• Der Landkreistag und mehrere Landräte wollen das Landesverwaltungsamt und das Landesschulamt abschaffen. Ihre Kritik: Die mittlere Ebene sei überflüssig und lähme die Zusammenarbeit zwischen Kreisen und Landesregierung.
  • Das Landesverwaltungsamt nimmt zahlreiche verschiedene Aufgaben wahr, das Landesschulamt hat die zentrale Aufsicht über die Schulen.
  • Die Diskussion über die Abschaffung dauert an. Gegner verteidigen die Mittelbehörden als wichtige Zwischenebene.

Schneller, pragmatischer und schlanker sollte die Verwaltung sein – das sagt die Geschäftsführerin des Landkreistags Sachsen-Anhalt, Ariane Berger.

Kreisebene und Ministerium arbeiteten ausreichend gut zusammen und deshalb brauche es keine Zwischenebenen, wie das Landesverwaltungsamt: "Das Landesverwaltungsamt dient nicht nur dazu, eigene Aufgaben wahrzunehmen, sondern auch, die Kreise zu beaufsichtigen. Da sagen wir in den allermeisten Fällen: Das braucht es nicht. Uns reicht die Beziehung zum Landesministerium."

Kritik: Verwaltungsbehörden lähmt Zusammenarbeit zwischen Kreisen und Landesregierung

Das Landesverwaltungsamt beaufsichtigt also für die Landesregierung die Kommunen. Während Berger sagt, dass ein riesiges Kontrollsystem alle Beteiligten wechselseitig lähme, weist der Staatssekretär im Innenministerium, Klaus Zimmermann, diese Kritik entschieden zurück: "Diese Beschwerde kenne ich. Das ist aus unserer Sicht auch nicht der Fall. Das Landesverwaltungsamt als kommunale Aufsicht hat natürlich bestimmte Prüfaufgaben, wobei wir aber immer bestrebt sind, der kommunalen Familie in ihrer Selbstverwaltung Freiheiten zu lassen."

Landesverwaltungsamt hat rund 900 eigene Aufgaben

Neben der Aufsichtsfunktion übernehme die Behörde aber auch rund 900 eigene Aufgaben, ergänzt Zimmermann. Dazu gehöre beispielsweise die Arzneimittelüberwachung, Bauleitplanung, Kampfmittelbeseitigung, militärische Angelegenheiten oder die Marktüberwachung. Außerdem sei das Landesverwaltungsamt die obere Gesundheitsbehörde und betreue unter anderem auch die zentrale Aufnahmestelle in Halberstadt. 

Landesschulamt: Keine Doppelstrukturen mit anderen Verwaltungen

Landkreistagschefin Berger sieht hier allerdings Doppelstrukturen mit den Kommunen. Ähnliches gelte für das Landesschulamt: "Im Landesschulamt betrifft es insbesondere das Verhältnis zwischen Schulleitung und Landesschulamt, da würden wir sagen, dass die Schulleitung in der Rolle der Landkreise ist. Mehr Autonomie für die Schulleitungen, weniger Steuerung durch das Landesschulamt."

Aber was macht die Behörde eigentlich genau? Sie ist unter anderem für das komplette Schulpersonal zuständig und hat wiederum eine Aufsichtsfunktion, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung: "Das Landesschulamt hat keine Doppelstrukturen mit anderen Verwaltungen. Alle ihm zugewiesenen Aufgaben im Rechtsvollzug der Schulaufsicht nimmt das Landesschulamt zentral, einheitlich und allein verantwortlich für die Schulen in ganz Sachsen-Anhalt wahr."

Diskussion dauert an: Mittelbehörden wichtig für Fachexpertise

Fällt das Amt weg, müssten diese Aufgaben direkt beim Kultusministerium angesiedelt werden. So wäre es auch beim Landesverwaltungsamt, erläutert Staatssekretär Zimmermann: "Das Landesverwaltungsamt aufzulösen, würde bedeuten, man müsste Aufgaben auf die Landkreise beziehungsweise auf die oberste Ministerialebene übertragen. Ob das dann effektiver ist, bezweifeln wir, weil durch diese Mittelbehörde Landesverwaltungsamt gebündelte Fachkraft und Expertenwissen für alle zur Verfügung stehen."

Bei den Landkreisen sieht man das etwas anders. Eine Lösung ist also nicht in Sicht. Beide Seiten betonen aber: Man ist miteinander im Gespräch.

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