• Mit der steuerfreien Aktivrente zielt die Politik besonders auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab. Hier gebe es das größte Potenzial an Arbeitskräften.
  • Ein Argument gegen die Steuerfreiheit für selbstständige Rentner ist, dass viele von ihnen Mitarbeiter beschäftigen würden.
  • Die Unterscheidung zwischen solchen und Solo-Selbstständigen ist rechtlich komplex. Die Politik will die Ergebnisse beobachten und das Gesetz gegebenenfalls anpassen.

Auch Peter Klotzki kann es nicht verstehen. Er ist Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Freien Berufe.

Nicht zum ersten Mal würden Politiker die Selbständigen schlicht missachten, meint Klotzki: "Auch in der Corona-Zeit gab es die Benachteiligung der kleinen Selbstständigen: Bis für die eine Neustarthilfe zur Verfügung gestellt wurde, vergingen Monate. Hier, wo es so wichtig ist, die Selbstständigen einzubeziehen, herrscht diese Lücke – und das macht schon manche aus dem Bereich der Solo-Selbstständigen sehr wütend."

Potenzial in sozialversicherungspflichtigen Berufen am größten

Wut oder zumindest Unverständnis richten sich gegen die Bundesregierung. Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin der SPD, versucht zu beschwichtigen: "Die Aktivrente ist ja ein Instrument, das volkswirtschaftliche Ziele verfolgt. Also: Wir wollen Anreize setzen, dass Menschen freiwillig länger erwerbstätig bleiben – gerade dort, wo Fachkräfte fehlen."

Dafür gebe es "bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung das größte Potenzial", so die Bundesregierung in einer schriftlichen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Selbständige würden bereits sehr oft im Rentenalter weiterarbeiten.

Argument gegen Steuerfreiheit: Viele Selbstständige beschäftigen Mitarbeiter

Peter Klotzki beim Bundesverband der Freien Berufe meint: "Die Begründung ist ein bisschen frivol". Was er meint: Da kommen noch einige Babyboomer-Jahrgänge ins Rentenalter, mit vielen Selbstständigen. Die müsste die Regierung doch auch fürs Weiterarbeiten gewinnen wollen: "Man muss nur mal die Anteile sehen, wieviel Prozent der Ärztinnen und Ärzte heute schon über 60 sind. Das ist einfach kurzfristig gedacht."

Fritz Güntzler, der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, hält dagegen. Er nennt ein zweites Argument, weshalb die steuerfreien 2.000 Euro pro Monat nicht für Selbstständige gelten sollen. Es gebe ja auch solche, die Mitarbeiter beschäftigen: "Wenn ich als Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater weiter tätig bin über das 67. Lebensjahr, dann erziele ich nicht nur einen Gewinn für die Tätigkeit, die ich selber erbringe. Ich habe einen Gewinn, der auch daraus besteht, dass ich andere beschäftige."

Unterscheidung zwischen Selbstständigen rechtlich komplex

Solo-Selbstständige, wie freiberufliche Sprachlehrer oder Künstler, mag dieses Argument verbittern. Güntzlers SPD-Kollegin Frauke Heiligenstadt verteidigt es: Zwischen großen und kleinen Selbständigen zu unterscheiden, das hätte die Einführung der Aktivrente verzögert: "Diese Abgrenzung vorzunehmen, wäre sehr, sehr komplex gewesen im Gesetzgebungsverfahren. Aus dem Grund haben wir uns dafür entschieden, erst einmal anzufangen, möglichst schnell dieses Instrument zu nutzen und uns anschließend anschauen, wie man das möglicherweise anpassen kann."

Ungleichbehandlung: Verbände fordern Klärung

In zwei Jahren will die Regierung erste Erfahrungen mit der Aktivrente auswerten. Dann will sie erneut prüfen, ob sie auch die Selbstständigen mit einbezieht. Peter Klotzki vom Bundesverband der Freien Berufe will nicht so lange warten. Hier gebe es eine offenkundige Ungleichbehandlung nach Artikel 3 des Grundgesetzes: "Das bedarf einer verfassungsrechtlichen Klärung. Hier wird Gleiches ungleich behandelt."

Auch andere Verbände wie der Bund der Steuerzahler wollen das Bundesverfassungsgericht anrufen – und zwar noch im ersten Quartal dieses Jahres.

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