Gutachter: Amokfahrt hätte verhindert werden können
Inhalt des Artikels:
- Seitenlange Aufzählung von Versäumnissen
- Keine Risikobewertung vom Veranstalter
- Betonblöcke veraltet und trotzdem genutzt
- Verweis auf Polizei und mobile Sperren
- Mängel beim Alarm- und Notfallplan
Gravierende Fehler im Sicherheitskonzept für den Magdeburger Weihnachtsmarkt könnten die Amokfahrt von Taleb A. am 20. Dezember 2024 mit sechs Toten und rund 300 Verletzten ermöglicht haben. Das lässt sich aus einem Gutachten des Bundesverbands für Veranstaltungssicherheit schließen. Demnach war das Sicherheitskonzept mangelhaft und entsprach nicht den gängigen Standards. Eine Fahrt über den Weihnachtsmarkt hätte über konsequentere Schutzmaßnahmen verhindert werden können, heißt es in dem Dokument, das MDR Investigativ vorliegt.
Stadtrat gibt Gutachten in Auftrag
Das Gutachten war vom Magdeburger Stadtrat in Auftrag gegeben worden, um mögliche Versäumnisse von Stadt und Veranstalter in Sachen Sicherheit aufzuarbeiten und Empfehlungen für künftige Märkte zu formulieren. Ein erster Zwischenbericht wurde am vergangenen Freitag in nicht-öffentlicher Sitzung einem Sonderausschuss des Stadtrates vorgestellt.

Seitenlange Aufzählung von Versäumnissen
Die Gutachter kommen dabei zu einem desaströsen Urteil, das Kapitel "Teil C – Mängel" zählt über mehrere Seiten hinweg diverse Versäumnisse und Unstimmigkeiten auf.
So hätten nach Einschätzung der Gutachter die Zufahrten zum Weihnachtsmarkt keinesfalls offenbleiben dürfen. "Um einen geschlossenen Schutzbereich zu schaffen, sind die vorhandenen Rettungszufahrten mit geeigneten Sperr-Systemen zu sichern.", heißt es in dem Dokument, und weiter, dass diese im Notfall für Rettungskräfte hätten geöffnet werden können. Geprüfte und zertifizierte Sperr-Systeme – "die ein Einfahren auf den Weihnachtsmarkt hätten verhindern können" – gebe es ausreichend.
Keine Risikobewertung vom Veranstalter
Obwohl der Veranstalter als Verfasser des Sicherheitskonzeptes die Gefahr durch Anschläge mit Fahrzeugen erkannt hat, fehlten ferner darin Bewertungen zur Wahrscheinlichkeit einer solchen Tat und zu einem möglichen Schadensausmaß. Damit nicht genug: "Ein eigenständiges, strukturiertes Zufahrtsschutzkonzept als Anlage zum Sicherheitskonzept hätte bestehen müssen", so die Verfasser des Berichts.
Auch hätte es laut BVVS eine gesonderte Risikoanalyse für jede einzelne der verschiedenen Zufahrten und jeweils daran angepasste Maßnahmen geben müssen. Fazit des BVVS: Die vorliegende Planung genüge nicht den Anforderungen einschlägiger Regelwerke.
Ein eigenständiges, strukturiertes Zufahrtsschutzkonzept als Anlage zum Sicherheitskonzept hätte bestehen müssen.
Betonblöcke veraltet und trotzdem genutzt
Problematisch war offenbar auch der Einsatz der großen Betonquader als Schutzbarriere. Das entspreche dem Stand der Technik von 2017. Komme ein solches nicht-zertifiziertes System trotzdem noch zum Einsatz, müssten die Blöcke mit ausreichend großen Schutzabständen zum Publikumsverkehr aufgestellt werden.

Nach MDR-Recherchen herrscht in der Sicherheitsbranche Einigkeit darüber, dass Betonblöcke Fahrzeuge, die schnell oder schwer genug sind, nicht aufhalten und im ungünstigsten sogar selbst zum Geschoss werden können. Vor solchen Sperren seien daher weitere "geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen" zu ergreifen. In Magdeburg standen nach bisherigem Kenntnisstand dagegen Betonsteine unmittelbar angrenzend an das Veranstaltungsgelände.
Verweis auf Polizei und mobile Sperren
Bei den Befragungen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Attentat im sachsen-anhaltischen Landtag haben Vertreter der Stadt mit Blick auf die offenen Zufahrten immer wieder auf die Polizei verwiesen. Man habe sich darauf verlassen, dass die Polizei die Lücken mit Einsatzfahrzeugen als mobile Sperren schützt, sagte sinngemäß etwa Magdeburgs Ordnungsbeigeordneter, Ronni Krug, Anfang August.
Auch hierauf nimmt das Gutachten Bezug: Auf einer Rasterkarte zum Sicherheitskonzept würden auf "mobile Polizeisperren" genannt. "Diese werden an keiner Stelle weiter definiert. Art und Ziel dieser Sperren bleiben unklar." Eine hinreichend verbindliche Verankerung im Sicherheitskonzept fehlt demnach also.
Mängel beim Alarm- und Notfallplan
Nicht nur beim Thema Zufahrtsschutz kommen die Gutachter zu verheerenden Ergebnissen. So sei im Sicherheitskonzept kein strukturierter Alarm- und Notfallplan enthalten. "Das stellt sich als gravierender Mangel heraus, welcher im Lagefall zu unklaren, unkoordinierten Abläufen führen kann", heißt es im Zwischenbericht.
Mehreren im Sicherheitskonzept identifizierten Risiken würden keine Maßnahmen entgegengestellt, die diese Gefahren beseitigten. Dargestellte Abläufe und Führungsstrukturen entsprächen nicht den anerkannten Standards für eine sichere Veranstaltungsorganisation.
Frage der Mitverantwortung
Die Ergebnisse der Analyse dürften nun die Frage nach einer Mitverantwortung der zuständigen Akteure und Behörden rund um den Magdeburger Weihnachtsmarkt erneut aufwerfen. Im Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtages hatten Vertreter der Stadt immer wieder fehlende gesetzliche Vorgaben zu Sicherheitskonzepten und Zufahrtsschutz beklagt.
Der BVVS kommt auch in dieser Frage zu einer für die Stadt Magdeburg unangenehmen Antwort. Auch wenn Sachsen-Anhalt keine Vorgaben zum Einsatz von zertifizierten Sperren mache, hätten zum Zeitpunkt der Veranstaltung bereits der Leitfaden der Polizei "Schutz vor Überfahrtaten im öffentlichen Raum" sowie einschlägige DIN-Richtlinien gegolten.
Stadt Magdeburg: Keine juristische Schuldzuweisung
Michael Reif, Sprecher der Stadt Magdeburg, erklärte auf MDR-Anfrage, ausdrücklich sei es das Ziel der Stadt Magdeburg gewesen, "den Finger in die Wunde zu legen" und Schwächen aufzudecken. Reif verwies darauf, dass das Gutachten auch betone, es würde keine persönliche oder juristische Schuldzuweisung vorgenommen.
Verantwortlich für die Planung und sichere Durchführung von Großveranstaltung seien immer mehrere Beteiligte. Der Zwischenbericht werde zunächst in der Verwaltung und später mit allen Beteiligten ausgewertet, so Reif weiter.
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