefte, Blöcke, Stifte und andere Arbeitsmaterialien die Eltern aufkommen müssen.

KNA/epd(das)

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