Steuererklärung direkt vom Finanzamt? Thüringen debattiert über neues Modell
- Hessen testet neues Modell, bei dem das Ausfüllen der Steuerklärung vom Finanzamt übernommen wird
- Pilotprojekt stößt in Thüringen auf Interesse, Finanzministerium sieht aber noch Klärungsbedarf
- Deutsche Steuer-Gewerkschaft begrüßt hessisches Modell
In Thüringen wird ein Modell diskutiert, bei dem in bestimmten Fällen das Finanzamt das Ausfüllen der Steuererklärung für die Bürger übernimmt. Dabei geht es um die Übernahme eines Pilotprojekts, das zurzeit in Hessen vom Finanzamt Kassel getestet wird. Der CDU-Haushaltspolitiker Maik Kowalleck plädierte dafür, dieses Modell auch im Freistaat anzuwenden: "Die Einführung einer automatischen Steuererklärung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Bürgerfreundlichkeit und Bürokratieabbau", sagte er in Erfurt.
Finanzamt erstellt Vorschlag zur Festsetzung der Einkommensteuer
Bei dem Projekt geht es darum, dass nicht mehr der Steuerpflichtige selbst seine Steuererklärung anfertigen muss. Vielmehr erstellt das Finanzamt automatisch einen Vorschlag zur Festsetzung der Einkommensteuer. Diese Arbeit wird dem Steuerpflichtigen sozusagen abgenommen.
Im August war das Modell in Hessen vorgestellt worden. Nach Angaben des dortigen Finanzministeriums sollte das Finanzamt Kassel einer ausgewählten Gruppe von Bürgern, deren Steuerdaten bereits vorliegen, einen Vorschlag zur Festsetzung der Einkommensteuer 2024 machen. Die Bürger müssten den Vorschlag dann nur noch prüfen. Sind sie einverstanden, müssten sie nichts weiter unternehmen. Dann erlasse das Finanzamt nach Ablauf einer Frist von vier Wochen einen Einkommensteuerbescheid. Die Bürger könnten aber auch weitere Aufwendungen innerhalb der Frist geltend machen. Es sei zugleich auch weiterhin möglich, eine selbst erstellte Steuererklärung einzureichen.
Thüringer Finanzministerium sieht noch Klärungsbedarf
Dieses Modell ist nun in Thüringen auf Interesse gestoßen. Kowalleck erklärte, er sehe im Freistaat viel Potenzial für die Einführung einer automatischen Steuererklärung: "Wenn der Staat die Daten bereits hat, sollte er sie auch für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar machen. Ein solches Verfahren nimmt Menschen eine echte Last ab und sorgt zugleich für mehr Effizienz in der Verwaltung."
Auch das Finanzministerium steht nach eigenen Angaben einer sogenannten Amtsveranlagung in bestimmten Fällen positiv gegenüber, wie aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage von Kowalleck hervorgeht. Zugleich sieht das Ministerium noch Klärungsbedarf zwischen Bund und Ländern, um eine vollständige Digitalisierung des Verfahrens zu erreichen. Nötig sei eine länderübergreifende Einigung. Sollten in den kommenden Monaten dafür die organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen sein, werde eine Umsetzung im Verlauf von 2026 angestrebt – nicht nur in Thüringen.
Thüringen kann sich laut Finanzministerium eine Umsetzung per App mit dem Elster-Programm der Finanzverwaltung vorstellen. Die Steuererklärung würde anhand der Daten, die dem Finanzamt vorliegen, "automatisch erstellt, genehmigt und quasi mit einem Klick vom Steuerpflichtigen oder steuerlichen Vertreter abgesendet", erklärte das Ministerium. Der Steuerbescheid würde dann auch digital verschickt. Derzeit lasse sich allerdings nicht einschätzen, wie viele Steuerpflichtige das Verfahren nutzen würden. Die Mehrzahl der Thüringer, knapp 80 Prozent, gibt nach Angaben der Finanzverwaltung ihre Steuererklärungen digital ab, entweder über das Elster-Portal oder private Online-Anbieter.
Deutsche Steuer-Gewerkschaft begrüßt Pilotprojekt
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hatte das hessische Pilotprojekt bereits als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer modernen, bürgerfreundlichen Steuerverwaltung begrüßt. "Während unsere Kolleginnen und Kollegen heute noch viel Zeit mit der manuellen Bearbeitung von Standardfällen verbringen, könnten sie sich bei einer vollständigen Digitalisierung auf die wirklich komplexen und wichtigen Fälle konzentrieren", erklärte der Bundesvorsitzende Florian Köbler.
dpa/MDR (mze)
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke