Streitfälle zum Kopfschütteln, Schmunzeln und Zweifeln
Inhalt des Artikels:
- Mann pinkelt auf Kreuzfahrt ins Glas und wird rausgeworfen
- Cocktailkurs als pädagogische Qualifikation?
- Polizeianwärterin trägt Uniform auf Party und inszeniert Festnahme
- Eineiige Zwillinge schwängern Escort-Dame und müssen zum DNA-Test
- Schmerzensgeld für verbrannte Füße in der Sauna?
- Frau rutscht auf Salatblatt aus und bricht sich Brustwirbel
Mann pinkelt auf Kreuzfahrt ins Glas und wird rausgeworfen
Das Jahr neigt sich dem Ende. Für uns ein Grund anzustoßen. Aber Achtung: Am besten immer noch mal genau ins Glas schauen, was da drin ist – zum Beispiel, wenn man auf einer Kreuzfahrt unterwegs ist. Denn in unserem ersten Fall beobachten Gäste, wie ein Kreuzfahrer an der Bar in sein leeres Glas pinkelt. Er bestreitet das zwar. Der Kapitän setzt ihn trotzdem in der nächsten Stadt ab.
Das Landgericht Düsseldorf sieht das Ganze etwas nüchterner: "Der Vorfall stellt keine schwerwiegende Pflichtverletzung des Reisevertrags dar. Es ist auch völlig egal, ob der zugrunde liegende Vorwurf nachgewiesen wurde oder nicht. Eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist hier nicht gerechtfertigt."
Der sofortige Rauswurf war also überzogen. Der Mann bekommt den Rest der Reise erstattet, inklusive Rückflug. Tja, manchmal läuft's einfach.
Cocktailkurs als pädagogische Qualifikation?
Von fragwürdigen Glasinhalten jetzt zu fachlich einwandfreien Cocktailrezepten. Ein Realschullehrer war zuvor als Cocktailkurs-Trainer tätig und will diese Qualifikation nun auf seine Besoldung anrechnen lassen. Schließlich habe er auch früher schon Menschen angeleitet und quasi pädagogisch vorgearbeitet, lautet sein Argument.
Das Verwaltungsgericht Aachen setzte hier den Rotstift an: "Ein früher absolvierter Cocktailkurs ist nicht mit pädagogischer Arbeit vergleichbar. Außerdem hat der Kläger in seiner Cocktailschule nicht mit Minderjährigen, sondern mit Erwachsenen gearbeitet."
Bei der Besoldung bleibt für den früheren Cocktail-Trainer also trotz seiner Qualifikation alles beim Alten.
Polizeianwärterin trägt Uniform auf Party und inszeniert Festnahme
Und damit kommen wir von Partygetränken zum Partyoutfit. Kommissaranwärterin Blanka Blaulicht* ist auf eine Mottoparty eingeladen und kommt als echte Polizistin verkleidet: Dienstpulli, Schutzweste, Uniform. Die nötige Ausstattung hat sie ja quasi immer auf Lager.
Auf der Feier wird dann auch gemeinsam mit anderen Partygästen eine waschechte Verhaftung inszeniert und das alles sogar per Kamera festgehalten. Die Bilder landen im Internet – und später auf dem Tisch ihres Dienstherrn. Der findet das Ganze wenig feierlich.
Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde ziemlich deutlich: "Dieses außerdienstliche Fehlverhalten kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei deutlich und nachhaltig schädigen. Deshalb ist die Entlassung der Polizeianwärterin in einem solchen Fall rechtmäßig."
Dienstkleidung auf Partys ist also keine gute Idee.
Eineiige Zwillinge schwängern Escort-Dame und müssen zum DNA-Test
Das Erscheinungsbild hat auch im nächsten Fall für Wirbel gesorgt: Zwei eineiige Zwillinge teilen sich nicht nur das Aussehen, sondern bei einem nächtlichen Date auch dieselbe Escort-Dame. Sie wird schwanger - aber keiner der Beteiligen weiß, welcher der beiden Zwillinge dafür verantwortlich ist. Vor Gericht erscheint es auch, als habe keiner der beiden Interesse, das herauszufinden.
Um die Vaterschaft dennoch für das Kind klären zu können, braucht es nun einen speziellen DNA-Test. Kostenpunkt: 60.000 Euro.
Weil keiner dafür zahlen will, musste das Oberlandesgericht Oldenburg entscheiden: "Das Recht des Kindes auf Klärung seiner Abstammung überwiegt hier klar. Zudem haben die Zwillinge offenbar selbst für eine große Verunsicherung hinsichtlich der Vaterschaft gesorgt."
Beide müssen also zum DNA-Test. Und beide müssen auch dafür zahlen.
Schmerzensgeld für verbrannte Füße in der Sauna?
Eine Abkühlung vor Gericht gibt es auch für Werner Wechselbad*. Der verbrennt sich in der Sauna die Füße. Er bleibt mit einem Bekannten viel zu lange auf den Gummimatten direkt vor dem Ofen stehen. Nun verlangt er Schmerzensgeld.
Die Richter am Landgericht Coburg entschieden so: "Wer sich in eine heiße Umgebung begibt, muss sich möglicher Konsequenzen bewusst sein. Die Matten vor dem Ofen dienten ausschließlich der Rutschhemmung und nicht als Schutz vor der Hitze."
Zu Deutsch: Wem es in der Küche oder Sauna zu heiß ist, der sollte sie meiden.
Frau rutscht auf Salatblatt aus und bricht sich Brustwirbel
Und damit begeben wir uns zum Schluss auf heißen – äh Pardon, leisen Sohlen in den Supermarkt. Penny Pennekamp rutscht beim Einkaufen auf einem Salatblatt aus. Sie stürzt und bricht sich einen Brustwirbel. Die Schuld sucht sie beim Supermarkt und verlangt Schmerzensgeld. Der Fall wird letztlich unter "dumm gelaufen" verbucht. Und das stimmt ja auch.
Das Landgericht Frankenthal meinte: "Der Supermarkt haftet nicht für die Folgen des Unfalls. Eine tägliche maschinelle Reinigung und halbstündlichen Kontrollgänge reichen aus, um für die Sicherheit der Kunden zu sorgen."
Augen auf also an der Gemüsetheke. Und dann schon mal guten Rutsch ins neue Jahr.
*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.
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