Nach dem Drohnenalarm in Dänemark und Norwegen wird auch in Deutschland über eine erhöhte Bedrohungslage diskutiert. Innenminister Dobrindt will nun klare Regelungen schaffen - und der Bundeswehr den Abschuss in bestimmten Fällen erlauben.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will die Befugnisse zur Drohnenabwehr besser regeln. Wie die Bild-Zeitung berichtet, sieht ein entsprechender Maßnahmenkatalog unter anderem vor, dass die Bundeswehr künftig unbemannte Flugobjekte unter bestimmten Voraussetzungen abschießen darf.

Ein Eingreifen mit Waffengewalt soll demnach möglich sein, wenn von einer Drohne eine akute Gefahr für Menschenleben oder kritische Infrastrukturen ausgehe und andere Abwehrmaßnahmen nicht ausreichten. In solchen Krisenlagen solle die Entscheidungsgewalt beim Bundesverteidigungsministerium liegen, berichtet die Zeitung.

In Deutschland ist die Bekämpfung von Drohnen kompliziert: Neben der Bundeswehr sind bisher die Bundespolizei und auch die Polizeien der Bundesländer zuständig. Letztere haben aber kaum Technik, um Drohnen abzufangen.

Gesetz nicht beschlossen

Im Januar hatte kurz vor der Bundestagswahl das damalige Bundeskabinett bereits eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht. Auch damit sollte die Bundeswehr bei einem drohenden besonders schweren Unglücksfall eine Befugnis erhalten, illegal fliegenden Drohnen abzuwehren. Wegen der vorgezogenen Neuwahl wurde das Gesetz aber bis heute noch nicht vom Bundestag beschlossen - die amtierende Regierung müsste hierzu einen neuen parlamentarischen Anlauf starten.

Nach bisheriger Rechtslage ist ein Abschuss von Drohnen zwar grundsätzlich rechtlich möglich, wie die Expertin Verena Jackson von der Universität der Bundeswehr in München betont. Jedoch müsse dies verhältnismäßig sein und berge zudem erhebliche Gefahren - etwa durch herabfallende Trümmerteile oder explosive Ladung und werde deshalb bisher kaum in Betracht gezogen.

Weitere Maßnahmen

Neben der rechtlichen Erweiterung umfasst der Plan dem Bild-Bericht nach auch technische und operative Maßnahmen wie die Erkennung, Klassifizierung und elektronische Abwehr von Drohnen. Dazu zählten etwa Störsender oder Systeme zur Übernahme der Steuerung unbemannter Flugobjekte. Die Koalition diskutiert zudem eine Strafverschärfung für das illegale Eindringen auf Flughafengelände, schreibt die Bild weiter.

In den vergangenen Tagen hatten Drohnen-Behinderungen etwa in Dänemark und Norwegen für Aufsehen gesorgt. Ein Zusammenhang mit Provokationen aus Russland wurde von den dänischen Behörden nicht ausgeschlossen.

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