Doppelmörder von Teneriffa behält deutsche Pension
- Ein als "Höhlen-Mörder von Teneriffa" bekannt gewordener deutscher Ex-Beamter bekommt weiterhin sein Ruhegehalt. Die ehemalige Arbeitgeberin Bundesagentur für Arbeit klagte und verlor vor dem Bundesverwaltungsgericht.
- Die Entscheidung des Gerichts: Nur Urteile von deutschen Gerichten sind für das Beamtenrecht relevant.
- Trotz lebenslanger Haftstrafe bekommt der Täter weiterhin Bezüge, da die Tat aus privaten Motiven begangen worden sei.
Ein in Spanien wegen zweifachen Mordes verurteilter deutscher Beamter behält seine Pensionsansprüche. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden. Es lehnte eine eine entsprechende Disziplinarklage der Bundesagentur für Arbeit heute ab, dass das Ruhegehalt für den frühpensionierten Beamten aberkennen wollte.
Der damals 44-jährige Mann aus Sachsen-Anhalt hatte im April 2019 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und die beiden gemeinsamen Söhne in eine abgelegene Höhle auf Teneriffa gelockt. Dort erschlug er die 39-jährige Frau und den zehnjährigen Sohn. Der siebenjährige Junge konnte entkommen und überlebte.
Beamter im Vorruhestand: Klage um Aberkennung von Pension des Täters
Ein spanisches Gericht verurteilte den Mann im Februar 2022 wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft sowie zu Freiheitsstrafen von 25 und 16 Jahren. Das Urteil bedeutet in Spanien, dass eine Überprüfung der Haftstrafe frühestens nach der Mindesthaftdauer von 25 Jahren möglich ist.
Der Verurteilte war bis 2011 als Beamter bei der Bundesagentur für Arbeit tätig. Wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit ging er bereits mit 36 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand. Acht Jahre später beging er die Morde auf Teneriffa. Die Bundesagentur für Arbeit versuchte nach der Verurteilung, dem Mann sein Ruhegehalt aberkennen zu lassen und erhob Disziplinarklage. Doch sowohl das Oberverwaltungsgericht Magdeburg als auch nun das Bundesverwaltungsgericht wiesen die Klage ab.
Die Entscheidung: Nur deutsche Gerichtsurteile für Pensionen relevant
Das Bundesverwaltungsgericht stellte am Donnerstag klar: Eine automatische Aberkennung der Pension erfolgt nur bei einer Verurteilung durch ein deutsches Gericht zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat. Bei einer Verurteilung im Ausland greift diese Regelung nicht.
Die Richter betonten, dass die aus privaten Motiven begangenen Morde – aller Grausamkeit zum Trotz – keinen Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellten.
Auch der Versuch der Bundesagentur, den Mord an der Ehefrau als Femizid und damit als Verstoß gegen die Menschenrechte zu werten, fand vor Gericht kein Gehör. Das spanische Gericht hatte die Tat nicht als geschlechtsspezifisches Verbrechen eingestuft. Im deutschen Strafrecht existiert der gesonderte Tatbestand des Femizids bis dato nicht.
Täter zahlte Schadenersatz und behält Pension – trotz lebenslanger Haft
Nach Angaben des Anwalts des Verurteilten hat dieser rund 300.000 Euro Schadenersatz an den überlebenden Sohn und die Hinterbliebenen der Frau gezahlt. Seine deutsche Beamtenpension darf er trotz der lebenslangen Haftstrafe in Spanien behalten.
Das Gericht betonte, dass die Anerkennung des spanischen Urteils dadurch nicht geschmälert werde. Jedoch sei es aus deutscher Sicht nicht angreifbar, dass automatische beamtenrechtliche Konsequenzen nur bei Verurteilungen durch deutsche Gerichte erfolgen können.
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