Seit Merkels Satz "Wir schaffen das" vor zehn Jahren hat sich viel getan. Die deutsche Asylpolitik wurde immer wieder angepasst. Wie hat sich der Kurs gewandelt? Und wo steht die Bundesregierung heute?

Zwei Regierungswechsel in Deutschland, ein Krieg in Europa und zwei Machtwechsel im Nahen Osten haben die Migrationspolitik der vergangenen Jahre geprägt. Statt mit "Wir schaffen das" werben CDU und CSU heute für mehr "Ordnung und Kontrolle". Gemeint ist damit vor allem: weniger Menschen in Deutschland Schutz gewähren und mehr abschieben.

2021 klang das noch anders. Im August hatten in Afghanistan die radikal-islamistischen Taliban die Macht übernommen. Die Bundesregierung versprach in der Folge Ortskräften, die für sie gearbeitet haben, und anderen besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen Schutz in Deutschland.

Die Ampel-Regierung legte verschiedene Programme auf und machte Aufnahmezusagen - nach eigenen Angaben für rund 45.000 Menschen. Auch CDU und CSU sprachen sich damals dafür aus. Wer eine Zusage hatte, musste für das anschließende Visaverfahren nach Pakistan, da Deutschland in Afghanistan keine diplomatische Vertretung mehr hat.

Seit 2023 führen Vertreter der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und des Verfassungsschutzes dort zusätzliche Sicherheitsinterviews durch. Zum Ende der Regierungszeit der Ampelkoalition warteten noch immer rund 2.500 Menschen mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan auf ein Visum für die Einreise nach Deutschland.

Aussetzung der Aufnahmeprogramme

Im Bundestagswahlkampf 2025 versprachen CDU und CSU, dass es mit ihnen eine "Migrationswende" geben wird. Für Aufnahmeprogramme wie das für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen bedeutet das, dass sie "soweit wie möglich" beendet werden sollen.

Darauf hat sich die schwarz-rote Koalition verständigt und setzte nach Amtsantritt die laufenden Aufnahmeverfahren aus, um sich Gedanken darüber zu machen, wie dieses Ziel mit den bereits gemachten Aufnahmezusagen zu vereinbaren ist.

Bevor die neue Bundesregierung zu einem Ergebnis kommt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in mehr als 20 Fällen, dass das Auswärtige Amt verpflichtet ist, den Wartenden Visa zu erteilen. Die Bundesregierung ließ schließlich einige dieser Entscheidungen rechtskräftig werden. Man habe die Botschaft in Islamabad angewiesen, die Visa zu erteilen, und bereite die Einreise vor. Wie es für die anderen Menschen weitergeht, bleibt ungewiss.

Abschiebungen nach Afghanistan

Diskussionen gibt es auch um Flüge in die andere Richtung. Kurz vor der Machtübernahme der Taliban sagte der damalige CSU-Bundesinnenminister Horst Seehofer eine geplante Abschiebung von sechs Männern nach Afghanistan ab. Zu gefährlich könne die Lage vor Ort für die Begleitkräfte und die Flugzeugbesatzung werden. Abschiebungen in das Land wurden ausgesetzt.

Dabei blieb es - bis zum Sommer 2024, als die Ampel-Regierung einen Abschiebeflug nach Kabul organisierte. 28 Männer - Straftäter und Gefährder - wurden abgeschoben. Der Regierung wurde vorgeworfen, der Flug sei eine Wahlkampf-Aktion. Denn in einigen ostdeutschen Bundesländern standen Landtagswahlen bevor und den Ampel-Parteien drohten schlechte Ergebnisse.

Immer wieder kursierte, dass ein weiterer Abschiebeflug bevorsteht - zumal die Verantwortlichen bei jeder Gelegenheit betonten, dass sie daran arbeiten. Unter der Ampelkoalition kam es dazu nicht mehr. Erst fast ein Jahr später im Juli 2025 wurden erneut 81 Männer, darunter 80 verurteilte Straftäter, abgeschoben. Die Verantwortung trug da schon der neue CSU-Innenminister Alexander Dobrindt.

Für beide Abschiebeflüge hat die Bundesregierung nicht direkt mit den Taliban verhandelt, zu denen sie keine diplomatischen Verbindungen unterhält. Vermittelt hat jeweils Katar. Dobrindt aber gab bereits zu verstehen, dass er künftig auch mit den Taliban direkt Vereinbarungen treffen will.

Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

Im Februar 2022 überfiel Russland die Ukraine. In der Folge hat Deutschland mehr als eine Million Menschen aus dem Land aufgenommen. Dabei ist eine EU-Richtlinie zur Bewältigung großer Fluchtbewegungen zur Anwendung gekommen, die die Aufnahme erleichtern soll. Asylrechtliche Einzelfallprüfungen fielen dadurch weg. Ukrainerinnen und Ukrainern bekamen pauschal ein Aufenthaltsrecht.

In Deutschland bedeutet das, dass sie sofort arbeiten dürfen. Finden sie keinen Job, bekommen sie Bürgergeld. Zuständig für sie sind die Jobcenter. Für Asylbewerber sind ansonsten die Ausländerbehörden zuständig und während der ersten Jahre bekommen sie die etwas geringeren Asylbewerberleistungen, wenn sie sich nicht selbst finanzieren können.

Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld für Ukrainer

Im Sommer 2025 hatten 34,9 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer eine Beschäftigung - darunter auch Menschen, die nicht vor dem Krieg geflohen sind. Die Quote steigt zwar kontinuierlich, im April 2022 lag sie bei 15,8 Prozent. Aus Sicht der neuen Bundesregierung entstehen dadurch aber trotzdem zu hohe Ausgaben beim Bürgergeld.

Sie hat sich deshalb im Koalitionsvertrag vorgenommen, dass Ukrainerinnen und Ukrainern, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, nur noch die niedrigeren Asylbewerberleistungen gezahlt werden sollen. Ob das tatsächlich den erhofften Einspareffekt hat, bezweifelt selbst das zuständige Bundesarbeitsministerium.

Bayerns CSU-Ministerpräsident Markus Söder will noch einen Schritt weitergehen und allen in Deutschland lebenden Ukrainern nur Asylbewerberleistungen zahlen.

Aussetzung der Asylverfahren von Syrern

Lange Zeit waren fast alle Asylanträge von Menschen aus Syrien in Deutschland erfolgreich. Dann stürzte die Regierung des syrischen Machthabers Baschar al-Assad Ende 2024.

Seitdem ist offen, wie sich die Lage in dem Land weiterentwickelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat deshalb die Prüfung von Asylanträgen von Syrern ausgesetzt.

Abschiebungen nach Syrien

Schon die Ampelkoalition hatte betont, dass sie Straftäter und Gefährder auch wieder nach Syrien abschieben will. Das ist jedoch nicht passiert. Auch unter der neuen Bundesregierung bislang nicht.

Österreich ist Deutschland da voraus. Das Land schob im Juli einen Straftäter nach Syrien ab. Eine weitere geplante Abschiebung stoppte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Mitte August bis Anfang September vorläufig.

Reform des Staatsbürgerschaftsrechts

Eines der großen gesellschaftspolitischen Projekte der Ampelkoalition war die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, die im Sommer 2024 in Kraft trat. Seitdem ist die doppelte Staatsangehörigkeit generell zulässig. Bis dahin galt das nur für EU-Bürger und für Menschen, die nicht aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen werden.

Außerdem wurden die Fristen verkürzt. Einen Anspruch auf Einbürgerung kann man fortan schon nach fünf statt erst nach acht Jahren haben - wobei die Voraussetzungen verschärft wurden. Antragsteller müssen in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern. Das heißt, sie dürfen nicht auf staatliche Leistungen angewiesen sein.

Wer fließend Deutsch spricht (C1-Niveau), sich ehrenamtlich engagiert oder gute Leistungen in Beruf oder Schule nachweisen kann, kann einen Antrag auf Einbürgerung auch schon nach drei Jahren stellen. Einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit hat man danach jedoch nicht.

CDU und CSU bezeichnen diese Möglichkeit als "Turbo-Einbürgerung" und kritisieren, dass der deutsche Pass damit "verramscht" werde. Die Möglichkeit einer Einbürgerung nach drei Jahren will die schwarz-rote Koalition rückgängig machen - ohne Übergangsregelung für diejenigen, deren Anträge derzeit in Bearbeitung sind. Das Gesetzesvorhaben liegt derzeit im Bundestag. Mit einer Verabschiedung wird im Herbst gerechnet. Tatsächlich haben nur sehr wenige Menschen überhaupt von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Wiedereinführung der Grenzkontrollen

Nach langem Zögern weitete die damalige SPD-Innenministerin Nancy Faeser 2023 schrittweise die Kontrollen an den deutschen Grenzen aus. An der Grenze zu Österreich wurde bereits seit 2015 durchgängig mit im Detail wechselnden Begründungen kontrolliert. Faeser setzte daneben zunächst auf sogenannte flexible Schwerpunktkontrollen und gemeinsame Streifen mit den Nachbarländern - insbesondere an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz. Seit Mitte September 2024 wird wieder an allen Grenzen kontrolliert.

Diese Kontrollen verstärkte Faesers Nachfolger Dobrindt am ersten Tag nach seiner Amtsübernahme. Außerdem wies er die Bundespolizei an, auch Asylsuchende zurückzuweisen. Wenige Wochen später entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren in erster Instanz, dass diese Praxis europarechtswidrig ist. Dobrindt hielt das für eine bloße Einzelfallentscheidung und hält an den Zurückweisungen fest.

Den Vorwurf, er verärgere damit Deutschlands Nachbarstaaten, versuchte Dobrindt im Juli mit einer Einladung auf die Zugspitze auszuräumen. Fünf Innenminister und der EU-Kommissar waren eingeladen, gemeinsam Impulse für die Fortentwicklung der europäischen Migrationspolitik zu setzen.

Die sechs Männer unterzeichneten am Ende ihres Ausflugs auf den höchsten deutschen Berg eine Erklärung, in der sie eine stärkere Zusammenarbeit mit Staaten außerhalb der Europäischen Union fordern. Es geht dabei etwa darum, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern oder abgelehnte Asylbewerber dorthin abzuschieben, wenn ihr Heimatland sie nicht zurücknehmen will.

Umsetzung der Europäischen Asylrechtsreform

Im Juni 2024 trat die Europäische Asylrechtsreform (GEAS) in Kraft. Danach sollen Asylverfahren für Menschen, deren Anträge wenig Aussicht auf Erfolg haben, in der Regel bereits an den EU-Außengrenzen stattfinden. Geregelt ist außerdem ein Solidaritätsmechanismus zur Verteilung von Schutzsuchenden. Wollen Staaten keine Flüchtlinge aufnehmen, können sie stattdessen Geld zahlen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. SPD-Ministerin Faeser hatte sich als Innenministerin auf die Fahnen geschrieben, das wesentlich schneller zu schaffen und auch noch entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt, die nach dem Bruch der Ampelkoalition im Bundestag jedoch keine Mehrheit mehr fanden.

Ihr Nachfolger Dobrindt hat diese Entwürfe nun überarbeitet und erneut in die Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben. Neu ist, dass die Bundesländer sogenannte Sekundär-Migrations-Zentren einrichten können sollen - für Menschen, die schon in einem anderen EU-Land Schutz bekommen haben und dennoch in Deutschland erneut einen Asylantrag stellen.

In diesen Zentren soll es dann nur minimale staatliche Leistungen und strenge Aufenthaltsbeschränkungen geben. So sollen die Zentren nur für Behördengänge, den Schulbesuch oder zum Beispiel Elternsprechtage verlassen werden können.

Wie groß das Problem der Sekundärmigration ist, kann das Bundesinnenministerium nicht genau beziffern. Erhoben wurden nur Zahlen mit Blick auf Griechenland. In dem Fall waren es 2022 insgesamt 16.800 Fälle, 2023 dann 10.200 Fälle, 2024 sogar 26.400 Fälle und 2025 von Januar bis Juni 9.000 Fälle.

Auswirkung des Regierungswechsels

Die Migrationspolitik der Ampelkoalition war sowohl von Verschärfungen als auch von Lockerungen geprägt. So weitete sie die Möglichkeiten beim Ausreisegewahrsam und der Abschiebehaft aus, schuf eine Grundlage für die Bezahlkarte für Geflüchtete und schloss Menschen, die ihr Asylverfahren eigentlich in einem anderen EU-Staat durchführen müssten, von staatlichen Leistungen aus. Sie führte aber auch ein, dass Asylbewerber schneller arbeiten dürfen, und das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht.

Schwarz-Rot liegt dagegen ganz auf dem Kurs der Verschärfung. Bereits vom Bundestag beschlossen ist etwa die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre. Betroffen sind davon vor allem Syrer. Der Nachzug für diese Gruppe war bereits zuvor auf 12.000 Menschen pro Jahr beschränkt. Eine Übergangsregelung für Menschen, die bereits Anträge gestellt hatten, die aber noch nicht bearbeitet worden waren, gibt es nicht.

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